Häufige Fragen

Sind Kinder bei der Tagesmutter bei einem Unfall gesetzlich versichert?

Sind Kinder bei der Tagesmutter bei einem Unfall gesetzlich versichert?

Kinder in der Kindertagespflege, dem Kindergarten und in der Schule sind über die Gesetzliche Unfallversicherung gegen Schäden durch Unfälle versichert.

Versicherungsschutz für Kinder in Kindertagespflege nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII besteht, wenn die Betreuung im Rahmen der sogenannten öffentlichen, vom Jugendamt geförderten Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – KJHG) erfolgt. Dafür muss das Jugendamt zum Beispiel das konkret zu betreuende Kind zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson vermitteln. Die Eltern können eine Tagesmutter bzw. einen Tagesvater aber auch selbst suchen und dem Jugendamt vorschlagen (sogenannter Nachweis). Dieses prüft dann die Geeignetheit anhand der gesetzlich festgelegten Kriterien. Merkmal der öffentlichen Förderung durch das Jugendamt sind unter anderem die Zahlung von Geldleistungen an die Kindertagespflegeperson und zum Beispiel die Heranziehung der Eltern zu Elternbeiträgen (§ 90 SGB VIII).

Die Kindertagespflege muss demnach als Leistung der Jugendhilfe nach §§ 23, 24 SGB VIII in Anspruch genommen werden. Wenn Eltern dem Jugendamt eine selbst gesuchte Betreuungsperson nachweisen, dann besteht für die Dauer der Eignungsprüfung durch das Jugendamt bereits ein vorläufiger Versicherungsschutz des Kindes, sofern die Betreuung zu diesem Zeitpunkt schon erfolgt.

Nicht mehr ausreichend ist, dass die Kindertagespflegeperson über eine Betreuungserlaubnis nach § 43 SGB VIII verfügt.

Rein privat zustande gekommenen Betreuungen, die ohne Information des Jugendamtes oder einer Fachberatungsstelle durchgeführt werden, sind nicht gesetzlich unfallversichert. Dies ergibt sich aus aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Insofern hat die Unfallkasse NRW ihre gegenteilige Verwaltungspraxis aufgeben müssen.

Vgl. dazu auch die Handreichung Kindertagespflege des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen und der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der öffentlichen Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen.