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Newsletter der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V.

Nr. 2/2010

EU Kommission setzt neue Maßstäbe bei der Sicherheit von Produkten für die Bettruhe von Kindern

2006 gab die EU-Kommission eine Studie in Auftrag, die zwanzig Produkte für Kinder hinsichtlich ihrer Risiken und Unfallgefährdung unter die Lupe nehmen sollte. Die Ergebnisse zeigten, dass es bei allen Produkten Nachholbedarf in punkto Sicherheit gab. Die Produkte wurden in Gruppen, sog. Cluster, unterteilt und diese werden durch einen Beschluss der EU Kommission an die zuständigen europäischen Normungsausschüsse (CEN) weitergeleitet. Ziel ist es, sicherheitstechnische Lücken durch eine verbesserte Produktnormung zu schließen. Aktuell wurde der EU-Beschluss für Produkte, die für die Bettruhe des Kindes verwendet werden, an das CEN weiter geleitet. Konkret handelt es sich bei diesem Cluster um folgende Produkte:

    • Kindermatratze
      Hauptrisiken Einklemmen und Entflammbarkeit
    • Bettnestchen
      Hauptrisiken Strangulieren, Ersticken durch Obstruktion der Atemwege von innen oder außen und Ersticken durch Verschlucken
    • Hängewiege
      Hauptrisiken Einklemmen, Ersticken und Verletzung aufgrund von Fehlern und mangelnder Stabilität der Struktur
    • Kinderbettdecke
      Hauptrisiken Ersticken und Wärmestau, oft in Verbindung mit plötzlichem Säuglingstod
    • Kinderschlafsack
      Hauptrisiken Verschlucken von Kleinteilen und Verfangen im Schlafsack

Bis der Verbraucher tatsächlich von den Änderungen der Sicherheit profitiert, wird voraussichtlich noch einige Zeit vergehen, denn für alle fünf genannten Produkte liegen bisher keine entsprechenden Normen vor.

Die Europäische Studie zur Risikobewertung und die Anforderungen an die Sicherheit von 20 Kinderprodukten kann eingesehen werden unter http://ec.europa.eu/consumers/safety/projects/ongoing-projects_en.htm


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