Zuhause und Unterwegs

Mit dem Fahrrad zur Schule

Mit dem Fahrrad zur Schule

Kinder sollten in den ersten Grundschuljahren noch nicht allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Aufgrund ihrer Entwicklung sind sie nicht zuverlässig in der Lage, die komplexen und vielfältigen Anforderungen (z.B. Gleichgewicht halten, Geschwindigkeit regulieren, Verhalten anderer vorhersehen) auf einmal und rechtzeitig zu bewältigen. 

Folgende Besonderheiten in der kindlichen Entwicklung sind für eine erhöhte Gefahr im Straßenverkehr verantwortlich.

 

Reaktion:

Bis zu einem Alter von fünf Jahren ist die Reaktionszeit etwa doppelt so lang wie die eines Erwachsenen.

Erst mit etwa 15 Jahren ist dieser Unterschied ganz ausgeglichen. Auch die Fähigkeit zum plötzlichen Abbruch einer Bewegung ist stark verzögert. Auf Zuruf kann ein Kind eine begonnene Bewegung nicht spontan stoppen oder einem Hindernis ausweichen.

 

Logisches Denken, Aufmerksamkeit und Konzentration:

Bis sieben Jahre werden Kinder von den eigenen Wahrnehmungen und Gefühlen dominiert: Sie glauben, dass etwas was sie nicht sehen, auch nicht da ist.

Kinder neigen dazu, Gefühle und Wahrnehmungen von sich auf andere Personen zu übertragen, z.B. "Ich kann das Auto sehen, deshalb sieht mich der Fahrer auch". Ab etwa acht Jahren kann sich ein Kind für gewisse Zeit - zum Beispiel für die Länge des Schulwegs – konzentrieren und ab ca. 14 Jahren ist es in der Lage, wie Erwachsene zwei Dinge gleichzeitig zuverlässig unter Kontrolle zu halten.

 

Hören:

Bis zum achten Lebensjahr gelingt die Geräuschlokalisation nur in einem Winkel von 30 Grad. Bei kleinen Kindern ist die Hörfähigkeit gegenüber Erwachsenen um ca. 10 dB vermindert. Geräusche von hinten oder der Seite werden daher häufig fehlgedeutet oder komplett überhört.

 

Sehen:

Erst mit neun bis zehn Jahren können sie Entfernungen und Geschwindigkeiten von heranfahrender Autos richtig einschätzen.

Das Gesichtsfeld eines Kindes ist gegenüber dem eines Erwachsenen um ca. 30 Grad eingeschränkt. Dadurch ist das periphere Sehen stark reduziert. Kinder müssen den Kopf drehen, um seitliche Gegenstände tatsächlich zu sehen.
Auch das räumliche Sehen ist bei Kindern noch nicht vollständig ausgeprägt. Ein Kind sieht ein großes Auto z.B. einen LKW - immer näher, als einen kleinen Wagen, der genauso weit entfernt ist.

 

Rechts und links:

Zwar können schulreife Kinder schon links und rechts unterscheiden, doch erst nach dem 10. Lebensjahr sind sie in der Lage, dies spiegelbildlich auf den Raum bzw. eine andere Person zu übertragen.

 

Viele Einflussfaktoren können das Kind ablenken und so die Aufmerksamkeit auf den Verkehr, auf die Verkehrsregeln oder die Signale anderer Verkehrsteilnehmer stören. 

 

Kinder sollten erst nach der Fahrradprüfung alleine zur Schule fahren und neben den Verkehrsregeln beachten:

  • Einen Fahrradhelm tragen
  • Hintereinander - nicht nebeneinander - fahren
  • Die rechte Seite der Fahrbahn oder den Radweg benutzen, wenn dieser beschildert ist
  • Die Geschwindigkeit den äußeren Bedingungen und dem persönlichen Fahrkönnen anpassen
  • Ausreichend Abstand zum Vordermann einhalten
  • An Haltestellen mit besonderer Vorsicht vorbeifahren

Rechtliches

Bis das Kind acht Jahre alt ist, muss es mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Acht und Neunjährige dürfen zwischen Gehweg, Radweg und Fahrbahn wählen. Ab zehn Jahren muss ein Kind die Fahrbahn bzw. den Radweg zum Fahrradfahren nutzen.