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Sicher auf dem Eis

Sicher auf dem Eis Axel Hindemith - Wikimedia Commons

Klirrende Kälte und glitzernder Frost. Im Winter locken wieder zugefrorene Seen und Wasserläufe viele Kinder auf spiegelglatte Eisflächen. Doch in vielen Fällen ist die Eisdecke dünn. Eltern sollten ihre Kinder über die Gefahren, die auf zugefrorenen Seen lauern informieren.

Bevor man aufs Eis geht, sollte man einiges beachten. Das Eis braucht mehrere Tage bis Wochen starken Frost, um tragfähig zu sein. Daher raten wir, nicht gleich an den ersten frostigen Tagen Eisflächen zu betreten!

 

Woran erkenne ich, ob das Eis sicher ist?

  • Bei stehenden Gewässern sollte es mindestens 15 cm, bei Bächen und Flüssen sogar 20 cm dick sein.
  • Das Eis sendet Signale aus, auf die jeder achten kann: Dunkle Stellen verraten, dass das Eis noch viel zu dünn ist. Hier droht Gefahr einzubrechen, also: Betreten verboten!
  • Wenn es knistert und knackt, am besten flach hinlegen, um das Körpergewicht gleichmäßig auf dem brüchigen Eis zu verteilen und sich in Bauchlage Richtung Ufer bewegen.
  • Vorsicht auch bei verschneiten Eisflächen und an bewachsenen Uferzonen. Hier ist die Dicke der Eisdecke schwer einschätzbar.
  • Besonders tückisch können Seen sein, die von Bächen oder Flüssen durchzogen sind. An Ein- oder Ausflüssen kann sich innerhalb weniger Meter die Eisdicke und -qualität plötzlich ändern und eine wesentlich schlechtere Tragfähigkeit haben, als die restliche Eisfläche.
  • Erkundigen Sie sich bei Ortskundigen oder den zuständigen Ämtern, ob man das Eis gefahrlos betreten kann und achten Sie auf Warnungen in lokalen oder regionalen Medien.

Wer sich aufs Eis wagt, sollte sich vorher nach geeigneten Rettungsmitteln, wie Stangen und Ästen umsehen und diese an einem sicheren Platz gut sichtbar bereit legen.

Helfer sollten bei der Rettung einen Sicherheitsabstand zur Einbruchstelle einhalten und sich gegenseitig auf dem Bauch liegend durch eine Rettungskette sichern.

Ein geretteter Patient sollte in einem beheizten Raum langsam aufgewärmt werden und sich grundsätzlich in ärztliche Behandlung begeben.

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