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Sicherheitszeichen und Gütezeichen auf Produkten

CE-KennzeichnungCE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung (Communauté Européenne (franz. für „Europäische Gemeinschaft“) ist gesetzlich vorgegeben (s. GPSG). Mit ihr erklärt der Hersteller in Eigenverantwortung, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäß Gesetz erfüllt, und erhält dadurch grünes Licht für die Einführung auf den europäischen Markt. Die CE-Kennzeichnung dient in erster Linie als „Reisepass“ und sollte nicht als „Verbraucherzeichen“ verstanden werden. Zwar erklärt der Hersteller, dass sein Produkt den europäischen Sicherheitsrichtlinien entspricht – was genau diese Erklärung aber gewährleistet, bleibt offen. Außerdem wird die CE-Kennzeichnung auf Produkten häufig gefälscht, um ein Produkt auf den europäischen Markt einzuschleusen. Die CE-Kennzeichnung setzt generell keine externe Sicherheitsprüfung vor der Markteinführung voraus. Es sei denn, es handelt sich um Produkte, deren Gefahrenpotential als hoch eingeschätzt wird, z. B. Spielzeug oder Elektrogeräte. Diese müssen vorher überprüft werden.

GS-ZeichenGS-Zeichen

Das GS-Zeichen wurde 1977 in Deutschland als verbraucherorientiertes Sicherheitszeichen entwickelt. Es steht für die geprüfte Sicherheit von Produkten. Das GS-Zeichen ist zwar staatlich begründet, die Anwendung erfolgt jedoch freiwillig. Trägt ein Produkt das GS-Zeichen, so ist dem Hersteller die Sicherheit seines Produktes bereits vor der Markteinführung sehr wichtig und er möchte mögliche Risiken für den Verbraucher ausschalten. Ein unabhängig zugelassenes Prüfinstitut, z. B. der Technische Überwachungsverein (TÜV) oder die Landesgewerbeanstalt (LGA), testet das Produkt und bescheinigt, dass es die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aus dem GPSG und einzelner Richtlinien erfüllt. Häufig erscheint das GS-Zeichen zusammen mit dem Zeichen des Prüfinstitutes. Nach der Vergabe des GS-Zeichens wird das Produkt regelmäßig kontrolliert, und nach fünf Jahren ist in der Regel eine neue Prüfung erforderlich.

VDE ZeichenVDE-Zeichen

Das VDE-Zeichen wird vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) für geprüfte elektrotechnische Produkte (z. B. Elektrospielzeug, -geräte) vergeben. Das Zeichen ist zwar staatlich begründet, die Anwendung erfolgt jedoch freiwillig. Grundlage für die Prüfungen sind die VDE-Bestimmungen, europäische und international harmonisierte Normen sowie weitere technische Richtlinien. Eine Sicherheitsprüfung für elektronisch betriebene Produkte ist in Deutschland nicht verpflichtend, so dass auch unsichere Produkte auf dem Markt sind, meist im preisgünstigeren Sektor.

Goldenes MGütezeichen "Goldenes M"

Das Gütezeichen „Goldenes M“ wird von der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e. V. (DGM) vergeben. Möbel (z. B. Kinderhochstühle, Wickeltische, Kinderbetten) werden auf Sicherheits- (Stabilität, Haltbarkeit, gute Verarbeitung) und Gesundheitsaspekte (ohne schädliche Inhaltsstoffe) geprüft.

Umweltzeichen Blauer EngelUmweltzeichen "Blauer Engel"

Die Anforderungen für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ werden vom Umweltbundesamt erarbeitet, in einer Anhörung diskutiert und von der „Jury Umweltzeichen“ beschlossen. Vergeben wird das Zeichen vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V., unter Einbeziehung des Bundeslandes, in welchem sich die Produktionsstätte des jeweiligen Produktes befindet.

spiel gutspiel gut

Der spiel gut Arbeitsausschuss Kinderspiel + Spielzeug e.V. testet und bewertet Spielzeug nach den vorher festgelegten Kriterien wie Spielwert, Material, Haltbarkeit, Umweltverträglichkeit, Sicherheit, Altersangabe und Anleitung und vergibt das orange spiel gut Siegel. Spiel gut ist unabhängig von Spielwarenindustrie und -handel.

nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahrennicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren

Spielzeug, welches dieses Symbol trägt, ist für Kinder unter 36 Monaten nicht geeignet.


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