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Newsletter der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V.

Nr. 2/2008

Kindersicherheit im Flugzeug

Kinder unter zwei Jahren haben in Flugzeugen keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. In der Regel werden sie nur auf dem Schoß der Eltern transportiert. Aspekte der Sicherheit, die im Auto selbstverständlich umgesetzt werden, gelten im Flugzeug offenbar nicht. Erwachsene Passagiere müssen sich anschnallen, sobald die Zeichen dazu auffordern. Den Kleinkindern bleibt dann meist nur Mamas oder Papas Schoß und das seit vielen Jahren.

Eine seit dem 16. Juli 2008 in Kraft getretene europäische Richtlinie regelt u.a. die Sicherung von Kleinkindern in Flugzeugen. Künftig sollen die Sicherungssysteme für Kinder in allen europäischen Flugzeugen vereinheitlicht werden. Es kann ein von der Luftfahrtbehörde akzeptierter Kinderautositz verwendet werden, den entweder die Eltern mitbringen oder die Airline stellt. Das klingt viel versprechend, aber die Richtlinie erlaubt auch die Verwendung des nachweislich gefährlichen, aber für die Airlines wesentlich günstigeren LoopBelt und stößt damit in Deutschland auf herbe Kritik. Der LoopBelt ist ein kleiner Zusatzgurt über den die Kleinkinder auf dem Schoß am Gurt des Erwachsenen befestigt werden. Er hat jedoch seine Tücken: In einer Studie des Bundesministeriums für Verkehr zwischen 1996 und 2000 wurde festgestellt, dass Kleinkinder, die so gesichert werden, im Falle einer Notlandung von Mutter oder Vater klappmesserartig zerquetscht werden können. Zudem liegt der Gurt des Kindes genau an den empfindlichen Weichteilen des Bauches an, wodurch bereits bei geringen Beschleunigungen schwere Quetschungen entstehen können. Nach diesen Untersuchungen wurde der LoopBelt in deutschen Airlines verboten. Nun ist er durch die neue EU-Richtlinie wieder erlaubt!

Über Jahre hinweg hat sich an dem Sicherheitsproblem, dass Kinder unter zwei Jahren auf dem Schoß der Eltern fliegen, nicht viel geändert. Erste Ansätze gibt es, die es Eltern ermöglicht, ihren eigenen Autositz mit ins Flugzeug zu nehmen. Voraussetzung dafür ist eine frühzeitige Anmeldung und die Zulassung des Sitzes für die jeweilige Airline. Das hört sich einfach an, doch in der Praxis ist diese Regelung für Eltern eine Odyssee: Servicemitarbeiter der Gesellschaften geben vor der Reise widersprüchliche Informationen, für den Sitz werden Zusatzteile benötigt, die auf dem Markt kaum mehr zu erwerben sind oder im letzten Moment steht ein Flieger bereit, für den der Sitz doch nicht zugelassen ist.

Wenn betroffene Eltern bei Fluggesellschaften anfragen, warum sie keine adäquaten Rückhaltesysteme für Kinder zur Verfügung stellen, werden zusätzliche Kosten und der logistische Aufwand angeführt.

Die BAG appelliert eindringlich an die Airlines, die Rechte und die Sicherheit von Kindern im Flugzeug ebenso wie beim Transport im Auto groß zu schreiben. Kinder haben Rechte als Verbraucher und Kunden! Deshalb muss für jedes Kind ein eigener Sitzplatz mit einem passenden Rückhaltesystem zur Verfügung stehen.


SeitenanfangBundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., Heilsbachstr. 13, 53123 Bonn, info@kindersicherheit.de