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Vegetation, Landschaft und naturnahe Bereiche

In der Vergangenheit gab es diverse „sterile“ Spielplatzkonzepte. Unter Fachleuten wurde umgangssprachlich von „möblierten Spielplätzen“ gesprochen.
Da diese Spielplätze vielerorts nicht den Ansprüchen an die Spielqualität gerecht wurden, geht man inzwischen dazu über, die natürliche Vegetation und Landschaftsform in das Konzept zu integrieren. In DIN 18034, „Freiflächen zum Spielen“, wird ausdrücklich zu einer standortgerechten Artenvielfalt ermuntert, Bäume und Sträucher mit genießbaren Früchten sollen das Naturerlebnis der Kinder intensivieren. Ausdrücklich verboten sind vier giftige Pflanzenarten:

Pfaffenhütchen
Pfaffenhütchen,
Seidelbast
Seidelbast,
Stechpalme
Stechpalme und
Goldregen
Goldregen.

Bei einigen Pflanzen ist aber auch ohne ausdrückliches Verbot zur Vorsicht geraten. Riesenbärenklau breitet sich schnell im Gelände aus und verursacht bei Berührung mit der Haut Rötungen und juckende, anschwellende Ekzeme. In Verbindung mit Sonnenlicht kommt eine chemische Reaktion in Gang, die zu Verbrennungen der Haut führt. Kinder sollten diese Pflanze kennen und jeden Kontakt mit ihr vermeiden.


Riesenbärenklau

Vorsicht ist auch bei stacheligen Gewächsen wie der Brombeere geboten, besonders Sandkästen werden gelegentlich von Heckenrosen o.ä. überwuchert.
Eltern, die Riesenbärenklau oder die oben genannten verbotenen giftigen Pflanzenarten auf einem Spielplatz entdecken, sollten den Betreiber verständigen und auf Beseitigung hinwirken.

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