Gesetze, Verordnungen und Normen
Als Verbraucher gehst du davon aus, dass die Produkte, die du kaufst und nutzt, sicher sind und nicht die Gesundheit gefährden. Dafür sorgen Gesetze und Verordnungen. Normen definieren Sicherheitsanforderungen an Produkte. Ob ein Hersteller die Normen anwendet, ist aber freiwillig. Nur bei bestimmten Produkten sind Normen gesetzlich vorgeschrieben.
Europa
Eines der wichtigsten Ziele der EU ist die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, wenn sie Produkte kaufen und benutzen. Dafür gibt es in der EU Gesetze über gemeinsame Sicherheitsstandards für alle Erzeugnisse, die gehandelt und importiert werden. In den EU-Richtlinien ist festgelegt, wie Produkte in ganz Europa grundlegend beschaffen sein müssen. Damit weniger Kinderunfälle passieren, sind vor allem die Produktsicherheitsrichtlinie und die Spielzeugrichtlinie wichtig.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Deutschland richtet sich mit dem Produktsicherheitsgesetz nach den EU-Richtlinien. Es regelt Sicherheit, Kennzeichnung, Verwendung und auch Rückrufaktionen zu fehlerhaften oder gefährlichen Produkten. Dieses Gesetz betrifft alle produzierten Waren, Stoffe oder Zubereitungen, für die es keine eigenen, spezielleren rechtlichen Vorschriften gibt. Sind speziellere Gesetze strenger, dann gelten diese Vorschriften. Ansonsten gilt das ProdSG.
Spielzeugverordnung
Zusätzlich zum ProdSG gibt es die Spielzeugverordnung mit strengeren Vorschriften als in der EU-Richtlinie gefordert. Dies betrifft vor allem die Produktion von Spielzeug und auch schärfere Kontrollen für Hersteller und Importeure.
Bevor ein Spielzeug verkauft werden darf, muss der Hersteller eine Analyse durchführen: Welche chemischen, physikalischen, mechanischen und elektrischen Gefahren sowie Entflammbarkeits-, Hygiene- und Radioaktivitätsgefahren können von dem Spielzeug ausgehen?
- Ein Spielzeug darf nicht mehr fest mit Lebensmitteln verbunden sein, damit Kinder es nicht aus Versehen verschlucken.
- Alle Spielzeuge für Kinder unter 14 Jahren müssen absolut sicher sein.
- Name und Adresse des Herstellers müssen auf dem Produkt stehen.
- Wenn Kinder das Spielzeug so benutzen, wie es gedacht ist und wie Kinder sich normal verhalten (z. B. lutschen oder in den Mund nehmen), darf das nicht gefährlich oder gesundheitsschädlich sein.
- Die CE-Kennzeichnung muss auf jedem Spielzeug stehen.
- Warnhinweise müssen auf Deutsch und mit klaren Symbolen gut sichtbar sein.
- Warnhinweise müssen mit dem Wort “Achtung" anfangen, damit man das Risiko direkt und eindeutig erkennt, z. B. “Achtung: Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet."
Normen
Normen vereinheitlichen Produkte und klären wichtige Sicherheitsfragen, wie gesundheits- oder umweltverträglich sie sind, die Gebrauchstauglichkeit und auch die Zuverlässigkeit. Alle Normen haben aber nur Empfehlungscharakter, sie sind nicht verpflichtend.
Im Auftrag der EU-Kommission entwickelt das Europäische Komitee für Normung CEN (Comité Européen de Normalisation) Normen, die die Produktanforderungen konkret formulieren. Die EU-Normen werden in allen Ländern angewandt und umgesetzt. In Deutschland ist dafür das Deutsche Institut für Normung (DIN) zuständig.