Der Verbraucherrat informiert:
Neue Norm für Fingermalfarben (DIN EN 71-7)
Mit Ausgabe November 2002 liegt die neue Europäische Norm EN 71-7 "Sicherheit von Spielzeug; Teil 7: Fingermalfarben, Anforderungen und Prüfverfahren" vor, die als DIN EN 71-7 in das Deutsche Normenwerk übernommen worden ist.
Für Fingermalfarben wird mit DIN EN 71-7 eine eigene umfangreiche Sicherheitsnorm vorgelegt.
Fingermalfarben sind bei Kindern (insbesondere in Kindergärten, Vorschulen usw.) für die spielerisch darstellerischen Aktivitäten sehr beliebt und haben nach wie vor eine gewisse Marktbedeutung. Da es bei der Verwendung dieser Farben zu längeren Hautkontakten kommt und auch nicht auszuschließen ist, dass Kinder ihre Finger ablecken und somit bestimmte Farbmengen in den Magen gelangen, war es erforderlich die möglicherweise gefährlich wirkenden Inhaltsstoffe so zu beschränken, dass eine Gesundheitsgefährdung weitgehend ausgeschlossen werden muß.
Um die Gefährdungen zu mindern und die Risiken weiter zu reduzieren, die Fingermalfarben bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung und unter Berücksichtigung des normalen Verhaltens von Kindern für diese darstellen können, bestimmt die Europäische Norm DIN EN 71-1, die bei der Herstellung von Fingermalfarben möglichen Inhaltsstoffe und legt im einzelnen Grenzwerte für Verunreinigungen, Konservierungsstoffe, Migration bestimmter Elemente und andere Eigenschaften fest.
Die in sog. Positivlisten festgelegten Grenzwerte für organische Inhalts- und Begleitstoffe lassen erwarten, dass im Normalfall auch für kleine Kinder keine Gesundheitsgefahr besteht. Es ist beabsichtigt mit dieser Europäischen Norm die allgemein gültigen Sicherheitsanforderungen der EU-Spielzeug-Richtlinie 88/378/EWG und die speziellen Anforderungen an Fingermalfarben zu ergänzen, um auf diese Weise den Nachweis der Einhaltung dieser Spezifikationen zu erleichtern.
Fingermalfarben bestehen neben Wasser im wesentlichen aus Farbmitteln,
Füllstoffen, Bindemitteln, Feuchthaltemitteln, Konservierungsstoffen,
Tensiden und Bitterstoffen. Diese Mittel und Stoffe werden nach
der Norm DIN EN 71-7 auf ihre Eignung und Unbedenklichkeit hin
untersucht. Bitterstoffe werden den Fingermalfarben zugesetzt,
um dem Produkt einen bitteren unangenehmen Geschmack zu verleihen
und damit Kinder nicht zu animieren sich farbbeschmierte Finger
in den Mund zu stecken.
"Das Risiko der oralen Aufnahme von Farbe ist zu verringern!"
Die Vornorm DIN V 66353 ist zu beziehen über:
Beuth Verlag GmbH
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin
Tel.: 0 30 / 26 01 - 22 60
Fax: 0 30 / 26 01 - 12 60
E-Mail: postmaster@beuth.de
