Grillgeräte
Grillgeräte gibt es in unterschiedlichen Formen, z.B. gasbetrieben oder elektrisch. Die meisten Unfälle passieren jedoch mit Holzkohlegrillgeräten.
Risiken

- Kind spielt neben dem Grill und kommt mit dem heißen Gerät in Berührung
- Flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin verursachen gefährliche Verpuffungen und Rückzündungen im Umkreis von 10 Metern; Kind spielt in dieser Reichweite und wird von den Flammen erfasst
- Kind bedient den Grill ohne Aufsicht eines Erwachsenen
Worauf Sie beim Kauf achten sollten

- Entscheiden Sie sich für stabile und kippsichere Grillgeräte
- Verwenden Sie nur feste Grillanzünder - Verzichten Sie unbedingt auf flüssige Brandbeschleuniger
- Sicherheitszeichen, z.B. GS-Zeichen, sollten vorhanden sein
Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten

- Der Grill darf ausschließlich im Freien verwendet werden (Vergiftungs- bzw. Erstickungsgefahr durch Kohlenmonoxid). Ausgenommen hiervon ist der Elektro(tisch)grill
- Stellen Sie Grillgeräte kippsicher, außerhalb der Laufwege, möglichst windgeschützt und in sicherer Entfernung von anderen brennbaren Materialien, z.B. Kaminholzstapel auf
- Zünden Sie das Feuer niemals mit flüssigen Brandbeschleunigern wie Spiritus oder Lampenöl an oder entfachen die Glut damit
- Den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen
- Lassen Sie auf keinen Fall Kinder den Grill anzünden oder bedienen
- Kinder nicht in Reichweite des Grills spielen lassen; deshalb einen Sicherheitsabstand von mindestens 2 bis 3 Metern einhalten
- Nicht unter dem Sonnen- oder Regenschirm grillen (Brandgefahr)!
- Löschen Sie das Feuer und die Glut nach dem Grillen und lassen es vollständig auskühlen. Den Grill auch währenddessen immer im Auge behalten
- Verwendete Grillkohle oder Asche niemals auf den Rasen oder Wege kippen
- Halten Sie einen Eimer mit Sand oder Wasser für Gefahrensituationen bereit
- Verwenden Sie Grillschalen aus Aluminium, damit sich abtropfendes Fett nicht entzünden kann
Nützliches

Norm für Grillgeräte
Für Grillgeräte gilt die DIN EN 1860 - 1 Norm (bzw. die vorher geltende DIN 66077).
Gut zu wissen
Norm für Holzkohle
Für Grill-Holzkohle und Grill-Holzkohlebriketts gilt die DIN EN 1860-2 (Vorläufer-Norm DIN 51749). Bei diesen Produkten handelt es sich um hochwertige Ware ohne gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe.
Norm für Anzündhilfen
Für Anzündhilfen für Grill-Holzkohle und Grillholzkohlebriketts gilt die DIN EN 1860-3 (Vorläufer-Norm DIN 66358). Nach dieser Norm gefertigte Anzündhilfen können weder verpuffen, explodieren noch verursachen sie Geschmacksbeeinträchtigungen.
Feste Grillanzünder sind sicherer und daher flüssigen Grillanzündern vorzuziehen.