Wassersicherheit - eine Expertise der DLRG
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Allgemeine Tipps zur Wassersicherheit von Kindern
Sicherheits-Tipps
im häuslichen Umfeld
Sicherheits-Tipps
für offene Gewässer und Bäder
Sicherheits-Tipps
für Hallenbäder
Sicherheits-Tipps
für Erzieher/innen, Lehrer, Übungsleiter und andere
Aufsichtspersonen
Sicherheits-Tipps für Erzieher/innen, Lehrer, Übungsleiter und andere Aufsichtspersonen
- Aufsichtspersonen müssen "rettungsfähig" sein
(eine rechtliche Mindestvorgabe für dieses Qualifikationsmerkmal
definieren z.B. die Erlasse der Kultusministerien der Länder)!
- Die DLRG und die BAG Kindersicherheit empfehlen allerdings
unbedingt für die Rettungsfähigkeit den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens
in Silber, für weitere zusätzliche Begleitpersonen wäre
der Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze
die Mindestanforderung
- Die Rettungsfähigkeit sollte regelmäßig (spätestens
alle drei Jahre) wieder praktisch nachgewiesen und die Erste-Hilfe-Kenntnisse
aufgefrischt werden
- Mit der Schwimmausbildung betraute fachfremde Lehrkräfte
müssen über Kenntnisse in der Methodik des Schwimmunterrichts
verfügen
- Die Aufsichtsperson befindet sich in einer Garantenstellung
und die daraus resultierende Verantwortung ist nicht delegierbar
(auch nicht z.B. auf Schwimmmeister!)!
- Das Schwimmen und Baden von Kindergruppen darf aus Sicherheitsgründen
nur an öffentlichen und beaufsichtigten Badestellen erfolgen
- Die Kinder einer badenden Gruppe sollten sich zur leichteren
Unterscheidung vom "normalen" Badegast abheben (z.B.
durch eine farbige Badekappe)
- Eine Gruppengröße von maximal 15 Kindern sollte in
Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten nicht überschritten
werden
- Eine badende Gruppe ist regelmäßig auf Vollzähligkeit
zu überprüfen!
- Die Badezeit ist zu begrenzen und individuelle Besonderheiten
von Kindern, z.B. schnelles Auskühlen/Frieren, hat konsequent
zur Beendigung des Badens zu führen
- Bei gemischten Gruppen sollten Nichtschwimmer und schwimmfähige
Kinder in jedem Fall in entsprechend getrennte Betreuungsgruppen
aufgeteilt und jeweils gesondert beaufsichtigt werden.
- Eine Schwimmausbildung ist immer räumlich vom öffentlichen
Badebetrieb getrennt durchzuführen
