Lauflernhilfe / Gehfrei / Babywalker
Dein Baby wird mobiler und du überlegst, ob eine Lauflernhilfe eine gute Idee wäre? Solche Plastikgestelle auf Rollen werden auch „Gehfrei“ oder „Babywalker“ genannt. Die Kinder hängen in einer Art Hosengurtsitz und stoßen sich mit ihren Zehenspitzen vom Boden ab. Manche Geräte haben zusätzlich einen Spieltisch mit Figuren oder Rasseln.
Aber anders als der Name vermuten lässt, sind Lauflernhilfen keine Geräte, mit denen dein Kind das Laufen lernt. Im Gegenteil! Diese Geräte sind nicht nur nutzlos, sondern enorm gefährlich, da es zu schlimmen Unfällen kommen kann. Solche Unfälle sind zu 100 Prozent vermeidbar!
Warum solltest du keine Lauflernhilfen kaufen oder benutzen?
- Dein Kind kann damit unnatürlich schnell werden, bis zu 10 km/h! Und so kann es schneller als gedacht in gefährliche Bereiche gelangen.
- Vor allem am Kopf entstehen oft schwere Verletzungen, wenn das Kind mit dem Walker stürzt, über Türschwellen kippt oder ungebremst gegen harte Hindernisse prallt. Schlimmstenfalls kann dein Kind samt Laufgerät die Treppe hinunterfallen.
- Durch die aufrechte und ungewohnt hohe Position im Babywalker kann dein Kind plötzlich allerlei Gegenstände erreichen. Es kann beispielsweise an Tischdecken ziehen. Gegenstände, die zuvor in kindersicherer Position auf dem Nachttisch oder im Regal lagen, sind nun in Reichweite des Kindes.
- Laut Expertinnen und Experten hemmen Lauflernhilfen die Ausbildung des Stützapparates und schaden der motorischen Entwicklung.
Gültige Normen
Die Norm für Lauflernhilfen lautet DIN EN 1273:2005 und beschreibt die technische Sicherheit der Geräte. Das Gefährdungspotenzial ist aber unabhängig von der Gerätesicherheit sehr hoch, sodass z. B. in Kanada der Verkauf von Lauflernhilfen seit Anfang 2004 verboten ist.
Prüfzeichen
Für Lauflernhilfen werden keine GS-Zeichen vergeben, weil dadurch eine Sicherheit vorgegaukelt wird, die es nicht gibt.
Schon 1997 hat die Stiftung Warentest alle getesteten mobilen Lauflernhilfen, in denen das Kind sitzt, aus Sicherheitsgründen mit der Note „mangelhaft“ bewertet. Auch unter Aufsicht passieren damit oft schwere Unfälle.