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Kickboard / Scooter

Ein Kickboard ist eine Kombination aus Skateboard und Roller. Das ursprüngliche Modell, auf den der Begriff "Kickboard" zurückgeht, hat vorne zwei und hinten eine Rolle und statt eines Lenkers lediglich einen Knauf. 

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff aber auch synonym für alle ähnlichen Fahrzeuge benutzt, also auch für die, die einen Lenker mit zwei Griffen haben oder vorne nur ein Rad. Sie heißen eigentlich (Mini-)Scooter.

Scooter und Kickboards sind für Kinder sehr attraktiv, weil sie schnell fahren, sich zusammenklappen lassen und recht leicht sind.

Risiken

  • Das Kind verliert das Gleichgewicht und stürzt
  • Das Kickboard/der Scooter bleibt mit einem der kleinen Vorderreifen in einem Spalt hängen, blockiert und das Hinterrad hebt vom Boden ab. Das Kind stürzt über den Lenker nach vorn oder wird seitlich zu Boden geworfen. Kopf- und Zahnverletzungen aber auch Knochenbrüche an Hüfte, Schultern oder den Extremitäten sind häufige Folge
  • Das Kind fährt mit hoher Geschwindigkeit, kann nicht rechtzeitig bremsen und kollidiert mit einer anderen Person oder einem Gegenstand
  • Beim Zusammenklappen des Kickboards/Scooters quetscht sich das Kind die Finger
  • Die meisten Unfälle passieren nach Angaben von Herstellern beim ersten Ausprobieren des Kickboards/Scooters

 

 

Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten

  • Mit einem Kickboard oder einem Scooter ist das Fahren auf öffentlichen Straßen und Radwegen verboten. Eine Ausnahme bilden verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerzonen, Straßen, an denen kein Gehweg vorhanden ist
  • Geben Sie Ihrem Kind Zeit zum Üben
  • Bevor größere Unternehmungen gemacht werden, muss das Kind die Situation mit dem Kickboard/Scooter auf dem Gehweg unter Kontrolle haben:
    • Geschwindigkeit anpassen können
    • Plötzlich bremsen können
    • Vorausschauend fahren undFußgänger nicht gefährden

 

 

Nützliches

Rechtliches

Kickboards/Scooter sind rechtlich keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO). Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften der StVO für den Fußgängerverkehr.

Das bedeutet

  • Kickboard- und Scooterfahrer/innen müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gefahren werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat
  • Sport und Spiele auf der Fahrbahn und den Seitenstreifen sind nur auf den dafür zugelassenen Straßen erlaubt

Kickboards und Scooter sind Spielzeuge und werden entsprechend der EN Norm 71 geprüft.