Häufige Fragen

Sicherer Spielplatz: Worauf muss ich achten?

Sicherer Spielplatz: Worauf muss ich achten?

Betreiber von Spielplätzen sind verpflichtet, regelmäßige Kontrollen auf Spielplätzen durchzuführen. Diese Kontrollen beinhalten nicht nur die allgemeine Sauberkeit der Spielanlagen, sondern auch die Wartung und Pflege der Böden, der Bepflanzung und der Geräte.

Der Zustand mancher Spielanlagen zeigt, dass nicht alle Betreiber verantwortungsvoll handeln: die Prüfungen finden nicht oder nicht in den notwendigen Intervallen statt, es wird kein qualifiziertes Personal zum Aufdecken der Mängel eingesetzt oder erkannte Mängel werden nicht sofort behoben.

So erkennen Sie, ob die Kontrollen an Spielplätzen sorgfältig und regelmäßig durchgeführt werden.

1. Zugangsbereich

  • Abgrenzungen zu Verkehrswegen müssen bei verkehrsreichen Straßen vorhanden sein, z.B. durch Drehkreuz, Barrieren, Durchlaufsicherung; selbst schließende Tore o.ä.
  • Hinweisschild in Piktogrammform mit Notrufnummer und Verantwortlichkeiten sollte vorhanden sein

2. Umzäunungen, Einfriedungen, Bepflanzung

  • Zäune dürfen nicht zum Spielen verleiten.
  • Zaunenden sollten ohne Spitzen und scharfkantige Teile sein.
  • Die Höhe sollte ca. 1m betragen; im Ballspielbereich mind. 4m.
  • Es sollten ausreichende Schattenplätze vorhanden sein.

3. Untergrund

  • Rasenflächen sollten ein gepflegtes Erscheinungsbild haben.
  • Eine Rasenbepflanzung ist unter den Spielgeräten nur zulässig, wenn deren Fallhöhe max. 1,5m beträgt. Sand / Kies ist
  • nicht durch Hunde-, Katzenkot oder Unrat verunreinigt.
  • Rindenmulch/ Hackschnitzel sollte noch nicht zu stark komprimiert sein oder gar beginnende Fäulnisbildung aufweisen.
  • Fallschutzbeläge dürfen keine hoch stehenden Stoßkanten aufweisen

4. Ausstattung

  • Sitzgelegenheiten sollten fest mit dem Untergrund verbunden sein (Kippgefahr)
  • Sitzbretter und Lehnen von Bänken dürfen nicht locker sein (Quetschgefahr)
  • Mülleimer sollten regelmäßig geleert werden

5. Spielgeräte allgemein

  • Ein GS Prüfzeichen weist auf die geprüfte Sicherheit der Geräte hin und sollte unbedingt vorhanden sein.
  • Stahlgeräte benötigen einen Schutzanstrich der keine Korrosion aufweist
  • Holzgeräte dürfen keine vorstehenden Gewinde-Enden, Schrauben oder Nägelköpfe aufweisen.
  • Bauteile dürfen nicht lose oder defekt sein.
  • Das Holz darf keine Splitter aufweisen.
  • Fäulnisbildung: Schwachpunkte sind horizontal liegende Hölzer, nicht abgedeckte Schnittflächen (z. B. oberes Ende von Standpfosten) und der Kontaktpunkt zum Erdboden
  • Kunststoffgeräte, besonders Rutschen, dürfen keine verschlissene Kunststoffschicht haben
  • Seile: Sind die Endverbindungen verschlissen? Sind die Decklitzen (meist aus Kunststoff) an den Verbindungsstellen aufgerissen dass der Drahtkern offen liegt?

6. Spielgeräte speziell

  • Schaukel: Sind die Endverbindungen (letzte Kettenglieder am Sitz und am Gelenk) verschlissen? Sind die Schaukelbretter defekt?
  • Rutsche: Weist die Rutsche Spalten auf, in der sich Kordeln oder Bekleidungsteile einziehen können?
  • Ist das Rutschblech so fest mit den Wangen verbunden, dass auch unter Last kein Spalt zwischen Wange und Rutschblech entsteht? Ist das Ende der Rutsche nicht zu hoch über dem Boden (max. 35 cm zulässig).
  • Karussell: Ist das Lager ausgeschlagen, so dass das Karussell auf der Achse wackelt?
  • Wippen müssen über eine ausreichende Endanschlagdämpfung verfügen – sie dürfen nicht ungebremst auf den Boden aufschlagen. Das Lager darf nicht ausgeschlagen sein, sonst kann es zu einer Quetschstelle kommen. Die Wippe darf sich nicht horizontal verrücken lassen.
  • Seilbahn: Ist der Sitz der Seilbahn beschädigt? Beträgt der Abstand des Sitzes zum Untergrund unter Last mind. 40 cm?
  • Der Mindestabstand zwischen Sitz und Seil muss 2,10m betragen, damit man im Stehen nicht an das Seil gelangen kann.