Autokindersitze / Kinderrückhaltesysteme

Kinder dürfen bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bis zu einer Körpergröße von 150 cm (je nachdem, was zuerst erreicht wird) in Kraftfahrzeugen nur in geeigneten Rückhaltesystemen für Kinder transportiert werden. Verantwortlich sind immer der Fahrer bzw. die Fahrerin, auch wenn sie nicht die Eltern sind. Das gilt auch für Fahrten im Taxi.

Ob ein Kindersitz den gesetzlichen Vorschriften entspricht, lässt sich an einem speziellen Prüfzeichen, der ECE-Plakette erkennen. Diese Plakette ist entweder eingestanzt oder als orangefarbener Aufkleber am Sitz zu sehen.

Risiken

  • Montagefehler, z.B. Babyschale wird vorwärts gerichtet oder bei eingeschaltetem Airbag auf dem Vordersitz eingebaut
  • Anwendungsfehler, z.B. falsche oder keine Gurtführung
  • Das Kind fährt ohne Kindersitz mit
  • Defekte oder unsichere Kindersitze

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

  • Lassen Sie sich im Fachgeschäft beraten, denn nicht jeder Sitz passt in jedes Auto
  • Kaufen Sie keine Kindersitze aus zweiter Hand. Unfälle oder Defekte sind nicht immer sichtbar.
  • Die Größe des Kindes ist entscheidend für die Auswahl des Kindersitzes, z.B. darf der Kopf des Kindes nicht über den Rand des Kindersitzes hinausragen 
  • Kind und Fahrzeug zum Kauf mitnehmen, Sitz vorab austesten und vom Fachpersonal erklären lassen
  • Auf ausreichende Gurtlänge bei Auto und Sitz achten, insbesondere bei rückwärts gerichteten Kindersitzen
  • Auf leicht zu bedienende und gut einrastende Gurtschlösser achten
  • Bei mehreren Kindern prüfen, ob Kindersitze auf dem Rücksitz nebeneinander passen
  • Auf das Vorhandensein der ECE-Prüfnorm (ECE-R 44 oder ECE-R 129) achten
  • Achten Sie bei Sitzen mit ISOFIX-Befestigung darauf, ob Ihr Fahrzeug für den Sitz geeignet ist (es gibt entsprechende Listen im Fachhandel oder im Internet)
  • Ein Autokindersitz nach der ECE R 129 (i-Size-Norm) passt nur in Ihr Fahrzeug mit ISOFIX

Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten

Einbau des Sitzes

  • Halten Sie sich beim Einbau des Kindersitzes genau an die Angaben in der Gebrauchsanweisung
  • Der Sitz muss fest im Fahrzeug fixiert sein. Fixierung vor jeder Fahrt kontrollieren
  • Gurte regelmäßig auf Verschleiß prüfen, z.B. auf intakte Nähte
  • Die Babyschale und rückwärtsgerichtete Autositze dürfen nur auf dem Beifahrersitz transportiert werden, wenn der Beifahrer-Airbag deaktiviert ist

 

Kind im Sitz sichern

  • Ausreichend Zeit für die Sicherung der Kinder einplanen!
  • Legen Sie die Gurte eng an den Körper des Kindes an (eine Fingerbreite Zwischenraum)
  • Dicke Kleidung während der Fahrt ausziehen
  • Gurte vor jeder Fahrt erneut anpassen
  • Schultergurt mittig über die Schulter führen, damit er am Hals nicht einschneidet
  • Der Beckengurt muss über den Beckenknochen verlaufen, nicht über den Bauch
  • Fünf-Punkt-Gurtschloss möglichst tief einstellen
  • Prüfen der Tragebügel gemäß Anleitung

 

Kindersitz wechseln

  • Wenn der Kopf des Kindes an die Kopfstütze oder den Schalenrand des Sitzes reicht, sollten Sie auf den nächstgrößeren Sitz umsteigen
  • Mitwachsende Sitze erscheinen sinnvoll, lassen sich jedoch nicht so gut an die Körperproportionen des Kindes anpassen

Nützliches

Gültige Normen

Zur Zeit gibt es zwei Normen, die parallel Gültigkeit haben:

Die neue ECE-R 129 und die ECE-R 44/04 bzw. ECE-R 44/03 (Sitze, die mit der älteren Prüfnummer 03 beginnen, dürfen weiterhin verwendet werden. Seit Mitte 2009 sollen sie jedoch nicht mehr verkauft werden - obwohl es kein Verkaufsverbot gibt).

Im Juli 2013 wurde das neue Prüfsiegel ECE-R 129 (i-Size) eingeführt, das parallel zu ECE-R 44-04 gültig ist. Die Einteilung der Autokindersitze nach Gewichtsklassen erfolgt beim Prüfzeichen ECE-R 129 nicht mehr. Stattdessen orientiert man sich an dem Alter und der Größe des Kindes. Der Hersteller legt dabei selbst fest, welche Minimal- und Maximalgröße des Kindes für seinen Sitz geeignet ist. Die Norm schreibt außerdem vor, dass Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten in Kindersitzen rückwärtsgerichtet bzw. seitwärtsgerichtet (!) fahren müssen. Im Zulassungsverfahren ist ein Seitenaufpralltest verpflichtend und alle Sitze werden dann über das Isofix-System im Auto installiert.
Neu ist weiterhin, dass sich bei der i-Size Norm Fahrzeug-und Kindersitzhersteller erstmals auf eine gemeinsame Norm verständigt haben: Entspricht ein Auto der i-Size-Norm, passt der i-Size-Sitz perfekt, egal von welchem Hersteller er angeboten wird.

Quelle: http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/main/wp29/wp29regs/2013/R129e.pdf

Gut zu wissen

Isofix-System (Internationale Standard Organisation für Fixierung)

  • Bei Isofix handelt es sich um eine starre, genormte Befestigung im Auto an der sich speziell dafür zugelassene Sitze fixieren lassen
  • Der Kindersitz wird über zwei Rastarme an Befestigungshaken fest mit dem Auto verbunden
  • Montagefehler werden reduziert