Fahrradanhänger

Über die Sicherheit von Fahrradanhängern wurde lange diskutiert. Mittlerweile haben Crashtests und Studien (z.B. Bundesanstalt für Straßenwesen, Allianz-Studie) bestätigt, dass ein geprüfter Anhänger die sicherste Variante darstellt, Kinder ab ca. 6 Monaten mit dem Fahrrad zu befördern. Bei einem Unfall fallen sie nicht tief und sind im Innenraum geschützt – sofern der Anhänger einen Überrollbügel hat, die Kinder angeschnallt sind und einen Helm tragen.

Risiken

  • Kinder sind im Anhänger nicht angeschnallt und werden beim Bremsen oder einem Unfall aus dem Anhänger herausgeschleudert
  • Babys liegen ohne Babyschale im Anhänger und rutschen vom Sitz
  • Zugrad ist nicht für Anhängergewicht zugelassen
  • Anhänger wird von abbiegenden Auto übersehen
  • Schadstoffe in Sichtfenster und Sitzauflagen wie das Flammschutzmittel TDCP oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wie Naphtalin bergen gesundheitliche Risiken

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

  • Geschäfte mit fachlicher Beratung aufsuchen
  • Nehmen Sie Ihr Fahrrad und das/die Kind/er zur Anpassung und Probefahrt mit
  • Fahrgastzelle sollte sich komplett schließen lassen
  • Stabile Konstruktion mit Überrollbügel
  • Keine Stangen im Kopfbereich
  • Weiche Federung und feste Bodenwanne
  • Rahmen in Höhe der PKW-Stoßstangen
  • Tiefer Schwerpunkt, tiefe Kupplung
  • Maximal 1 m breit, 2 m lang, 1,4 m hoch
  • Maximal 40 kg zulässige Gesamtmasse
  • Fünf-Punkt-Gurt für mitfahrende Kinder
  • Speichenschutz gegen Radeingriff
  • Kantenfreier Innenraum
  • Genügend Kopf- und Beinfreiheit
  • Passive Reflektoren nach allen Seiten hin sowie eine Vorder- und Rückleuchte (Vorgabe laut STVO)
  • Sicherheitszeichen, z.B. GS-Zeichen, sollten vorhanden sein

Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten

  • Bringen Sie die Kupplung möglichst tief am Radrahmen des Zugrades an
  • Bedienungsanleitung des Rades und des Anhängers lesen, evtl. Händler oder Hersteller bei Unklarheiten fragen
  • Schnallen Sie die Kinder immer an
  • Kinder mit Helm befördern (Ausnahme: liegende Kinder in Babyschalen)
  • Babys und Kleinkinder in Rückhaltesystem transportieren (z.B. Babyschale)
  • Schließen Sie die Frontabdeckung während der Fahrt
  • Maximal 2 Kinder befördern - Achten Sie darauf, dass das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird
  • Führen Sie Regeln für die Kinder ein, z.B. „Schaukeln verboten/keine Raufereien“
  • Fahne, Reflektoren, Beleuchtung zur besseren Sichtbarkeit anbringen
  • Erste Fahrten in Ruhe ohne Kind (stattdessen z.B. mit Wasserkasten) üben, um sich an die veränderten Fahreigenschaften gewöhnen zu können
  • Wählen Sie weniger stark befahrener Stecken aus (Abgase vermeiden)
  • Meiden Sie Strecken mit Schlaglöchern. Glatte Straßenoberflächen schützen vor starken Erschütterungen

 

Angehängte Kinderfahrräder

  • Spezielle „Anhängerfahrräder“ oder Vorrichtungen zum Anhängen von Kinderfahrrädern kommen nur für ältere Kinder in Frage, die selbst die Balance halten können und während der Fahrt nicht einzuschlafen drohen.

Nützliches

Es gibt nützliches Zubehör für Fahrradanhänger

  • Spezielle Kupplungen garantieren, dass der Anhänger stehen bleibt, auch wenn das Fahrrad kippt
  • Zusätzliche Sicherheitsausstattung: Wimpel, Reflektoren, Beleuchtung
  • Babyschalen für Säuglinge
  • Helme für alle mitreisenden Kinder

 

Rechtliches

Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitgenommen werden. Die Fahrerin bzw. der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Kinder mit Behinderung dürfen auch über diese Altersgrenze hinaus befördert werden.

Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); § 21 Personenbeförderung; Abs. 3