Gartenteich

Für Kinder ist das Spielen im und am offenen Wasser fast zu jeder Jahreszeit verlockend. Das gilt auch für den flachen Gartenteich.

Ertrinken ist keine Frage der Wassertiefe. Kleine Kinder können bereits im wenige Zentimeter flachen Wasser ertrinken.

Sogar Schutzvorrichtungen wie Zäune oder Abdeckungen können Ertrinkungsunfälle nicht völlig verhindern, wenn die ständige Aufsicht nicht gewährleistet ist.

Risiken

  • Kind spielt am Ufer des Teiches/des Feuchtbiotops und rutscht über die Böschung ins Wasser
  • Kind versucht vom Rand aus, ein Spielzeug aus dem Gartenteich zu angeln und fällt hinein
  • Wenn ein Kind im Wasser in Not gerät, ist das für einen Außenstehenden mitunter schwer zu erkennen. Denn: Kinder ertrinken "leise", sie sinken unter Wasser "wie ein Stein" und unternehmen keine Selbstrettungsversuche, z.B. durch Schreie oder lautes Wasserschlagen. So kann es dazu kommen, dass ein nicht beaufsichtigtes Kind unbemerkt untergeht

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

  • Versehen Sie den Gartenteich mit einem Zaun, der mindestens 1 m (besser 1,5 m) hoch ist, keine horizontalen Verstrebungen hat und über ein Tor, das von Kindern nicht geöffnet werden kann, verfügt
  • Gartenteich durch ein engmaschiges Stahlgitter direkt unterhalb der Oberfläche absichern
    Aber Vorsicht: Es besteht die Gefahr, dass Kinder auf das Gitter gehen und in den Zwischenräumen hängen bleiben

 

 

Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten

  • Lassen Sie kleine Kinder niemals ohne Aufsicht am Wasser spielen
  • Kinder sollten so früh wie möglich (ab 4-5 Jahren) schwimmen lernen
  • Alle offenen Wasserstellen für Kinder unzugänglich machen
  • Schützen Sie Ihre Kinder auch vor Gartenteichen in der Nachbarschaft und verhindern Sie den Zugang
  • Stromzufuhr für Beleuchtung/Säuberung nach Gebrauch unterbrechen
  • Stellen Sie gemeinsame Regeln auf, z.B. „Abstand zum Wasser einhalten!“
  • Gefahren erklären und demonstrieren
  • Wird ein Kind vermisst: Immer zuerst im Wasser nachsehen

Nützliches

Rechtliches

Der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich ein offenes Gewässer befindet, ist laut Gesetz verpflichtet, Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen und diese auch aufrechtzuerhalten. Die Pflicht, den Gartenteich wirksam abzudecken, besteht vor allem dann, wenn kleine Kinder in der Nachbarschaft wohnen.