27.01.2017

Produktmeldungen: Kinderspielzeuge und ein Treppenschutzgitter für Kinder

Produkte mit ernsthaftem Risiko werden zurückgerufen und vom Markt genommen.

Produktmeldungen: Kinderspielzeuge und ein Treppenschutzgitter für Kinder

Die Sicherheit von Kindern ist auch abhängig von den Produkten, die für Kinder gemacht sind, von ihnen genutzt werden und mit denen sie spielen. Und auch von denen, die Sie schützen sollen.

 

Von Kinderprodukten darf keine Gefahr ausgehen

Produkte für Kinder müssen so gestaltet sein, dass von ihnen keine Gefahr ausgehen kann. Leider finden sich immer wieder Produkte, die diesen Anforderungen nicht gerecht werden: Verschluckbare Kleinteile, giftige Weichmacher oder leicht entflammbare Materialen. Über diese und viele weitere Gefahren informiert das europäische Warnsystem für unsichere Produkte RAPEX, mit dem Ziel, Verbraucher zu informieren und vor diesen Produkten zu schützen.

 

Tür- und Treppenschutzgitter bietet nicht ausreichend Schutz

Besonders tragisch ist es, wenn ein Produkt ein ernsthaftes Risiko ist, das für mehr Sicherheit von Kindern steht. Neben einem Schutzhelm, der nicht den aktuell geltenden Normen entspricht und nicht ausreichend Schutz bietet, ist im aktuellen Report 4/2017 ein Tür- und Treppenschutzgitter der Herstellers Reer auf der Liste von RAPEX. Der Befestigungsmechanismus des Schutgitters ist unzureichend und hält es nicht in Position. Dies kann dazu führen, dass das Tor sich lösen kann und Kinder die Treppe herunterfallen können. 

Update 1.2.2017

Reer ist z.Zt. in Kontakt mit der deutschen Behörde, um die notwendigen Maßnahmen zu klären. Hier finden Sie die Stellungnahme zu den in der Rapexliste aufgeführten Beanstandungen und die von Reer eingeleitete Maßnahmen.

Unsichere Produkte melden

Trotz umfassender Kontrollen kommen immer wieder Produkte in den Handel, die Risiken für die Gesundheit und die Sicherheit von Kindern darstellen. Wenn Sie bei einem Produkt Sicherheitsmängel feststellen, sollten Sie den Hersteller umgehend darüber informieren und den Mangel so genau wie möglich beschreiben. Nur so kann der Hersteller die notwendigen Schritte unternehmen, um die Gefahr für andere Verbraucher zu beseitigen. In gravierenden Fällen ist es empfehlenswert, den Fall auch der zuständigen Behörde zu melden. Zuständig sind in der Regel die staatlichen Ämter für Arbeitsschutz am Geschäftssitz des Herstellers oder des Händlers.  

 

Produktrückrufe

Hier finden Sie alle aktuellen Produktrückrufe bei RAPEX (englisch) und bei der BAuA (deutsch)