11.01.2018

Falsch gekennzeichnet: NRW nimmt nach Kontrollen über 14.000 Produkte aus dem Handel.

Falsch gekennzeichnet: NRW nimmt nach Kontrollen über 14.000 Produkte aus dem Handel.

Bei Kontrollen in NRW sind landesweit Lacke, Farben, Putzmittel und viele weitere Produkte entdeckt worden, die nicht den aktuell gültigen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. Insgesamt wurden mehr als 14.000 Produkte aus den Verkaufsregalen entfernt. Eine Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht durch diese Produkte allerdings nicht. Es zeigt jedoch, dass die neuen Kennzeichnungsvorschriften von chemischen Produkten noch nicht den gesamten Handel durchdrungen haben. 

Zum 01.06.2017 endeten die letzten Übergangsfristen für die Kennzeichnung chemischer Produkte. Alle in Verkehr gebrachten Produkte müssen gemäß der CLP-Verodnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sein. Nur gefährliche Chemikalien, die entsprechend der CLP-Verordnung gekennzeichnet sind, dürfen ab diesem Tag noch geliefert werden.

Um die Einhaltung der Übergangsfristen bei Einzel- und Großhändler zu überprüfen, haben die Arbeitsschutzverwaltung sowie die Kreise und kreisfreien Städte im zweitem Halbjahr 2017 ein Überprüfungsprojekt bei fast 550 Händlern durchgeführt. Mehr als 14.000 nicht mehr verkehrsfähige Produkte wurden aus dem Handel entfernt.

 

Die detaillierten Ergebnisse des Projektes liegen nun als Bericht vor: https://www.mags.nrw/chemikalien-clp

 

Was muss auf einer Verpackung mit gesundheitsgefährdenden Haushaltschemikalien draufstehen? Was bedeuten die Gefahrensymbole auf den Verpackungen?