Handlungsempfehlungen des Arbeitskreises Kindertagespflege

Im Jahr 2016 hat die Unfallkasse NRW den Arbeitskreis Kindertagespflege, an dem auch die BAG Mehr Sicherheit für Kinder teilnimmt, ins Leben gerufen. Der Arbeitskreis hat das Ziel, konkrete praxisorientierte Handlungsanleitungen zur Sicherheit und Gesundheit in der Kindertagespflege zu entwickeln. Die folgenden Handlungsanleitungen richten sich an KindertagespflegepersonenGenehmigungsbehörden sowie Fachberaterinnen und Fachberater.

Balkone und Terassen

Bauliche Gegebenheiten (z.B. Brüstungen, Geländer, Türschwellen) können für Kinder Gefahren darstellen, die von Erwachsenen nicht als solche erkannt werden. Da der Körperschwerpunkt bei Kleinkindern oberhalb der Körpermitte liegt, stürzen sie schneller kopfüber. 

Die Handlungsanleitung Balkone und Terassen gibt wichtige Hinweise, worauf in einer Kindertagespflegestelle zu achten ist.

Fenster und Türen

Räume, in denen sich Kinder regelmäßig aufhalten, müssen über Tageslicht und gute Lüftungsmöglichkeiten verfügen. Fenster in der Wohnung sollten jedoch bei Anwesenheit von Kindern nur in Kippstellung geöffnet werden und gegen unbefugtes vollständiges Öffnen gesichert sein. Und auch zugängliche Glasflächen im Aufenthaltsbereich der Kinder sind zu kennzeichnen und gegen Glasbruch zu sichern.

Wie Sie Fenster und Türen sichern finden Sie in der Handlungsanleitung Fenster und Türen.

 

 

Gefährliche Stoffe und Produkte

Vergiftungen und Verätzungen durch Medikamente, Wasch- und Reinigungsmittel oder Konsumgüter sind vermeidbar. Gefährliche Stoffe und Produkte müssen gesichert und außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Machen Sie sich bewusst, welche Produkte eine Gefahr für Kinder sein können, führen Sie einen Haushaltscheck durch und prüfen Sie bei der Neuanschaffung, ob es weniger gefährliche Alternativen gibt.

Die Handlungsanleitung zum Thema "Gefährliche Stoffe und Produkte" finden Sie hier!

Hundehaltung

Viele Kindertagespflegepersonen halten Haustiere. Besonders umstritten ist die Hundehaltung. Sie muss dem zuständigen Jugendamt angezeigt werden und die Kindertagespflegeperon muss ein schlüssiges Konzept vorlegen. Tabuzonen für den Hund sind in der Kindertagespflege unumgänglich. 

Die Handlungsanleitung "Hundehaltung in der Kindertagespflege" kann hier Klarheit schaffen.

Kleinteile und Lebensmittel

Säuglinge und Kleinkinder nehmen fast alles in den Mund, was sie zu greifen bekommen. Verschlucken sie kleinteilige Gegenstände kann dies im schlimmsten Fall zum Ersticken führen.

Die Handlungsanleitung "Kleinteile in der Kindertagespflege" gibt den Rahmen vor, worauf in einer Tagespflegestelle zu achten ist.

Pflanzen

Sowohl in den Gärten als auch in den Wohnräumen von Tagespflegepersonen sind Pflanzen zu finden, die gefährlich werden können, wenn Kinder mit ihnen in Kontakt kommen. Was hier zu bedenken ist, findet sich in der Handlungsanleitung "Pflanzen im Innen- und Außenbereich der Kindertagespflege".

Schlafen

Kleinkinder benötigen viel Schlaf. Je nachdem, wie lange sich das Kind bei der Tagespflegeperson aufhält, muss eine Schlafegelegenheit für das Kind vorhanden sein. Der Schlafplatz muss den Bedürfnissen des Kindes entsprechen und so gestaltet sein, dass er sicher ist.

Die Handlungsanleitung "Schlafen in der Kindertagespflege" erläutert, worauf bei der Einrichtung von Schlafplätzen zu achten ist.

Die Handlungsanleitung zum Thema Schlafen finden Sie hier!

 

 

Spielplatzgeräte

Die Nutzung von Spielplatzgeräten fördert die Wahrnehmung, Koordination und Motorik der Kinder und trägt somit einen wichtigen Beitrag zur körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung. Die Kindertagespflegeperson muss unter Berücksichtigung der Entwicklung jedes Kindes, insbesondere im Hinblick auf dessen motorischen Fähigkeiten und auf ihre eigene personelle Kapazität, Aufsicht führen zu können, über die Benutzung der Spielplatzgeräte entscheiden.

Unterstützung finden Sie in der Handlungsanleitung "Spiel(platz)geräte" in der Kindertagespflege.

Treppen

Viele Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder in einem Haus, das über mehrere Etagen geht oder sie wohnen in höheren Etagen eines Hauses. Das bedeutet, dass während der Kindertagesbetreuung Treppen überwunden werden müssen und Fragen hinsichtlich der Sicherung von Treppen geklärt werden müssen.

Diese Handlungsanleitung gibt Hinweise für die Praxis.

Verglasungen und Spiegel

Verglasungen und Spiegel sind in jedem Haushalt zu finden. Für Kleinkinder können sie zur Gefahr, wenn sie schwer zu erkennen sind, so dass sie z.B. dagegen laufen. Tagespflegepersonen müssen Glastüren und Spiegel absichern, um Unfälle zu vermeiden. Die Handlungsanleitung "Verglasungen und Spiegel" gibt wichtige Hinweise, wie die Räumlichkeiten der Kindertagespflege zu sichern sind.

Die Handlungsanleitung zum Thema Verglasungen und Spiegel ist hier zu finden.

Wasser

Kinder lieben es, mit Wasser zu matschen oder im Wasser zu planschen. Aber gerade wenn Kinder sich im oder an Wasser aufhalten ist für die Tagespflegeperson höchste Aufmerksamkeit gefragt, denn Kinder dürfen mit Wasser nie unbeaufsichtigt - alleine und unbeobachtet – gelassen werden!

Die Handlungsanleitung zum Thema Wasser finden Sie hier!

Beförderung mit dem Fahrrad

Viele Kindertagespflegepersonen benutzen für Ausflüge mit den Tageskindern motorisierte oder unmotorisierte Fahrräder und Lastenräder. Zu den Risiken dieser Beförderungsmittel zählen neben den üblichen Gefahren im Straßenverkehr auch veränderte Fahreigenschaften durch die zusätzliche Last, oder dass die Kinder sich nicht im unmittelbaren Blickfeld befinden.

Was hier zu beachten ist, findet sich in der Handlungsanleitung zum Thema Beförderung mit dem Fahrrad.