Vegetation, Landschaft und naturnahe Bereiche
In der Vergangenheit gab es diverse „sterile“ Spielplatzkonzepte.
Unter Fachleuten wurde umgangssprachlich von „möblierten
Spielplätzen“ gesprochen.
Da diese Spielplätze vielerorts nicht den Ansprüchen
an die Spielqualität gerecht wurden, geht man inzwischen dazu über,
die natürliche Vegetation und Landschaftsform in das Konzept
zu integrieren. In DIN 18034, „Freiflächen zum Spielen“,
wird ausdrücklich zu einer standortgerechten Artenvielfalt
ermuntert, Bäume und Sträucher mit genießbaren
Früchten sollen das Naturerlebnis der Kinder intensivieren.
Ausdrücklich verboten sind vier giftige Pflanzenarten:

Pfaffenhütchen,

Seidelbast,

Stechpalme und

Goldregen.
Bei einigen Pflanzen ist aber auch ohne ausdrückliches Verbot zur Vorsicht geraten. Riesenbärenklau breitet sich schnell im Gelände aus und verursacht bei Berührung mit der Haut Rötungen und juckende, anschwellende Ekzeme. In Verbindung mit Sonnenlicht kommt eine chemische Reaktion in Gang, die zu Verbrennungen der Haut führt. Kinder sollten diese Pflanze kennen und jeden Kontakt mit ihr vermeiden.

Riesenbärenklau
Vorsicht ist auch bei stacheligen Gewächsen wie der Brombeere
geboten, besonders Sandkästen werden gelegentlich von Heckenrosen
o.ä. überwuchert.
Eltern, die Riesenbärenklau oder die oben genannten verbotenen
giftigen Pflanzenarten auf einem Spielplatz entdecken, sollten
den Betreiber verständigen und auf Beseitigung hinwirken.
