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Newsletter der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V.
Nr. 2/2008
Die neue Spielzeugrichtlinie
Seit ca. 4 Jahren wird von der EU-Kommission die Novellierung der Spielzeugrichtlinie behandelt. Die neue Spielzeugrichtlinie wird strengere Sicherheitsanforderungen als bisher enthalten. So werden u.a. die Grenzwerte für Schadstoffe gesenkt, die Liste verbotener chemischer Stoffe erweitert, die Vorschriften zur Anbringung von Warnhinweisen überarbeitet und eine Verschärfung der Regelungen für Kombinationen von Spielzeug und Lebensmitteln vorgenommen. Eine weitere wesentliche Neuerung ist, dass nun nicht nur der Hersteller, sondern auch der Importeur für die Konformität der Herstellung des Spielzeugs mit den europäischen Richtlinien verantwortlich und haftbar ist.
Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission wurde mittlerweile zur Stellungnahme ans EU-Parlament gesendet. Bis zum 09. September 2008 müssen alle Änderungswünsche der Parlamentarier eingereicht werden.
Die BAG steht mit europäischen Verbraucherorganisationen ANEC (Europäischer Verbraucherrat für die Normung), BEUC (Europäische Verbraucherorganisation) sowie der ECSA (European Child Safety Alliance) zu diesem Thema in engem Kontakt und hat Kommentare über nationale und europäische Wege eingereicht. Darin macht sich die BAG für wichtige Aspekte der Kinderunfallprävention in Zusammenhang mit Spielzeug stark, u. a. für den Erhalt des GS-Zeichens und die Einführung eines Verbots von Spielzeug, das erst zugänglich ist, wenn das mit ihm verbundene Lebensmittel verzehrt wurde, z.B. spezielle Lutscher.
Am 06. November ist die Verabschiedung des Entwurfes der EU-Kommission geplant. Danach haben die europäischen Mitgliedsstaaten vier Monate Zeit, ihre Stellungnahmen einzureichen. Frühestens vor der Sommerpause 2009 kann der Rat der Europäischen Union dann die neue Spielzeugrichtlinie verabschieden.