Feuerzeuge

Brände mit zum Teil schweren Verletzungen und Todesfolge werden oft von Kindern verursacht, die mit Feuerzeugen spielen. Besonders häufig passieren diese Unfälle mit Einweg-Feuerzeugen.

In der EU dürfen nur noch "kindergesicherte Feuerzeuge" importiert und zum Verkauf angeboten werden.

Die Kindersicherung erfolgt in der Regel dadurch, dass zum Auslösen der Flamme ein erhöhter Kraftaufwand oder mehrere koordinierte Schritte erforderlich sind.

Risiken

  • Kind zündelt mit dem offen liegenden Feuerzeug und die Funken springen auf das Kind über
  • Funken springen auf leicht entflammbare Objekte über, z.B. Matratzen, Vorhänge

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

  • Entscheiden Sie sich immer für ein Feuerzeug mit Kindersicherung, das nicht wie eine Figur (Comicfigur) aussieht oder Unterhaltungseffekte (Musik) hat; Kinder werden dadurch besonders angezogen
  • Verzichten Sie auf sog. „Luxusfeuerzeuge“, die bisher noch ohne eine Kindersicherung verkauft werden dürfen
  • Sicherheitszeichen, z.B. GS-Zeichen, sollten vorhanden sein
  • Herstellerkennzeichnung: Das Feuerzeug muss über ein Identifizierungsmerkmal, eine private Kennzeichnung mit einem Code oder einer sonstigen Kennzeichnung des Herstellers verfügen, die es dem Verkäufer des Feuerzeuges ermöglicht, auf Anfrage die Identität des Herstellers zu ermitteln

Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten

  • Bewahren Sie Feuerzeuge und Streichhölzer für Kinder unzugänglich auf
  • Nach dem Gebrauch niemals für Kinder frei zugänglich liegen lassen
  • Üben Sie einen sicheren Umgang mit Feuer altersgemäß, schrittweise und unter Aufsicht ein

Nützliches

Norm

Feuerzeuge müssen nach EN 13869 geprüft und zertifiziert werden.

In der ISO Norm 9994 sind Sicherheitsvorgaben wie maximale Flammenhöhe, Beständigkeit gegen hohe Temperaturen oder Erlöschen der Flamme festgelegt.

 

Kindergesichertes Feuerzeug

Ein kindergesichertes Feuerzeug ist kein kindersicheres Feuerzeug. Es besagt lediglich, dass mindestens 85% der Kinder unter 51 Monaten es nicht bedienen können. Darum sollten Erwachsene immer sicherstellen, dass Feuerzeuge nicht für kleine Kinder zugänglich sind, auch wenn sie kindergesichert sind.

 

Rechtliches

Seit März 2008 dürfen in der Europäischen Union einfache Feuerzeuge ohne Kindersicherung sowie Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekten nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die Sicherung soll es Kindern unter 5 Jahren erschweren, das Feuerzeug zu entzünden. Eingeschlossen in das Verbot sind außerdem Feuerzeuge, die durch ihr Design (z.B. ähnlich einer Comicfigur), ausgesendete Töne oder blinkende Effekte verstärkt die Aufmerksamkeit von Kindern auf sich ziehen.

Von diesem Verbot ausgenommen sind Feuerzeuge, wenn

  • Sie während ihrer gesamten Lebensdauer sicher nachfüllbar und reparaturfähig sind
  • Ein Nachweis darüber existiert, dass die Feuerzeuge für eine Lebensdauer von mindestens fünf Jahren entwickelt, hergestellt und verkauft werden
  • Spezialisierte Kundendiensteinrichtungen für Reparaturen in Europa benannt sind

Es handelt sich hierbei zumeist um qualitativ hochwertige Markenprodukte im gehobenen Preissegment.