Häufige Fragen

Sichere Kita: An wen kann ich mich wenden?

Sichere Kita: An wen kann ich mich wenden?

Nach dem § 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch sind Kinder während ihres Aufenthaltes in Kindertageseinrichtungen gesetzlich versichert.

Für die Sicherheitsanforderungen und Unfallprävention in Kindertageseinrichtungen sind dementsprechend die gesetzlichen Unfallversicherungsträger zuständig. Diese erlassen Richtlinien zu den baulichen Anforderungen im Innen- und Außenbereich, zu den sanitären Einrichtungen, zu den Spielplätzen, und zu vielen weiteren Themen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.sichere-kita.de/