Häufige Fragen

Wie können Kleinkinder im Flugzeug gesichert werden?

Wie können Kleinkinder im Flugzeug gesichert werden? Michael Schütze - fotolia.com

Nach wie vor gibt es keine verbindliche Regelung dazu, dass Kinder unter 2 Jahren auf Flugzeugreisen einen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz haben. Gängige Praxis ist die Doppelbelegung eines Sitzplatzes mit einem Erwachsenen und einem Kind. Bei der Doppelbelegung muss das Kind immer, wenn die ‚Seat Belt Signs’ leuchten „durch einen zusätzlichen Schlaufengurt oder ein anderes Rückhaltesystem gesichert sein, wobei momentan der Schlaufengurt für diesen Fall das einzige Rückhaltesystem ist“, so das Luftfahrtbundesamt.

 

Kleinkinder in geeignetem Rückhaltesystem auf eigenen Sitzplatz!

Bereits vor Jahren hat das Bundesministerium für Verkehr eine Studie in Auftrag gegeben, die die Sicherheit von Kindern im Flugzeug beleuchtet hat. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob das Kind auf dem Schoß der Eltern sicher sei und ob der Schlaufengurt, tatsächlich sicher ist. Die Ergebnisse bestätigten die Befürchtungen: Ohne Sicherung werden die Kinder im Falle einer Notlandung mit extrem hohen Geschwindigkeiten durch die Kabine katapultiert.Vergleichbar sind die dabei entstehenden Kräfte mit einem Sturz aus 10 m Höhe auf eine Betonplatte“, so Martin Sperber, Luftfahrtingeneur des TÜV Rheinlands. Nachgewiesen wurde in der Studie auch, dass ein mit LoopBelt auf dem Schoß angeschnalltes Kind, im Falle einer Notlandung von Mutter oder Vater klappmesserartig zerquetscht wird. Zudem liegt der Gurt genau an den empfindlichen Weichteilen des Bauches an, wodurch bereits bei geringen Beschleunigungen schwere Quetschungen entstehen können.

Eltern sollten sich schon bei der Buchung erkundigen, welche Möglichkeiten für die Beförderung von Kleinkindern in einem Kinderrückhaltesystem bestehen und welche Kinderrückhaltesysteme in den Flugzeugen der Fluggesellschaft verwendet werden dürfen.

Bei einigen Airlines können Eltern ihre eigenen Rückhaltesysteme für ihre Kinder mit ins Flugzeug nehmen. Voraussetzung dafür ist eine frühzeitige Anmeldung und die Zulassung des Sitzes für die jeweilige Airline. Das hört sich einfach an, doch in der Praxis ist es etwas komplizierter:

Zuerst muss kontrolliert werden, ob die Fluggesellschaft eigene Sitze für Kinder vorsieht. Ist das nicht der Falls, kann ggf. ein eigener Sitz mitgebracht werden. Wichtigstes Kriterium für die Sitze ist, dass sie Zulassung für die Befestigung mit einem Zwei-Punkt-Gurt in Kraftfahrzeugen haben damit sie auch in Flugzeugsitzen stabil befestigt werden können.

 

Folgende Kindersitze sind grundsätzlich geeignet:

  • Kinderrückhaltesysteme (KRS), die von der Behörde eines EU-Mitgliedsstaates, der FAA oder Transport Canada (auf der Grundlage einer nationalen technischen Norm) für die ausschließliche Verwendung in Luftfahrzeugen zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind.
  • KRS, die gemäß der UN-Norm ECE R 44, -03 oder einer neueren Version für die Verwendung in Kraftfahrzeugen zugelassen sind, oder
  • KRS, die gemäß der kanadischen CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen sind, oder
  • KRS, die gemäß der US-amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen und am oder nach dem 26. Februar 1985 gemäß dieser Norm hergestellt worden sind. US-zugelassene KRS, die nach diesem Datum hergestellt worden sind, müssen mit einem Aufkleber mit folgender roter Aufschrift versehen sein:"THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLE SAFETY STANDARDS" und "THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT".
  • In Kraftfahrzeugen zugelassene Systeme, die nach gleichwertigen Normen wie o.a. hergestellt und geprüft sind, müssen mit einem Qualifizierungssiegel gekennzeichnet sein, auf dem der Name der entsprechend befähigten Qualifizierungsstelle und eine spezifische auf das jeweilige Qualifizierungsprojekt bezogene Identifizierungsnummer aufgeführt ist.

 

Unser Tipp:

  • Buchen Sie für Ihr Kind stets einen eigenen Sitzplatz: Die Sicherheit geht vor!
  • Sicheren Sie Ihr Kind auch im Flugzeug in einem Rückhaltesystem.
  • Erkundigen Sie sich, ob Ihr Sitz für die Fluggesellschaft zugelassen ist.
  • Planen Sie ausreichend Zeit ein, für den Fall, dass Sie für den Sitz weitere Zubehörteile benötigen.