Produktrückrufe

Grafik Meldewege

Verschluckbare Kleinteile, giftige Weichmacher oder leicht entflammbare Materialen. Über diese und viele weitere Gefahren informiert das europäische Schnellwarnsystem Rapex und in Deutschland die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Die BAuA ist als Informationsdrehscheibe zwischen den Behörden der Bundesländer und Europas. Sie tauscht mit den Marktüberwachungsbehörden der Länder Informationen zu gemeldeten mangelhaften Produkten aus. Sie leitet die eingehenden nationalen Meldungen an die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten der EU weiter bzw. übermittelt deren Meldungen an die Bundesländer. Wird der Handel mit Produkten aufgrund ihrer Mängel amtlich verboten, werden diese Untersagensverfügungen veröffentlicht, sobald sie rechtskräftig sind.

Sie wollen ein unsicheres Produkt melden?

Hier können Sie unsichere Produkte Ihrer Behörde melden: 

  1. Besuchen Sie die Behördensuchseite der EU https://webgate.ec.europa.eu/icsms/
  2. Geben Sie Ihre Postleitzahl und Ort ein und wählen Sie "Deutschland" bei Mitgliedsstaat aus.
  3. Geben Sie ein Suchwort zur Richtline z.B. "Spielzeug" ein.
  4. Wählen Sie die für Sie zuständige Behörde aus.
  5. Klicken Sie auf den Button "Gefährliches Produkt dieser Behörde melden".

Füllen Sie das Kontaktformular aus und senden Sie die Information direkt.

Über ICSMS

ICSMS ist das internetgestützte Informationsplattform für ganz Europa. Es enthält amtliche Informationen zu gefährlichen Produkten, freiwillige Rückrufe der Industrie sowie Hinweise von Produzenten auf Plagiate. Es wird in deutscher Sprache angeboten und besteht aus einem geschlossenen und einem öffentlichen Bereich. Der geschlossene Bereich ist nur für amtlichen Stellen zugänglich, also Marktüberwachungsbehörden, Zoll, EU-Kommission. Der öffentliche Teil dient den Verbrauchern und Herstellern.

Weitere Informationen finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/icsms/

Aufgaben der Marktüberwachung

Die Europäischen Mitgliedstaaten haben die Pflicht, für die ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften, z. B. über die allgemeine Produktsicherheit zu sorgen. In Deutschland wird die Sicherheit von Verbraucherprodukten von staatlichen Marktaufsichtsbehörden überwacht. Diese prüfen auf Nachfrage, ob die auf dem Inlandsmarkt verkauften Produkte sicher sind und veranlassen ggfs. Korrekturmaßnahmen, Rücknahmen oder bei Verstößen auch Sanktionen. Jedes deutsche Bundesland hat Behörden wie z.B. das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz, die für die Einhaltung von europaweit geltenden Sicherheitsstandards in Fachgeschäften, Verbrauchermärkten, auf Messen und in Betrieben zuständig sind. In einigen Bundesländern sind diese Aufgaben bei den Regierungspräsidenten und Bezirksregierungen angesiedelt. Auf Bundesebene werden die Behörden durch den Arbeitsausschuss Marktüberwachung (AAMÜ) koordiniert.

Aufgabe der Marktüberwachung

  • Rückrufmaßnahmen gefährlicher Produkte einleiten
  • Zusammenarbeit mit Zollbehörden, um gefährliche Produkte zu identifizieren
  • Verbraucher frühzeitig auf Gefahren durch ein Produkt aufmerksam machen
  • Verarbeitung und Auswertung von Unfallberichten, Testberichten und Verbraucherbeschwerden
  • Herstellern Informationen über ihre rechtlichen Verpflichtungen zur Verfügung stellen 

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