Kindertagespflege

Die Kindertagespflege als Bildungs- und Betreuungsangebot hat sich seit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nach dem ersten Lebensjahr im Jahr 2013 stark weiterentwickelt. Die Kindertagespflege ist als attraktive Betreuungsform, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, etabliert. Die Betreuung von bis zu fünf Kindern findet zumeist in einem familiären Umfeld im Privathaushalt bei einer Tagespflegeperson statt. Zunehmend werden aber auch Kinder in einer Großtagespflege betreut. Unter Großtagespflege versteht man in der Regel die gemeinsame Betreuung von mehr als fünf Kindern durch zwei oder mehr Kindertagespflegepersonen. Die Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen ist in den Bundesländern und Kommunen zum Teil sehr unterschiedlich.

Die BAG hat sich in den letzten Jahren intensiv mit der Kindersicherheit und Unfallprävention in der Kindertagespflege beschäftigt. Hier finden Sie als Tagespflegeperson, Fachberatung oder Jugendamt wichtige Informationen!

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