Spielsachen

Spielzeuge sind nach der Definition der EU Spielzeugrichtlinie „Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren verwendet zu werden“. Gutes Spielzeug sollte die Fantasie anregen, zum Ausprobieren eigener Ideen ermuntern, verwandlungsfähig sein und für verschiedenartige Spielideen verwendbar sein. Bauklötze, Puppen oder Rutschautos zählen also zu Spielsachen, aber es gibt auch Ausnahmen, wie z.B. Schnuller, Modeschmuck für Kinder oder Puzzle mit mehr als 500 Teilen.

Risiken

  • Kind vergiftet sich oder erstickt an abgelösten Kleinteilen (z.B. Knopfbatterien, Holzteile der Eisenbahn, Stöpsel der Gummiente)
  • Kind schluckt magnetische Kleinteile, was zu schwersten Verletzungen im Verdauungstrakt führen kann
  • Kind verletzt sich an scharfen Kanten oder Splittern, z.B. von Holz oder Plastikspielzeug
  • Kind stolpert über Spielsachen und stürzt

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

  • Wählen Sie altersgerechtes Spielzeug aus
  • Spielzeug stets kritisch auf die Sicherheit prüfen
  • Scharfe, spitze Ecken und Kanten (z.B. bei Plastikspielzeug) dürfen nicht vorhanden sein
  • Quetsch- oder Scherstellen (z.B. bei klappbarem Spielzeug) sollten nicht vorhanden sein
  • Prüfen Sie die Stabilität, z.B. durch Rütteltest am Dreirad
  • Auf robustes und nicht entflammbares Material achten
  • Gebrauchsanleitung und Warnhinweise (z.B. „Für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet“) müssen vorhanden sein
  • Kaufen Sie für Kinder unter 3 Jahren kein Spielzeug, das kleiner als ein Tischtennisball ist (Gefahr des Verschluckens)
  • Verzichten Sie auf lärmendes Spielzeug
  • Auf Spielzeug mit Kleinbatterien, z.B. Knopfbatterien, verzichten
  • Weiche Plastikspielsachen kritisch auf giftige Weichmacher prüfen, z.B. Händler dazu befragen
  • Auf Geruch achten: Extrem starker, unangenehmer Geruch kann auf Schadstoffbelastung hindeuten
  • Für Kinder unter 5 Jahren auf Spielsachen mit Netzgerät verzichten
  • Auf Spielzeug mit Farbüberzug, z.B. lackierte Holzbausteine, sollte Hinweis zur Speichel- und Schweißechtheit vorhanden sein
  • Bevorzugen Sie abwaschbares Spielzeug
  • Achten Sie besonders bei Spielsachen, die im Innern Kleinteile enthalten, auf eine gute Verarbeitung (z.B. Rasseln)
  • CE-Kennzeichnung muss laut der Spielzeugrichtlinie vorhanden sein
  • Sicherheitszeichen, wie GS-Zeichen oder Gütesiegel, wie z.B. das spiel gut-Zeichen oder bei elektrischen Geräten z.B. VDE- Gütesiegel, sollten vorhanden sein

Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten

  • Kontrollieren Sie die Spielsachen regelmäßig auf Beschädigungen
  • Ältere Geschwister aufklären, welche Sachen für die Kleinen gefährlich sind
  • Lagern Sie die Spielsachen nach Altersgruppen getrennt
  • Gemeinsam mit dem Kind nach dem Spiel die Spielsachen wegräumen
  • Kleinteilige Gegenstände stets aus der Nähe der Kinder entfernen und nicht zusammen mit Süßigkeiten lagern (Verwechslungsgefahr)
  • Gebrauchsanweisung lesen und dem Kind das Spielzeug erklären
  • Beachten Sie unbedingt die Warnhinweise, z.B. „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet: Verschluckbare Kleinteile.“
  • Kinder besonders beim Spielen mit neuen Spielsachen beaufsichtigen
  • Bereits genutzte Spielsachen immer wieder auf Schadstellen prüfen
  • Sortieren Sie kleine Spielsachen in Lebensmitteln z.B. in Cornflakes-Packungen vorab aus
  • Werbebotschaften von Herstellern sind keine Sicherheitsgarantie

Nützliches

Norm für Spielsachen

Spielzeug muss der Norm EN 71-1 und der Richtlinie 2009/48/EG („Spielzeugrichtlinie“) entsprechen.

 

Weitere Zeichen, die auf Spielsachen zu finden sind

Das Prüfzeichen "Ausgezeichneter Spielwert" wird vom TÜV Rheinland vergeben. Für die Vergabe dieses Zeichens werden nicht nur Sicherheit und Funktionalität, sondern auch pädagogische und entwicklungspsychologische Aspekte geprüft. Grundlage für die Beurteilung sind Praxistests mit Kindern, Eltern und Erzieherinnen und Erzieher.

Das TÜV-Proof-Siegel für Spielzeug vergibt der TÜV Rheinland. Es bestätigt, dass das Produkt den grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen der EU-Spielzeugrichtlinie entspricht, wobei Mindestanforderungen an Funktionalität und Verarbeitungsqualität berücksichtigt werden. Das Prüfsiegel wird nur auf Antrag und nach Prüfung des Produkts für ein Jahr oder unbefristet vergeben. In letzterem Fall wird durch regelmäßige Marktüberwachung die Einhaltung der Prüfkriterien überprüft.

 

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