Roller
Rollerfahren macht Spaß und ist eine tolle Bewegungsform für Kinder. Sie lernen wichtige motorische Fähigkeiten, die sie später beim Fahrradfahren brauchen. Weil dein Kind dabei auf einem Bein steht, ist Rollerfahren koordinativ anspruchsvoller als Laufradfahren. Und dein Kind bekommt ein gutes Gefühl für Geschwindigkeit, Beschleunigung und Bremsen.
Anders als Scooter oder Kickboards haben die meisten Tretroller große, luftgefüllte Reifen oder Vollgummiräder. Damit kann man auch prima auf Wald- und Feldwegen fahren, ohne gleich über kleinere Hindernisse zu stürzen.
Kauftipps
- Nimm einen Roller mit dicken Reifen: Sie federn besser, fangen Unebenheiten auf und dein Kind stürzt nicht so schnell.
- Schutzbleche vorn und hinten schützen vor Schmutzspritzern.
- Die Lenkerhöhe muss verstellbar und die Lenker-Enden sollten mit einem Prallschutz gepolstert sein.
- Damit der Roller lange hält, sollte der Rahmen mehrfach beschichtet und schlagfest sein.
- Hat der Roller eine Hinterradbremse?
- Ist das Trittbrett rutschfest?
- Haben die Schrauben Schutzkappen?
- Ein Seitenständer zum Parken ist praktisch.
Nutzungshinweise
- Achtung! Mit einem Roller dürft ihr nicht auf öffentlichen Straßen und Radwegen fahren. Benutzt den Gehweg!
- Ausnahme: verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerzonen und Straßen ohne Gehweg. Wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen da ist, darf man auf der Straße fahren.
- Gib deinem Kind Zeit zum Üben, damit es beim Rollerfahren sicher das Gleichgewicht halten kann.
- Bevor ihr euch auf eine größere Fahrt macht, sei sicher, dass dein Kind die Situation mit dem Roller auf dem Gehweg gut kontrollieren kann:
- Geschwindigkeit anpassen
- Plötzlich bremsen
- Vorausschauend fahren und Fußgänger nicht gefährden
- Mit Schutzausrüstung (Helm, Schoner, reflektierende Kleidung) ist dein Kind gut geschützt.
- Stell den Lenker auf die richtige Höhe für dein Kind ein: Wenn es auf dem Roller steht, sollte der Unterarm im rechten Winkel zum Oberarm auf dem Lenker liegen.
Rechtliches
Roller sind rechtlich gesehen keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Beim Rollerfahren gelten die StVO-Vorschriften für den Fußgängerverkehr.