30.03.2009

Lebensgefährlich für Kinder: Elektrische Geräte im Badezimmer

Am gestrigen Sonntag ereignete sich in der Nähe von Ludwigshafen ein tödlicher Kinderunfall. Zwei Mädchen im Alter von vier und sechs Jahren starben bei dem Spiel mit einem elektrischen Haartrockner, der in die Badewanne der Kinder fiel und einen Stromschlag auslöste. „Elektrische Geräte, wie ein Föhn, dürfen niemals in der Nähe einer Badewanne gelagert werden!“, warnt Martina Abel, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. in Bonn. „Eltern müssen auch ältere Kinder während des Badens immer beaufsichtigen.“

Aus diesem aktuellen Anlass gibt die BAG drei Tipps zum Umgang mit Elektrogeräten im Badezimmer:

1. Geräte brauchen ihren festen Platz
Elektrische Geräte, von denen eine Gefährdung der Kinder ausgeht, brauchen im Haushalt ihren festen Platz. Eltern müssen darauf achten, dass sie für die Kleinen nicht erreichbar sind. Ein Föhn darf niemals in der Nähe von Wasser und für Kinder zugänglich gelagert werden.

2. FI-Schutzschalter einbauen und Steckdosen sichern
Generell sollten aus Sicherheitsgründen FI-Schutzschalter eingebaut werden, die im Falle einer Störung, z.B. durch Wasserkontakt eines Elektrogerätes die elektrische Spannung sofort unterbrechen. Wenn Sie unsicher sind, ob ein solcher Schalter vorhanden ist: Fragen Sie den Wohnungsvermieter oder den Elektroinstallateur.

3. Verantwortung nicht an Kinder abgeben
Nicht nur die Kleinen, auch die etwas größeren Kinder sind im Badezimmer gefährdet. Daher gilt: Kinder sollten, besonders während des Badens, niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Aufsichtspflicht von Kleinkindern sollte nicht an die älteren Geschwister übertragen werden.