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Schwimmhilfen / Auftriebshilfen im Wasser

Schwimmhilfen sind dazu gedacht, Kindern im Wasser einen positiven Auftrieb zu geben - sie über Wasser zu halten. Deshalb werden sie auch "Auftriebshilfen" genannt. Sie unterstützen Kinder dabei, die richtige Körperlage während des Schwimmens beizubehalten. Schwimmhilfen geben aber keinen zuverlässigen Schutz vor dem Ertrinken. Dies können nur ohnmachtssichere Rettungswesten leisten: Sie halten den Kopf über Wasser und schützen vor dem Untergehen. 

Grundsätzlich gilt daher: Lassen Sie kleine Kinder im und auch am Wasser nie unbeaufsichtigt!

Schwimmhilfen werden in drei Klassen (A, B und C) eingeteilt:

 A Die für passive Benutzer bestimmten Schwimmlernhilfen sind für Kinder gedacht, die über keine Schwimmfähigkeit verfügen: z.B. Schwimmsitze
 B Aktive Benutzer tragen diese Auftriebshilfen direkt am Körper. Sie verlangen gezielte Eigenaktivität des Kindes: z.B. Schwimmflügel, Schwimmscheiben und der Schwimmgürtel
 C Diese Auftriebsmittel sind für aktive Schwimmer und Schwimmerinnen mit ersten Erfahrungen gedacht. Sie geben Halt beim Schwimmen und kommen im Schwimmunterricht zur Verbesserung von Schwimmtechniken zum Einsatz: z.B. Schwimmbretter

Bei aufblasbaren Luftmatratzen, Schwimmtieren und Reifen handelt es sich um Spielzeug, nicht um Schwimmhilfen!

Risiken

  • Aufblasbare Spielzeuge und Reifen werden irrtümlicherweise als Auftriebshilfe eingesetzt
  • Eltern verlassen sich auf die Sicherheit der Auftriebshilfe und lassen das Kind aus den Augen
  • Luftkammern sind defekt
  • Produkte sitzen nicht richtig bzw. entsprechen nicht dem Gewicht des Kindes
  • Säuglinge oder Kleinkinder kippen mit sog. Schwimmsitzen kopfüber ins Wasser
  • Kinder werden in Gummireifen oder -spielzeug weggetrieben

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

  • Achten Sie auf Gebrauchsanleitung und Warnhinweise
  • Lesen Sie vor dem Kauf die Produktinformation (auf der Verpackung)
  • Die CE-Kennzeichnung muss vorhanden sein
  • Das GS-Zeichen bedeutet eine größere Sicherheit und eine gute Qualität
  • Vorsicht im Internethandel: Neben verlässlichen Produkten findet sich auch höchst fragwürdige Ware; ggf. an bekannten Marken orientieren
  • Auftriebsmittel müssen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechen: Kind zum Kauf mitnehmen und Mittel im Geschäft anpassen; Kind darf nicht eingeengt sein
  • Auftriebsmittel sollten nicht wie Spielzeug aussehen, d.h. von ihrer eigentlichen Funktion ablenken und einen falschen spielerischen Eindruck erwecken
  • Bevorzugen Sie klassische Schwimmflügel mit mindestens zwei getrennten Luftkammern mit einem Rückschlagventil oder sog. Schwimmscheiben aus Schaumstoff, die passend an den Oberarmen des Kindes angebracht werden

Worauf Sie bei der Nutzung achten sollten

  • Lassen Sie kleine Kinder im und auch am Wasser nie unbeaufsichtigt
  • Gewährleisten Sie ständigen Körperkontakt solange das Kind nicht schwimmen kann
  • Führen Sie kleine Kinder schrittweise an das Wasser und überfordern Sie sie nicht
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und Warnhinweise von Schwimmhilfen sorgfältig
  • Schwimmflügel erst vollständig aufblasen, wenn sie am Oberarm in Schulterhöhe sitzen
  • Auch wenn das Kind eine Schwimmhilfe benutzt, bleiben Sie immer in seiner unmittelbaren Nähe
  • Poolnudeln oder Schwimmbretter sind gute Helfer zum Schwimmen lernen, bieten aber keinen Schutz vor dem Ertrinken
  • Mit Wasserspielzeug (z.B. Luftzmatratzen) nicht zu weit vom Ufer entfernen. Dort gibt es stärkere Strömungen und das Wasser ist viel kälter
  • Sichern Sie Ihre Kinder auf offenen Gewässern und in Booten mit Rettungswesten

Nützliches

Kinderschwimmsitze

Kinderschwimmsitze zählen zu den Auftriebsmitteln und sind für Kinder bis zu einem Alter von 36 Monaten und/oder einem Körpergewicht bis zu 18 kg vorgesehen. Kinderschwimmsitze dienen der Wassergewöhnung und ersten Bewegungen im Wasser. Wichtig sind die richtige, d.h. die tiefe Sitzposition sowie eine hohe Schwimmstabilität des Geräts.

Vorsicht

Aufblasbare Gummitiere, -reifen oder -matratzen zählen nicht zu den Auftriebsmitteln, da sie nicht die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen erfüllen!

Rettungswesten

Rettungswesten, die z.B. von Kindern auf Booten getragen werden sollten, bringen die Person im Notfall in eine „ohnmachtssichere“ Position. Das heißt, auch wenn das Kind im Wasser plötzlich handlungsunfähig wird, trägt die Rettungsweste es sicher über Wasser.

Im Gegensatz zu den Auftriebsmitteln erfordern die Wasser-Rettungsmittel keine aktive Schwimmhilfe um über Wasser zu bleiben.

Normen

Norm für die Sicherheit von Schwimmlernhilfen

DIN EN 13 138 Teil 1-3

Norm für Rettungswesten

DIN EN ISO 12402 Teil 1-10

Nach dieser Norm gefertigte Produkte sind, was die Produkteigenschaften angeht, sicher.

Norm für Wasserspielzeuge, wie Reifen, Schwimmtiere, Luftmatratzen

DIN EN 71-1

Norm für schwimmende Freizeitartikel, wie schwimmende Trampoline, Boote für Kinder, Badeinseln

DIN EN 15649 Teil 1 – 7

CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen sollten vorhanden sein.