Gesetze, Verordnungen und Normen

Als Verbraucherin und Verbraucher gehen wir davon aus, dass die von uns gekauften und genutzten Produkte sicher sind. Durch Gesetze und Verordnungen wird dafür gesorgt, dass in Deutschland sichere und nicht gesundheitsgefährdende Produkte verkauft werden. Mithilfe von Normen werden die grundlegenden Sicherheitsanforderungen von Produkten konkretisiert. Die Anwendung der Normen geschieht freiwillig, es sei denn, sie sind in gesetzlichen Richtlinien für bestimmte Produkte verankert.  

Europa

Zu einem der wichtigsten Ziele der EU zählt die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher beim Kauf und bei der Verwendung von Produkten. Dafür erlässt die EU Gesetze, die gemeinsame Sicherheitsstandards für alle in der EU gehandelten und in die EU importierten Erzeugnisse festlegen. Damit werden einerseits die Bürger geschützt und andererseits wird ein fairer Wettbewerb ermöglicht, indem für alle Wettbewerber die gleichen Bedingungen gelten. Die Zuständigkeiten für Kontrollen gelten im gesamten EU-Raum und enden nicht an Ländergrenzen.

In den sogenannten EU Richtlinien legt die EU die wesentlichen Anforderungen an Produkte für ganz Europa fest. Es gibt z.B. EU-Richtlinien zur Allgemeinen Produktsicherheit, zur Sicherheit von Spielzeug oder zur Sicherheit von Medizinprodukten. Für den Bereich der Kinderunfallprävention sind insbesondere die Produktsicherheitsrichtlinie und die Spielzeugrichtlinie von Interesse.

Deutschland

Alle Richtlinien, die auf EU Ebene verabschiedet werden, müssen mit einer Übergangsfrist in allen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden, d.h. für Deutschland in deutsches Recht.

In Deutschland wird mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Produktsicherheit geregelt. Das Gesetz enthält Bestimmungen und Vorschriften, die die Sicherheit, die Kennzeichnung, die bestimmungsgemäße und vorhersehbare Verwendung sowie Rückrufaktionen von fehlerhaften, beschädigten oder gefährlichen Produkten betreffen. Es bezieht sich auf alle Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind und für die es keine eigenen, spezielleren Rechtsvorschriften gibt. Werden in diesen spezielleren Gesetzen gleichwertige oder sogar höhere Anforderungen an diese speziellen Produkte gestellt, sind diese Gesetze anzuwenden. Ansonsten gilt das ProdSG.

EU Richtlinien

Für die gesamte EU werden in den Richtlinien die wesentlichen Anforderungen an Produkte festgelegt. Die Richtlinien haben immer eine Jahresangabe, eine laufende Nummer sowie EU in der Bezeichnung. Ältere Richtlinien können auch noch EWG bzw. EG in der Bezeichnung führen. Die CE-Kennzeichnung ist für den Hersteller verpflichtend.

Produktsicherheitsgesetz

Deutschland setzt mit dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die EU-Richtlinien zur Produktsicherheit und die Spielzeugrichtlinie um. Das ProdSG gilt für Produkte im Non-Food Bereich für Waren, die in einem Fertigungsprozess hergestellt wurden. Für bestimmte Produkte gelten neben dem ProdSG nachgeordnete Verordnungen, die besondere oder spezielle Anforderungen an diese Produkte regeln.

Verordnungen

In der Spielzeugverordnung, die das Produktsicherheitsgesetz ergänzt und konkretisiert, gelten strengere Vorschriften als in der EU-Richtlinie gefordert. Auf nationaler Ebene ist dies durch weiter Normen oder Spezifikationen möglich.

Spielzeugverordnung

Die EU-Richtlinie zur Sicherheit von Spielzeug aus dem Jahr 2009 (2009/48/EG) ist mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in den Mitgliedsländern umgesetzt werden. Seit dem Inkrafttreten am 20. Juli 2011 gelten strengere Anforderungen an die Produktion von Spielzeug sowie schärfere Kontrollpflichten für Hersteller und Importeure. Die Hersteller führen vor dem Inverkehrbringen eines Spielzeugs eine Analyse der chemischen, physikalischen, mechanischen und elektrischen Gefahren sowie der Entflammbarkeits-, Hygiene- und Radioaktivitätsgefahren durch, die von dem Spielzeug ausgehen können, sowie eine Bewertung, in welchem Umfang die Benutzer diesen Gefahren ausgesetzt sein würden.

  • Ein Spielzeug darf nicht mehr fest mit Lebensmitteln verbunden sein, um für Kinder die Gefahr des versehentlichen Verschluckens zu verringern.
  • Alle Spielzeuge für Kinder unter 14 Jahren müssen absolut sicher sein.
  • Name und Adresse des Herstellers müssen auf dem Produkt zu erkennen sein.
  • Bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung unter Berücksichtigung des üblichen Verhaltens von Kindern (zum Beispiel lutschen/in den Mund nehmen von Spielzeug) darf die Sicherheit oder Gesundheit von Benutzern oder Dritten nicht gefährdet werden.
  • Die CE-Kennzeichnung muss auf jedem Spielzeug angebracht werden.
  • Warnhinweise müssen in deutscher Sprache verfasst sein und mit eindeutigen Symbolen hervorgehoben werden.
  • Warnhinweise müssen mit dem Wort „Achtung“ beginnen, damit der Verbraucher das Risiko direkt und eindeutig erkennen kann, z.B. „Achtung: Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet.“ 

Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) (herunterladen bei gesetze-im-internet.de)

Normen

Normen dienen der Vereinheitlichung von Produkten und klären wesentliche Fragen der Sicherheit, der Verträglichkeit mit Gesundheit und Umwelt, der Gebrauchstauglichkeit sowie der Zuverlässigkeit. Allen Normen gemeinsam ist, dass sie nur einen Empfehlungscharakter haben. Sie sind nicht verpflichtend. Dennoch werden sie von den Herstellern akzeptiert und angewendet.

Um die Anforderungen an Produkte zu konkretisieren, gibt die EU-Kommission die Entwicklung von Normen in Auftrag. Sie werden vom Europäischen Komitee für Normung CEN (CEN – Comité Européen de Normalisation) bearbeitet. Deutschland wird in beiden Organisationen durch das Deutsche Institut für Normung (DIN) vertreten. Sobald die von der EU in Auftrag gegebene Normungsarbeit im CEN abgeschlossen ist, werden sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und erhalten damit ihre Gültigkeit. Diese Normen werden als harmonisierte Normen bezeichnet, weil sie in Abstimmung mit allen Mitgliedsstaaten erarbeitet wurden. Alle harmonisierten Normen der EU werden in nationale Normen umgesetzt.

Harmonisierte Normen

  • Werden von der EU Kommission in Auftrag gegeben
  • Werden vom CEN bearbeitet
  • Gelten, sobald sie im Amtsblatt veröffentlicht wurden
  • Sind weitergehende, konkretere Anforderungen an ein Produkt als die EU-Richtlinien
  • Sind nicht verpflichtend, werden aber aus Wettbewerbsgründen zumeist vom Hersteller übernommen

Weitere Informationen finden Sie unter www.cen.eu

Nationale Normen

  • Das DIN ist die nationale Normungsorganisation in Deutschland
  • Das DIN vertritt Deutschland im europäischen Ausschuss (CEN) und im internationalen Ausschuss (ISO) 
  • Das DIN ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin
  • Inzwischen ist 90% der Normungsarbeit europäisch bzw. international ausgerichtet

Weitere Informationen finden Sie unter: www.din.de

Normen für Haushaltsprodukte, Möbel und Spielsachen

Allesschneider

DIN EN 60335-2-14: Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Besondere Anforderungen für Küchenmaschinen

Auftriebshilfen

DIN EN 13138-1: Auftriebshilfen zum Schwimmenlernen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für am Körper getragene Auftriebshilfen

DIN EN 13138-2: Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Auftriebshilfen, die gehalten werden

DIN EN 13138-3: Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schwimmsitze, die am Körper getragen werden

Babykostwärmer

DIN EN 60335-2-15: Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Besondere Anforderungen für Geräte zur Flüssigkeitserhitzung

Bekleidung

DIN EN 14682: Sicherheit von Kinderbekleidung - Kordeln und Zugbänder an Kinderbekleidung

Bügeleisen

DIN EN 60335-2-3: Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Besondere Anforderungen für elektrische Bügeleisen

Fahrradhelme

DIN EN 1078: Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen

Feuerzeuge

DIN EN 13869: Kindergesicherte Feuerzeuge

Fieberthermometer

DIN EN 60601-1-11 Ergänzungsnorm für medizinische elektrische Geräte mit besonderen Anforderungen für die Anwendung in häuslicher Umgebung - darin wird z.B. gefordert, dass das Batteriefach kindersicher verschlossen sein muss, damit das Kind nicht an die hochgefährlichen Knopfzellen heran kommt.

Fingerschutzvorrichtungen an Türen

DIN EN 16654 :Kinderschutzprodukte - Vom Verbraucher anzubringende Fingerschutzvorrichtungen für Türen

Grillgeräte

DIN EN 1860-1: Geräte, feste Brennstoffe und Anzündhilfen zum Grillen – Teil 1: Grillgeräte für feste Brennstoffe

DIN EN 1860-2: Geräte, feste Brennstoffe und Anzündhilfen zum Grillen – Teil 2: Grill-Holzkohle und Grill-Holzkohlebriketts 

DIN EN 1860-3: Geräte, feste Brennstoffe und Anzündhilfen zum Grillen – Teil 3: Anzündhilfen für Grill-Holzkohle und Grillholzkohlebriketts

DIN EN 1860-4: Geräte, feste Brennstoffe und Anzündhilfen zum Grillen – Teil 4: Grillgeräte für Einmalanwendung (Einweggrills) bei der Verwendung fester Brennstoffe

Haartrockner

DIN EN 60335-2-23: Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Besondere Anforderungen für Geräte zur Behandlung von Haut oder Haar

Kinderbetten

DIN EN 716-1/2: Kinderbetten und Reisekinderbetten für den Wohnbereich Etagenbetten und Hochbetten

DIN EN 747-1/2: Etagenbetten und Hochbetten für den Wohnbereich

Kinderfahrradsitze

DIN EN 14344: Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Kindersitze für Fahrräder

Kinderhochstühle

DIN EN 14988-1/2 Gurtsysteme für Kinderhochstühle DIN EN 13210: Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Sicherheitsgeschirre, Zügel und ähnliche Artikel für Kinder

Kinderlaufställe

DIN EN 12227-1/2: Kinderlaufställe für den Wohnbereich

Kinderwagen

DIN EN 1888: Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Transportmittel auf Rädern für Kinder Fahrradanhänger Es existiert bislang keine nationale Norm.

Laufräder

DIN EN 71: Laufräder werden in der Spielzeugnorm erfasst.

Leuchten/

DIN EN 60598-2-10: besondere Anforderungen für ortsveränderliche Leuchten für Kinder, die fest ans Stromnetz angeschlossen werden

Nachtlichter

DIN EN 60598-2-12: besondere Anforderungen an Steckdosen-Nachtlichter, darin wird z.B. gefordert, dass diese kein kinderanlockendes Design haben dürfen

Schubladen- und Schranksicherungen

DIN EN 16948: Kindersicherheitsprodukte - Vom Verbraucher angebrachte kindergesicherte Verriegelungsvorrichtungen für Schränke und Schubladen

Spielsachen

DIN EN 71: Sicherheit von Spielzeug

Spielgeräte

DIN EN 71-8: Sicherheit von Spielzeug – Schaukeln, Rutschen und ähnliches Aktivitätsspielzeug für den häuslichen Gebrauch (Innen- und Außenbereich)

Trampoline

Für Trampoline existiert bislang nur die DIN EN 13219, die sich jedoch nur auf Trampoline bezieht, die unter Aufsicht benutzt werden beziehen. Trampoline für den Heimbereich fallen nicht in diese Norm.

Türgitter

DIN EN 1930: Artikel für Säuglinge und Kleinkinder – Kinderschutzgitter

Vaporisatoren

DIN EN 60335-2-15: Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Besondere Anforderungen für Geräte zur Flüssigkeitserhitzung

Wasserkocher

DIN EN 60335-2-15: Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke – Besondere Anforderungen für Geräte zur Flüssigkeitserhitzung

Wickeltische

DIN EN 12221-1/2: Wickeleinrichtungen

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