Lauflernhilfen / Gehfrei / Babywalker

„Gehfrei“, „Lauflernhilfe“ oder „Babywalker“ sind Plastikgestelle auf Rollen mit eingebautem Sitz. Die Kinder hängen in einer Art Hosengurt und stoßen sich mit den Zehenspitzen vom Boden ab. Einige Geräte haben zusätzlich einen Spieltisch mit Figuren oder Rasseln. Anders als der Name vermuten lässt, sind Lauflernhilfen keine Geräte mit denen Kinder das Laufen lernen.

Nach Aussagen der Experten erleiden pro Jahr ca. 6.000 Kinder einen Unfall mit einer Lauflernhilfe. Vorwiegend sind Kinder zwischen 6 und 12 Monaten betroffen. Unfälle, die zu 100 Prozent vermeidbar wären!

Risiken

Lauflernhilfen sollten grundsätzlich nicht gekauft und nicht genutzt werden!

  • Kinder erreichen unnatürlich hohe Geschwindigkeiten (bis zu 10 km/h)
  • Kinder gelangen in gefährliche Bereiche, Folgen sind
    • Schwere Kopfverletzungen durch Stürze: Aufprall gegen harte Gegenstände, Kippen über Türschwellen oder im schlimmsten Fall die Treppen hinunter
    • Verbrühungen: Kind erreicht höher stehende Gegenstände z.B. zieht an Tischdecke oder am Kabel des Wasserkochers
    • Vergiftungen: Kind kommt in Kontakt mit Medikamenten oder Zigaretten, die auf Nachttischen oder in Regalen abgelegt sind

Nützliches

Norm für Lauflernhilfen

Die Norm für Lauflernhilfen lautet DIN EN 1273:2005.

Diese Norm beschreibt die technische Sicherheit der Geräte. Das Gefährdungspotenzial liegt jenseits technischer Funktionssicherheit. In Kanada hat der Gesetzgeber dies bereits erkannt. Dort ist der Verkauf von Lauflernhilfen seit Anfang 2004 landesweit verboten.

Für Lauflernhilfen werden keine GS-Zeichen vergeben, weil die Prüfinstitute sich einig sind, dass das Zeichen eine Sicherheit suggerieren würde, die aber nicht gegeben ist.

Schon 1997 hat die Stiftung Warentest alle getesteten mobilen Lauflernhilfen, in denen das Kind sitzt, aus Sicherheitsgründen mit der Note "mangelhaft" bewertet. Selbst unter Aufsicht lassen sich schwere Unfälle nicht ausschließen.