Vorsicht Verwechslungsgefahr: Desinfektionsmittel in Getränkeflaschen
Das Risiko einer Gesundheitsgefährdung kleiner Kinder durch eine ungewollte Einnahme von Desinfektionsmitteln ist hoch. Desinfektionsmittel, die einer Trinkflasche ähneln, sind nach geltenden Normen nicht erlaubt.
Mit der Nachfrage nach Desinfektionsmitteln in der Coronazeit ist auch die Nachfrage nach Behältnissen für deren Abfüllung sprunghaft gestiegen. Die BAG, Verbraucherschützer und aufmerksame Verbraucher stellten in den vergangenen Wochen fest, dass Verpackungen von Desinfektionsmitteln Trinkflaschen ähneln. Produkte, die mit einem Lebensmittel verwechselt werden können und mit Risiken wie der Gefahr des Erstickens, des Vergiftens oder der Schädigung des Verdauungstraktes verbunden sind, dürfen so nicht in Verkehr gebracht werden. Die Verwechslungsgefahr mit einer Getränkeflasche ist ein Verstoß gegen Artikel 35 (2) der CLP-Verordnung, der EU-Chemikalienverordnung für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
Kinder unter 5 Jahren besonders gefährdet
Auch das Centers for Disease Control and Prevention (CDC) in den USA warnt vor Vergiftungen bei Kindern durch alkoholische Hand-Desinfektionsmittel. Danach erfolgten in den Jahren 2011 bis 2014 bei Kindern bis 12 Jahre insgesamt 70.669 Meldungen aufgrund von Kontakten mit Hand-Desinfektionsmitteln. Über 90 Prozent der Kinder mit Vergiftungserscheinungen waren unter fünf Jahren alt. Bei alkoholischen Desinfektionsmitteln handelt es sich um Biozide, die nicht in die Hände von Kindern gelangen dürfen.
Unsere Tipps für einen sicheren Umgang
- Verwenden Sie Reinigungs- und Waschmittel ohne biozide Wirkstoffe.
- Vorsicht Verwechslungsgefahr: Kaufen Sie kein Desinfektionsmittel mit Sportverschluss oder in Verpackungen, die Trinkflaschen ähneln.
- Füllen Sie Desinfektionsmittel nicht selber um und niemals in Getränkeflaschen.
- Lagern Sie Desinfektionsmittel stets geschlossen und außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern.
Wenn doch etwas passiert?
Die häufigsten Symptome einer Vergiftung oder Verätzung durch Desinfektionsmittel sind: Irritationen der Augen, Erbrechen, Irritationen im Mundbereich, Husten und Bauchschmerzen.
- Bei Augenkontakt sofort mit reichlich Wasser spülen
- Bei Verschlucken den Mund mit Wasser ausspülen
- Beim Auftreten von Symptomen den Giftnotruf wählen oder einen Arzt aufsuchen
Ich habe ein Desinfektionsmittel entdeckt, das einer Trinkfalsche ähnelt
Sie haben den Verdacht, dass bei einem Produkt eine Verwechslungsgefahr besteht und es nicht der Anforderungen der CLP-Verordnung entspricht, dann melden Sie es den Marktaufsichtbehörden des Bundeslandes, in dem der Produzent seinen Sitz hat. Für die Beurteilung der Verwechselbarkeit sind u.a. das Aussehen und die Aufmachung des Produktes und insbesondere auch der vorhersehbare Gebrauch durch Kinder ausschlaggebend.
Hier finden Sie die passende Marktaufsichtsbehörde.
Quellen und weitere Informationen:
https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/
https://www.kindersicherheit.de/kinderunfaelle-vermeiden/artikel/giftnotruf.html
www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/Home/Home_node.html
https://webgate.ec.europa.eu/icsms/public/authoritySearch.jsp?locale=de