Politische Hintergründe

Angesichts der hohen Unfallzahlen, des menschlichen Leids und der guten Vermeidbarkeit von Unfällen gibt es den politischen Willen, Kinderunfallprävention in nationale und internationale Grundsatzprogramme zu verankern.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Gesetze, Empfehlungen und Resolutionen, die Kindersicherheit und Unfallprävention in den Fokus des politisch Handelns rücken und somit eine wesentliche Grundlage für die Arbeit der BAG Mehr Sicherheit für Kinder schafft.

Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) hat im Interesse einer wirksamen und zielgerichteten Gesundheitsförderung und Prävention die folgenden bundeseinheitlichen trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen (Bundesrahmenempfehlungen) beschlossen.

Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) wurde mit dem am 25.07.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) eingeführt. Ihre Aufgabe ist es, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben (§§ 20d und 20e SGB V). Träger der NPK sind die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung, vertreten durch ihre Spitzenorganisationen: GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Kranken- und Pflegekassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie bilden die NPK als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Absatz 1a SGB X.

Ziel ist es, Strukturen aufzubauen bzw. zu stärken, welche einen Beitrag zu gesundheitsförderlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen leisten, die Gesundheitskompetenz der Menschen zu verbessern und sie dabei zu unterstützen, ihre Ressourcen für ein gesundes Leben voll auszuschöpfen.

Hier gelangen Sie zu den Bundesrahmenempfehlungen nach § 20d Abs. 3 SGB V in der Fassung von 29.08.2018.

Das Präventionsgesetz (PrävG) trat in seinen wesentlichen Teilen am 25. Juli 2015 in Kraft.

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verbessert die Grundlagen für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung - für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Denn Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten: In der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim.

Mit dem Gesetz wurden außerdem die Früherkennungsuntersuchungen in allen Altersstufen weiterentwickelt und wichtige Maßnahmen zum Impfschutz geregelt.

Zum Präventionsgesetz im Wortlaut gelangen Sie hier.

Das Regionalkomitee der WHO verabscheidete am 17. September 2014 die Resolution: "In Kinder investieren: Die Strategie der Europäischen Region zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (2015–2020)" (EUR/RC64/12).

Darin fordert die WHO die Mitgliedstaaten eindringlich auf:

  1. auf eine Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden der Kleinkinder, Kinder und Jugendlichen und auf eine Verringerung ihrer Krankheitslast,
  2. die Rechte von Kindern zu achten, ihre soziale Integration zu fördern, Chancengleichheit in Bezug auf die Verwirklichung einer höchstmöglichen Lebensqualität herzustellen und in Interventionen zu investieren,
  3. die Gesundheitssysteme und die Präventionsangebote so zu stärken, dass sie den Zugang zu einem Kontinuum der hochwertigen Gesundheitsversorgung ermöglichen,
  4. sicherzustellen, dass in Bezug auf die bestehenden internationalen Berichtspflichten im Bereich der Kindesmisshandlung einschlägige Kontrollsysteme vorhanden sind.

In „Gesundheit 2020“, dem Rahmenkonzept für Gesundheit und Wohlbefinden, stellt das Regionalkomitee für Europa Strategien für die Gestaltung der Gesundheitspolitik, die für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen von besonderer Bedeutung sind, dar. Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in der Europäischen Region verbessert sich kontinuierlich, doch es gibt Gründe zur Besorgnis. Diese werden besonders deutlich in der nach wie vor erheblichen gesundheitlichen Missverhältnissen innerhalb von Ländern wie auch zwischen Ländern.

Für die Verletzungsprävention steht konkret ein breites Spektrum kosteneffektiver Interventionen bereit. Die besten Konzepte bewirken, dass beispielsweise durch eine Kombination aus gesetzlichen Initiativen für sicherere Produkte und einem Sozial-Marketing zur Verringerung von Risikoverhalten sichere, nachhaltige Umfelder geschaffen werden.

Als Zukunftsvision der WHO wird angestrebt, dass alle in der Europäischen Region geborenen Kinder und Jugendlichen zu Hause, in der Nachbarschaft und in Kindergarten und Schule ein gesundes und sicheres Umfeld vorfinden. Besonders die Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen in Planung und Entwicklung sicherer und nachhaltiger Lebensumfelder soll das Leben der Kinder sichtbarer machen und ihnen zu ihrem Recht verhelfen, wahrgenommen und gehört zu werden.

Beiträge von nichtstaatlichen Organisationen - wie der BAG Mehr Sicherheit für Kinder - sind laut dem Bericht der WHO eine entscheidende Voraussetzung zur Verbesserung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.

Weitere Informationen finden Sie unter:  http://www.euro.who.int/de/about-us/governance/regional-committee-for-europe/64th-session

Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Das Bundeskinderschutzgesetz sieht insbesondere ein unbürokratisches Verfahren bei der Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, die Erweiterung der Bundesinitiative "Familienhebammen" sowie die dauerhafte finanzielle Sicherstellung der psychosozialen Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern durch den Bund vor.

Konkret wird das Gesetz den Schutz von Kindern in folgenden Bereichen verbessern:

  • Frühe Hilfen und Netzwerke für werdende Eltern
  • Stärkung des Einsatzes von Familienhebammen
  • Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger zur Informationsweitergabe an das Jugendamt
  • Regelung zum Hausbesuch
  • Verbindliche Standards in der Kinder- und Jugendhilfe

Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Hier gelangen Sie zum Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) im Wortlaut.

Am 24. Mai 2011 verabschiedete die 64. Weltgesundheitsversammlung zum ersten Mal eine Resolution zur Kinderunfallprävention.

Die Resolution, initiiert vom WHO/UNICEF Weltbericht zur Kinderunfallprävention, liefert die Grundlage, um Maßnahmen zur Prävention von Kinderunfällen zu unterstützen. Unfälle sind die häufigste Todesursache bei Kindern unter 5 Jahren. Mehr als 830.000 Kinder weltweit sterben jedes Jahr durch Verkehrsunfälle, Ertrinken, Verbrennungen, Stürze und Vergiftungen.

Die Resolution fordert die Mitgliedsstaaten dazu auf, die Prävention von Kinderunfällen zu priorisieren, die Empfehlungen des Weltberichts zur Kinderunfallprävention zu übernehmen und sektorübergreifend Regeln und Aktionspläne mit realistischen Zielen zu entwickeln und umzusetzen. Sie ruft den WHO Generaldirektor dazu auf, zusammen mit den Mitgliedsstaaten wissenschaftlich fundierte Regeln zur Kinderunfallprävention zu etablieren, Forschungen voranzutreiben, neue Einrichtungen zu schaffen und vorhandene Ressourcen zur Kinderunfallprävention zu mobilisieren und den Ländern weitere technische Unterstützung zu liefern, um Maßnahmen zur Kinderunfallprävention zu entwickeln und umzusetzen sowie Notfall- und Rehabilitationseinrichtungen zu stärken. Außerdem ruft die Resolution zur Einrichtung eines Netzwerkes von UN-Organistationen, internationalen Entwicklungspartnern und nichtstaatlichen Organisationen auf, um Aktivitäten zur Kinderunfallprävention effizient zu koordinieren und umzusetzen.

Bei der Verabschiedung der Resolution bekräftigten rund 20 Mitgliedsstaaten ihre uneingeschränkte Unterstützung - einige von ihnen wiesen auf den hohen Tribut an Kinderleben durch Unfälle in ihren Ländern hin. Der Delegierte aus Bangladesh stellte fest, dass Kinderunfälle eine "Nationale Katastrophe" seien, während der Abgeordnete aus den Vereinigten Staaten erklärte, Kinderunfallprävention müsse in jedem nationalen Gesundheitsplan für Kinder und Jugendliche sowie in den Programmen gegen Kindersterblichkeit enthalten sein.

Die Verabschiedung dieser historischen Resolution durch die Weltgesundheitsversammlung ist ein wichtiger Meilenstein, da darin Kinderunfälle als zentraler Punkt für das Überleben von Kindern festgehalten werden. Hierdurch wird die Notwendigkeit zur Verbesserung und Finanzierung von Programmen gegen Kindersterblichkeit betont, um die Kinderunfallprävention zukünftig einschließen zu können.

Resolution im Originaltext (pdf, englisch)

Erklärung von Parma über Umwelt und Gesundheit

Vom 10. bis 12. März 2010 fand die Fünfte Ministerkonferenz Umwelt und Gesundheit in Parma (Italien) statt. Thema der Konferenz war der Schutz der Gesundheit der Kinder in einer sich verändernden Umwelt. Die vom WHO-Regionalbüro für Europa organisierte internationale hochkarätige Konferenz war der Start für eine neue Etappe im Prozess Umwelt und Gesundheit in der Europäischen Region, der nun seit rund 20 Jahren im Gange ist.

Mit der gemeinsam verabschiedeten „Erklärung von Parma über Umwelt und Gesundheit“ bekräftigten die 53 Regierungen der Europäischen Region der WHO ihren Einsatz zum Abbau umweltbedingter Gefahren für die Gesundheit. Ihre Anstrengungen richten sich auf den umweltbezogenen Gesundheitsschutz der Kinder gemäß den Zielen und Verabredungen des CEHAPE-Aktionsplans, darunter auch der Schutz vor Verletzungen durch Schaffung einer sicheren Umwelt und durch mehr Bewegung. In dem zu der Erklärung zugehörigen Dokument „Entschlossenheit zum Handeln“ heißt es: „Wir sind bestrebt, bis 2020 jedem Kind Zugang zu gesunden und sicheren Umgebungen und Lebensumfeldern zu verschaffen, damit es zu Fuß oder mit dem Rad in Kindergarten oder Schule gelangen und auf Grünflächen spielen und körperlich aktiv sein kann. So beabsichtigen wir Verletzungen zu verhindern, indem wir wirksame Maßnahmen durchführen und Produktsicherheit fördern.“

Erklärung von Parma über Umwelt und Gesundheit

Das Bundeskabinett hat im Mai 2008 die "Strategie der Bundesregierung zur Förderung der Kindergesundheit" beschlossen.

Zentrales Ziel der Strategie ist es, Prävention und Gesundheitsförderung auszubauen und die gesundheitliche Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Ausgangspunkt der Strategie ist das Ergebnis des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys. Darin sind erstmalig umfassende und repräsentative Daten zur Gesundheit, zum Gesundheitsverhalten und zur Gesundheitsversorgung der Kinder und Jugendlichen in Deutschland zusammengestellt worden. Mit der Strategie Kindergesundheit bündelt die Bundesregierung die verschiedenen Initiativen zur Förderung der Kindergesundheit, die weit über das Gesundheitswesen hinaus in alle Bereiche hineinwirken.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/redaktion/pdf_publikationen/BMG-G-07051-Strategie-Kindergesundheit.pdf

 

 

Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Europa stellen Unfälle und Verletzungen die Haupttodesursache dar. Besonders hoch ist das Risiko von Todesfällen und schweren Verletzungen im Haushalt, in der Freizeit und beim Sport, im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz und in Verbindung mit Verbraucherprodukten.

Durch wirksame Maßnahmen könnten die enormen sozialen Kosten von Unfällen und Verletzungen weiter gesenkt werden, vor allem, indem Risikoumstände und Risikogruppen ins Blickfeld genommen werden, die bisher nicht im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit gestanden haben. Die wesentlichen Leitsätze für Maßnahmen zur Verletzungsprävention in der EU hat der Rat der Europäischen Union am 31. Mai 2007 in einer Empfehlung verabschiedet.

Empfehlung des Rates der Europäischen Union zur Prävention von Verletzungen und zur Förderung der Sicherheit