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Spielplatz – Wo Sicherheit zum Kinderspiel wird

Spielplatz – Wo Sicherheit zum Kinderspiel wird

Einmal entdeckt, wird ein Spielplatz schnell zum magischen Anziehungspunkt für Kinder. Sandkasten, aufregende Spielgeräte und Freunde auf der Rutsche oder an der Wippe üben einen besonderen Reiz aus. Vor allem in städtischen Gebieten sind Spielplätze oft die einzigen Orte, an denen sich Kinder ihrem Alter entsprechend austoben können. An den Geräten erhält ein Kind die Möglichkeit, seine körperlichen Grenzen zu erfahren und durch Ausprobieren in seinen Bewegungsabläufen sicherer werden.
Spielplätze müssen größtmögliche Sicherheit bieten, denn selbst eine kleine hervorstehende Schraube kann schnell verletzen. Deshalb sollten Geräte und Sandkästen von Eltern kritisch unter die Lupe genommen und Beanstandungen gemeldet werden.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Spielplatz - Spielgeräte

Der Zustand mancher Spielanlage und wiederkehrende Schlagzeilen in der Zeitung zeigen, dass nicht auf jedem Kinderspielplatz verantwortungsvoll gehandelt wird. Dabei ist der Betreiber in der Pflicht, für die Sicherheit zu sorgen.
Der Zahn der Zeit geht auch an Kinderspielplätzen nicht spurlos vorüber. Spielgeräte sind das ganze Jahr über den Einflüssen der Witterung ausgesetzt, verschleißen beim Gebrauch und erleiden auch durch mutwillige Beschädigung so manchen Schaden.
Betreiber von Spielanlagen sind verpflichtet, in bestimmten Intervallen Kontrollen, Wartungen und Inspektionen durch qualifiziertes Personal durchführen zu lassen. Doch die Praxis zeigt, dass die Prüfungen auf manchen Spielplätzen gar nicht stattfinden oder nicht durch fachkundiges Personal durchgeführt werden.
Selbst wenn alle Pflichten erfüllt werden, stellt auch die sorgfältigste Prüfung immer nur eine Momentaufnahme dar. Gehen Sie mit offenen Augen über die Spielanlage, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Dieser Text gibt eine erste Orientierung zur Sicherheit auf Spielplätzen für Eltern. Keinesfalls reichen die Informationen für Betreiber und Prüfer von Spielanlagen, sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wer Spielanlagen errichtet, betreibt oder prüft, muss sich eingehend mit den einschlägigen Regelwerken befassen.

Wenn Schaukeln, Wippen und Rutschen etc. sicher sind, ist noch längst nicht alles Notwendige getan. Die Anordnung der Geräte, die Umzäunung, die Gestaltung des Untergrunds und der Zugang zum Spielplatz spielen ebenfalls eine wichtige Rolle für die Sicherheit.
Ein Kind, das den Spielplatz betritt oder verlässt, muss sich bewusst werden, dass es in einen anderen Gefahrenbereich wechselt. Besonders beim Verlassen des Spielplatzes soll sich die Aufmerksamkeit wieder auf den Straßenverkehr richten. Eine entsprechende Gestaltung des Zu- bzw. Ausgangs kann dabei hilfreich sein, wobei der Weg nicht als zusätzliche Spieleinrichtung empfunden werden darf. Auf jeden Fall ist es günstig, das Lauftempo der Kinder durch eine entsprechende Wegführung zu verlangsamen ohne jedoch die Zugänglichkeit mit Kinderwagen oder Rollstuhl einzuschränken.
Die Anordnung der Geräte auf dem Spielplatz sollte so gestaltet sein, dass Kinder die Spielgeräte erreichen können, ohne z.B. den Schwingbereich von Schaukeln, den Fahrbereich von Seilbahnen usw. durchqueren zu müssen.
Neben diesen Punkten ist ein intakter und vollständiger Fallschutz wichtig. Im Bereich von Schaukeln, Rutschen, Podesten und Klettergeräten kann lockeres Schüttmaterial wie Rindenmulch oder Sand zum Einsatz kommen, um ein fallendes Kind sicher aufzufangen. Ist diese Schicht abgetragen, nicht mehr gleichmäßig verteilt oder verfestigt, wächst das Verletzungsrisiko, wenn ein Kind von einem Spielgerät herunterfällt.

Spielgeräte “Marke Eigenbau”?
Die Versuchung ist groß. In Eigenleistung kann mit handwerklicher Begabung schnell und „billig“ ein Spielplatz errichtet oder ergänzt werden.
Wenn Sie beim Ausbau von Spielplätzen helfen möchten, ist die Anleitung durch fachkundiges Personal, das sich mit den Anforderungen der Normen auskennt, unbedingt zu empfehlen. Die Aktivitäten sollten sich auf den Bau einfacher Elemente mit geringem Gefährdungspotenzial wie Balancierbalken, Sitzgelegenheiten etc. beschränken.
Auf keinen Fall sollten aufwendigere Geräte, mit denen größere Gefährdungen verbunden sind, selbst gebaut oder nachgebaut werden. Auch wenn Sie die Maße eines Spielgerätes von einem gewerbsmäßigen Hersteller abnehmen und dieses Gerät nachbauen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sicherheitsrelevante Teile nicht den Belastungen entsprechend ausgewählt werden.
In der Vergangenheit führte selbst ein vermeintlich unwichtiges Teil wie ein Gewinde zu einem Unfall. Bei einem Eigenbau wurde das Gewinde zu lang geschnitten, dies schwächte die Stabilität des Spielgerätes, es brach zusammen und verletzte dabei zwei Kinder.
Die Norm fordert für Spielgeräte einen schriftlichen Stabilitätsnachweis, z.B. durch statischen Nachweis oder Belastungsversuch. Beide Nachweise sind nicht einfach zu führen und kostenintensiv. Außerdem muss die Normenkonformität, d.h. die Übereinstimmung der vorliegenden Konstruktion mit den Anforderungen der DIN-Normen bescheinigt werden. Wer übernimmt diese Bestätigung bei Spielgeräten „Marke Eigenbau“? Wer haftet, wenn sich ein Kind am selbstgebauten Spielgerät verletzt?

Sie können auch ohne einschlägiges Expertenwissen anhand einiger allgemeiner Kriterien den Pflege- und Wartungszustand eines Spielplatzes erkennen und beurteilen.
Achten Sie z.B. auf die Sauberkeit der Spielanlage. Sind Abfalleimer vorhanden und werden Abfälle regelmäßig entsorgt? Befinden sich gefährliche Gegenstände wie zum Beispiel Flaschen oder Spritzen auf dem Spielgelände?
Natürlich dient auch der Zustand der Spielgeräte an sich als Anhaltspunkt. Die Oberflächen der Gerätematerialien müssen so gestaltet und erhalten werden, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. Wird der Spielplatz regelmäßig kontrolliert, sollten keine der nachfolgend aufgeführten Mängel feststellbar sein:
•    Splitter oder Abspaltungen an Holzoberflächen
•    Rostbildung
•    Rissige Kunststoffoberflächen
•    Überstehende Nägel oder weit herausragende Schrauben
•    Scharfe Ecken und Kanten
•    Freiliegende Fundamente
Auch offensichtliche Verschleißerscheinungen, Beschädigungen oder Vandalismus können ein Indiz für Sicherheitsmängel sein. Hinweise geben:
•    Gelöste Schraubverbindungen
•    Verschleiß an Ketten und Abhängungen
•    Schadhafte Seile, z. B. durch Alterung oder mutwillige Zerstörung durch Anbrennen oder Anschneiden
•    Gebrochene oder zerschlagene Geräteteile wie z.B. Sprossen oder Geländer
Stellen Sie solche oder ähnliche Mängel bei Ihrem nächsten Besuch auf dem Spielplatz fest, sollten Sie den Betreiber darauf aufmerksam machen.

Meldung von Schäden
Wenn Sie Mängel oder gar Schäden an Geräten oder Einrichtungen der Spielanlage feststellen, oder wenn ein Kind sich verletzt hat, sollten Sie den Betreiber davon in Kenntnis setzen. Die Anschrift des Betreibers bzw. den Ansprechpartner finden Sie in der Regel auf dem Hinweisschild zur Spielanlage.
Lässt sich nicht feststellen, wer der Betreiber ist, oder falls dieser nicht reagiert, wenden Sie sich an die Stadtverwaltung (Ordnungsamt oder Grünflächenamt), um die Schäden zu melden.

Was Sie tun können Spielplatz - Schaukel2

Selbst bei einem noch so sicher gestalteten Spielplatz kann jeder mit seinem Verhalten einen Beitrag zur Sicherheit leisten. Sie sollten z.B. darauf achten, dass die Kleidung der Kinder weder zu weit noch mit Kordeln oder Bändern versehen ist. Auch der Fahrradhelm gehört beim Spielen nicht auf den Kopf. All diese Dinge bergen die Gefahr des Hängenbleibens und des Strangulierens.
Fahrräder, Roller, Dreiräder usw. nicht im Spielbereich abstellen. Auch Sitzgelegenheiten wie Bänke sollten nicht eigenmächtig verrückt oder umgestellt werden. Dabei passiert es leicht, dass die Bank z.B. direkt neben einem Klettergerüst Aufstellung findet. Kinder können beim Laufen, Klettern und Spielen auf oder über abgestellte Gegenstände fallen und sich verletzen.
Es versteht sich von selbst, dass jeder Besucher mit seinem Verhalten einen Beitrag zur Sauberkeit eines Spielplatzes leisten kann. Dass Abfälle in die vorgesehenen Behälter gehören ist allgemein bekannt – das gilt auch für die Entsorgung von Zigarettenresten. Haustiere gehören auf dem Spielplatz an die Leine und unter die Aufsicht eines Erwachsenen. Bedenken Sie außerdem, dass nicht alle Kinder im Umgang mit Tieren geübt sind.
Nicht nur Straßenverhältnisse verändern sich mit dem Lauf der Jahreszeiten, auch Spielplätze unterliegen diesen Bedingungen. Nässe, Frost, Schnee und Eis können Glätte verursachen oder den Fallschutz hart werden lassen. Das heißt, die Oberflächen der Geräte und des Bodens ändern sich und können unter diesen Umständen eine Gefahr darstellen.


Vegetation, Landschaft und naturnahe Bereiche
In der Vergangenheit gab es diverse „sterile“ Spielplatzkonzepte. Unter Fachleuten wurde umgangssprachlich von „möblierten Spielplätzen“ gesprochen.
Da diese Spielplätze vielerorts nicht den Ansprüchen an die Spielqualität gerecht wurden, geht man inzwischen dazu über, die natürliche Vegetation und Landschaftsform in das Konzept zu integrieren. Seitdem wird zu einer standortgerechten Artenvielfalt ermuntert, Bäume und Sträucher mit genießbaren Früchten sollen das Naturerlebnis intensivieren. Ausdrücklich verboten sind vier giftige Pflanzenarten: Pfaffenhütchen, Seidelbast, Stechpalme und Goldregen.
Bei einigen Pflanzen ist aber auch ohne ausdrückliches Verbot zur Vorsicht geraten. Riesenbärenklau breitet sich schnell im Gelände aus und verursacht bei Berührung mit der Haut Rötungen und juckende, anschwellende Ekzeme. In Verbindung mit Sonnenlicht kommt eine chemische Reaktion in Gang, die zu Verbrennungen der Haut führt. Kinder sollten diese Pflanze kennen und jeden Kontakt mit ihr vermeiden.
Vorsicht ist auch bei stacheligen Gewächsen wie der Brombeere geboten, besonders Sandkästen werden gelegentlich von Heckenrosen o.ä. überwuchert.
Eltern, die Riesenbärenklau oder die oben genannten verbotenen giftigen Pflanzenarten auf einem Spielplatz entdecken, sollten den Betreiber verständigen und auf Beseitigung hinwirken.

Sicherheit hängt hauptsächlich vom richtigen Verhalten ab. Völlig harmlose Gegenstände können gefährlich werden, wenn man falsch mit ihnen umgeht. Ein Bonbon, beim Lutschen im Ganzen verschluckt, kann im Hals stecken bleiben, ein Bleistift kann, als Stoßwaffe benutzt, böse Verletzungen verursachen.
Gefährliche Gegenstände hingegen stellen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gefahr dar, z.B. benutzen wir Messer, wechseln Glühbirnen oder fahren Auto, in der Regel ohne uns dabei zu verletzen. Das Bestreben, keinen Schaden zu erleiden, führt zum „Selbstschutzverhalten“. Voraussetzung dafür ist, dass wir die Gefahr rechtzeitig erkennen, verstehen und reagieren. In diesem Fall spricht man von „kalkulierbaren Risiken“.
Kalkulierbare Risiken sind prinzipiell akzeptabel, vorausgesetzt der Mensch, der damit umgeht, kann die Situation richtig einschätzen. Für Kinder, die noch nicht über diesen Erfahrungsschatz verfügen, ist es einerseits notwendig für eine gewisse technische Sicherheit zu sorgen, andererseits soll das Spiel die Möglichkeit bieten, diese Erfahrungen zu sammeln.
Akzeptabel ist der „kleine Schmerz“, er stellt eine wichtige Hilfe beim Erlernen und Trainieren des richtigen Verhaltens dar. Doch alles, was über „ein bisschen Aua“ hinausgeht, löst technischen Regelungsbedarf aus. Die technische Sicherheit soll verhindern, dass für ein Kind ein nicht kalkulierbares Risiko zur Falle wird.
Wenn es um den „Spaßfaktor“ geht, kommt erschwerend hinzu, dass Spielplätze von Kindern ganz unterschiedlicher Altersklassen benutzt werden. Ein Spielgerät, das für ein 2-jähriges Kind konstruiert wurde, ist für ein 10-jähriges Kind eventuell reizlos. Um allen Ansprüchen gerecht zu werden, gilt in Deutschland das Rechtsprinzip „Aufsichtspflicht der Eltern“. Kinder unter 3 Jahren können auf deutschen Spielplätzen nur unter Aufsicht und mit Hilfe der Eltern sicher spielen.
Ein durchdachter und gepflegter Spielplatz bietet Spaß am Spielen, lässt kalkulierbare Risiken zu und fördert die Erweiterung des Erfahrungsschatzes ohne ernste Gefahr für Leib und Leben.