Kinder und Haushaltschemikalien

Kinder und Haushaltschemikalien

Projekttitel: "Kinder und Haushaltschemikalien - Mehr Schutz durch sichere Verpackungen"

Projektlaufzeit: 04/2014 - 09/2016 (30 Monate)

Projektförderer: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit / Umweltbundesamt

Die Verwendung von kindergesicherten Verpackungen kann dazu beitragen, dass Kleinkinder besser vor Vergiftungen geschützt werden. Kindergesicherte Verpackungen können das Öffnen von aggressiven chemischen Haushaltsprodukten und Medikamenten durch Kinder verhindern und so diese davor schützen, dass sie in Kontakt mit giftigen Substanzen kommen. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Verpackungen und Verschlüsse bei allen potenziell gesundheitsgefährdenden Produkten eingesetzt werden. Die Verpackungen und Verschlüsse sollten den Sicherheitsanforderungen und Normen entsprechen, Verbraucherinnen und Verbraucher sollten über die entsprechenden Produkte, Standards, Gefahrenkennzeichnung und den sicheren Gebrauch informiert sein.  

Ziel des Projekts

Das Projekt zielt darauf ab, zuständige Institutionen zu vernetzen, gemeinsam mit den Verantwortlichen Regelungen und Empfehlungen zur Verbesserung und Verbreitung kindergesicherter Verpackungen zu entwickeln sowie Verbrauchermaterialien zu erstellen. Ziel ist es, die Möglichkeiten zur Prävention von Vergiftungsunfällen besser auszuschöpfen. Als erster Schritt zur Situationsanalyse und zur Entwicklung von Handlungsperspektiven wurde der Workshop „Kindergesicherte Verpackungen“ durchgeführt. Es folgten ein Gutachten mit Handlungsempfehlungen sowie mehrere Expertentreffen. Ein Ergebnis, das wir an dieser Stelle vorstellen, ist die Sammlung von Fragen und Antworten für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Die BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V. führt seit  2014 zu diesen Themen das Projekt „Kinder und Haushaltschemikalien – Mehr Schutz durch sichere Verpackungen“ durch, das vom Bundesumweltministerium (BMUB) über zwei Jahre gefördert wird.

 

 

 

Fragen und Antworten zu Haushaltschemikalien

Nur etwa ein Drittel der Verbraucherinnen und Verbraucher kennt die Symbole, die nach europäischem Recht seit Juni 2015 auf Verpackungen von Haushaltsmitteln gedruckt sein müssen. Zudem wissen längst nicht alle Menschen, wie man Haushaltschemikalien sicher lagert und korrekt verwendet. Daraus resultieren Vergiftungsgefahren, vor allem für kleine Kinder.

Wir haben mithilfe unserer Expertengruppe aus der Fülle von Fragen rund um Haushaltsmittel, kindergesicherte Verschlüsse und sicherheitsbewusstes Verhalten eine Auswahl getroffen. Die 18 am häufigsten gestellten Fragen haben wir und unser Expertenteam ausgewertet und für Verbraucherinnen und Verbraucher beantwortet.

Die Fragen und Antworten zu Gefahren mit Haushaltschemikalien finden sie ab sofort in der Rubrik Kinderunfälle vermeiden.

Sie können ab sofort heruntergeladen werden. 

> Download: Alle 18 Fragen und Antworten zu Haushaltschemikalien

> Pressemitteilung: Warnsignale und was sie bedeuten. BAG berät beim Umgang mit Haushaltschemikalien

Gefahrenpiktogramme mit Kurzerläuterungen

Produkte, die gefährliche Eigenschaften besitzen, müssen nach den geltenden Vorschriften auf der Verpackung mit einer Gefahrenkennzeichnung versehen sein.

Seit dem 1. Juni 2015 gelten die neuen Gefahrensymbole: Weiße Raute mit rotem Rahmen. Produkte mit alten orangefarbenen Symbolen dürfen noch bis zum 31. Mai 2017 verkauft werden. Zusätzlich zur Kennzeichnung sind manche gefährlichen Produkte zum Schutz von Kindern mit einem kindergesicherten Verschluss und zur Information von sehbehinderten Menschen mit tastbaren Warnhinweisen versehen.

Gefährliche Produkte erkennt man an:

  • Gefahrenpiktogrammen
  • Gefahrenhinweisen, z. B. „Gesundheitsschädlich bei Einatmen“ oder „Verursacht schwere Augenreizung“
  • Sicherheitshinweisen, z. B. „Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen“
  • Signalwörtern zur Beschreibung des Schweregrads der Gefährlichkeit:
  • „Achtung“ oder „Gefahr“

> Download: Gefahrenpiktogramme mit Kurzerläuterungen

Presseinformation des MAIS NRW vom 05.07.2016: Unsichere Verpackungen sind eine Gefahrenquelle – nicht nur für Kinder

Presseinformation des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW - 538/7/2016 

Minister Schmeltzer: Unsichere Verpackungen sind eine Gefahrenquelle – nicht nur für Kinder

NRW-Arbeitsschutz stellt Mängel bei Verschlüssen von gefährlichen Haushaltsprodukten fest

 

Düsseldorf, 5. Juli 2016, Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit: 

Kindersicherungen an gefährlichen Haushaltsprodukten wie Rohr- oder Toilettenreinigern sind vielfach mangelhaft. Zu diesem Ergebnis kommt die NRW-Arbeitsschutzbehörde. Bei einer Überprüfung wiesen in Nordrhein-Westfalen von den 108 überprüften Produkten rund ein Drittel Mängel auf. Unsichere Verpackungen seien nicht nur eine potentielle Gefahr für Kinder, sondern auch für die Beschäftigten im Handel, warnte Arbeitsminister Rainer Schmeltzer. „Die betroffenen Hersteller und Lieferanten müssen hier dringend nachbessern, um  Unfälle zu verhindern. Ansonsten wäre es besser, wenn die Produkte für immer vom Markt genommen werden.“ 

Minister Schmeltzer wies darauf hin, dass sich alleine die Bonner Informationszentrale gegen Vergiftungen jedes Jahr mit mehreren tausend Fällen beschäftigt, in denen es darum geht, dass Kinder Chemikalien, Schädlingsbekämpfungs-, Wasch- oder Reinigungsmittel geschluckt haben.

Im Rahmen der Überprüfung wurden europaweit 797 Verbraucherprodukte kontrolliert, allein in Deutschland 136 Produkte (NRW: 108) wie Rohrreiniger, Spezialreiniger, Toilettenreiniger, Desinfektionsmittel, Lampenöle und Verdünner. Überwiegend waren diese Produkte als hautätzend (87 Produkte) oder als extrem gefährlich für die Atemwege (40 Produkte) eingestuft.

Eine EU-Verordnung sieht unter anderem vor, dass solche Haushaltsprodukte nur in einer kindergesicherten Verpackung angeboten werden dürfen. Außerdem muss auf der Verpackung ein tastbarer Gefahrenhinweis für Blinde oder sehbehinderte Menschen vorhanden sein.

Bei der Überprüfung der 136 Produkte in Deutschland wurden 49 Verstöße festgestellt (Quote 36 Prozent). Teilweise wiesen die Produkte mehrere Mängel zugleich auf. 34 überprüfte Produkte (25 Prozent) entsprachen nicht den Vorschriften für kindergesicherte Verpackungen. Insbesondere fehlten Zertifikate, wurden verspätet vorgelegt oder waren von nicht akkreditierten Laboren ausgestellt. In zehn Fällen (7 Prozent) hielten die Überwachungsbehörden den Verschluss nicht für ausreichend kindergesichert und bei weiteren 12 Fällen (9 Prozent) bestanden nach der manuellen und visuellen Prüfung große Zweifel an der kindergesicherten Verpackung. Zum Beispiel war ein Verschluss schief aufgesetzt, sodass der Inhalt auslaufen konnte. In einem anderen Fall schien der Verschluss  manuell kindergesichert zu sein aber das gesamte Verschlusssystem ließ sich viel zu leicht abschrauben. 

11 Produkte (8 Prozent) erfüllten nicht die gesetzlichen Vorgaben an tastbare Gefahrenhinweise. Entweder fehlten die tastbaren Gefahrenhinweise vollständig oder sie waren fehlerhaft platziert oder nicht ausreichend herausragend (fühlbar) auf der Oberfläche der Verpackung angebracht. Seltener waren Verstöße gegen andere Anforderungen: Bei zwei Produkten war das Design der Verpackung irreführend, sodass Verwechselungsgefahr mit Lebensmitten, Futtermitteln oder Kosmetika bestand.  Ein Produkt verstieß gegen die Vorschrift, wonach weder die Form noch das Design die aktive Neugier von Kindern wecken dürfen.

An der Überprüfung im zweiten Halbjahr 2015 waren neben der NRW-Arbeitsschutzbehörde sowie den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW auch Behörden aus Baden-Württemberg, Bayern und Bremen beteiligt. Parallel fanden Kontrollen in weiteren 14 europäischen Staaten statt. Der Bericht mit den vollständigen Ergebnissen in Deutschland ist hier zu finden: www.mais.nrw/marktueberwachung-chemikalien

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.land.nrw

Zu einem weiterführenden, beratenden Arbeitstreffen lud die BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V. eine Gruppe von Expertinnen und Experten am 23. April 2015 und am 16. November 2015 in die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund ein.

Neben der Präsentation von aktuellen Vergiftungsdaten wurden die Auswirkungen der neuen Verpackungsverordnung sowie der Vereinheitlichung der Kennzeichnungen gefährlicher Stoffe und Gemische intensiv diskutiert. Diese Neuerungen sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher am ehesten durch die neuen Gefahrensymbole auf Wasch-, Pflege- und Reinigungsmitteln sichtbar. Verschiedene Möglichkeiten der Verbesserung des Verbraucherschutzes durch eine Zusammenarbeit der Hersteller, der Gesetzgebung und Marktaufsicht wurden aufgezeigt. Ein Schlüssel liegt in der vertieften Analyse der Zusammenhänge von Produktzusammensetzung, potenziellen Gefährdungen und tatsächlich bei den Giftnotrufzentralen eingegangenen Vergiftungsunfällen.

Weiter wurde durch die BAG ein Fragenkatalog (Häufige Fragen) zur Verbraucheraufklärung entwickelt, der gemeinsam mit den Experten ausgewertet wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher im Blick wird die BAG verständliche und ansprechende Verbraucherinformationen entwickeln und nach neuen Kommunikationswegen für deren Verbreitung suchen.

Als ersten Schritt zur Situationsanalyse und zur Stärkung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit veranstaltete die BAG am 21.11.2014 einen Workshop im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Bonn.

Es nahmen 35 hochkarätige Expertinnen und Experten an der Veranstaltung im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Bonn teil. Gemeinsam arbeiteten sie an Strategien, wie durch Education, Engineering und Enforcement Kinder vor Vergiftungsunfällen geschützt werden können.

Die Frage, warum trotz kindergesicherter Verpackungen und Verschlüsse dennoch schwere Vergiftungsunfälle geschehen können, wurde intensiv diskutiert. Antworten liegen sowohl im Verhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher begründet, wie auch in den Produkt- und Verpackungseigenschaften. Fehlende prospektive Regelungen bei potenziell gefährlichen Produkten erschweren eine frühzeitige Prävention. Um weitere Handlungsschritte zu konkretisieren, sollen vertiefende Studien und ein nationales Vergiftungsmonitoring auf den Weg gebracht werden.

Umfrage zu kindergesicherten Verpackungen Abb. Haushalschemikalien

Als Vorbereitung zur Situationsanalyse und zur Miteinbeziehung von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat die BAG eine Onlineumfrage zum Thema "Haushaltschemikalien" veranlasst.

Eines unserer erklärten Ziele ist es, in Erfahrung zu bringen, wie Sie als Konsumenten mit Haushaltschemikalien umgehen und welche Erfahrungen Sie mit Verpackungen (kindergesichert oder nicht kindergesichert) gemacht haben. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Umfrage verlosen wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 5 Überraschungspakete. Wir freuen uns, wenn Sie sich einige Minuten Zeit nehmen und die folgenden Fragen beantworten.

Die Umfrage ist am 31.10.2014 abgelaufen. Wir danken allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für Ihre Mitwirkung.