10.05.2017

Dreijähriger ertrinkt in Gartenteich

Dreijähriger ertrinkt in Gartenteich

Für Eltern ist es unfassbar und wohl eines der schlimmsten Erlebnisse, wenn das eigene Kind bei einem Unfall stirbt. Der Fall eines dreijährigen Jungen aus Rheinland Pfalz ist besonders tragisch. Er lief aus dem Kindergarten weg und ertrank in dem Gartenteich auf einem Nachbargrundstück.

Der Junge hatte die städtische Einrichtung vermutlich durch eine unverschlossene Hintertür unbemerkt verlassen. Wie es dann genau zu dem tragischen Unfall kommen konnte, versucht nun die Staatsanwaltschaft Koblenz zu ermitteln.

Wie haben uns die Frage gestellt, was jeder von uns tun kann, um solche Unfälle zu verhindern.

Was man unbedingt wissen sollte: Ertrinken ist keine Frage der Wassertiefe. Schon eine Pfütze, ein Plantschbecken oder ein leerer Kübel reichen aus, um Kinder in ernste Gefahr zu bringen. Und, wenn ein Kind im Wasser in Not gerät, ist das für einen Außenstehenden mitunter schwer zu erkennen. Denn Kindere ertrinken "leise". Sie sinken unter Wasser "wie ein schwerer Stein" und unternehmen keine Selbstrettungsversuche, z.B. durch Schreie oder lautes Wasserschlagen. So kann es kommen, dass ein Kind unbemerkt untergeht.

 

Wasser im eigenen Garten

Seien Sie sehr umsichtig, wenn Sie Wasser im Garten haben, sei es der Gartenteich, die Regentonne, ein Pool oder andere Wasserstellen. Kinder im und am Wasser sollten nie unbeaufsichtigt sein.

 

Der Teich des Nachbarn

Weisen Sie auch Ihren Nachbarn (mit oder ohne eigene Kinder) auf die Gefahren eines Gartenteichs oder Pools für Kinder hin und bieten Sie Ihre Hilfe an, diese zu sichern. Dem Verkehrssicherungspflichtigen obliegt nämlich gegenüber den Kindern aus der Nachbarschaft eine „gesteigerte Verkehrssicherungspflicht“, d.h. er muss wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, „um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen“. Dies gilt vor allem in den Fällen, in denen der Verkehrssicherungspflichtige weiß, dass die Nachbarkinder auf seinem Grundstück spielen, selbst wenn er es ausdrücklich verboten hat.

 

Kinder sollen das Schwimmen erlernen

Kinder sollten möglichst früh schwimmen lernen! Ab etwa vier Jahren können Kinder schwimmen lernen. Für kleinere Kindern sind Wassergewöhnungskurse eine gute Vorbereitung. Ein zuverlässiger Schutz ist dies aber nicht!

 

Häufige Fragen

Wie wird der Gartenteich kindersicher? Wie betreue ich mehrere Kinder sicher? Sichere KiTa: An wen kann ich mich wenden? Bei uns finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema Kindersicherheit.

Der Flyer "Planschen. Baden. Schwimmen" kann kostenfrei der der BAG bestellt werden!