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Autositze für Kinder

ECE-Plakette für KinderautositzeGemäß der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bei weniger als 150 cm Körpergröße in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur in amtlich genehmigten und für das Kind geeigneten Rückhaltesystemen für Kinder transportiert werden.

Ob ein Kindersitz den gesetzlichen Vorschriften entspricht, lässt sich an einem speziellen Prüfzeichen, der ECE Plakette (s. Abbildung), erkennen.

Nehmen Sie immer nur so viele Kinder im Auto mit, wie auch Kindersitze vorhanden sind, auch wenn es sich um noch so kurze Strecken handelt!

Gefahrenquellen

  • Montagefehler, z. B. Babyschale wird vorwärts gerichtet oder bei eingeschaltetem Airbag eingebaut
  • Anwendungsfehler, z. B. falsche oder keine Gurtführung
  • Verzicht auf Kinderautositze
  • defekte oder unsichere Kindersitze

Kauftipps

  • Beratung im Fachgeschäft, denn nicht jeder Sitz passt in jedes Auto
  • Körpergewicht des Kindes ist entscheidend
  • Kind und Fahrzeug (auch Zweitfahrzeug) zum Kauf mitnehmen, Sitz vorab austesten und vom Verkäufer erklären lassen
  • ausreichende Autogurtlänge, insbesondere bei rückwärts gerichteten Kindersitzen
  • leicht zu bedienende und gut einrastende Gurtschlösser
  • bei mehreren Kindern prüfen, ob Kindersitze hinten nebeneinander passen
  • auf Vorhandensein der ECE-Prüfnorm und Gewichtsangaben achten

Sicherheitstipps für den Gebrauch

Einbau des Sitzes

  • Einbau streng nach Gebrauchsanweisung
  • Sitz fest im Fahrzeug fixieren und Fixierung vor jeder Fahrt kontrollieren
  • regelmäßig Gurte auf Verschleiß prüfen, z. B. sich auflösende Nähte
  • sofern ein Airbag und eine entsprechende Aktivierungsvorrichtung vorhanden sind, diese bei rückwärtsgerichteten Schalen unbedingt ausschalten

Kind im Sitz sichern

  • Gurte eng an den Körper anlegen (ein Finger Zwischenraum/dicke Kleidung während der Fahrt ausziehen)
  • Gurte vor jeder Fahrt erneut anpassen
  • Schultergurt mittig über die Schulter, nicht über den Hals führen
  • Beckengurt verläuft über den Beckenknochen, nicht über den Bauch
  • Fünf-Punkt-Gurtschloss möglichst tief einstellen
  • Prüfen der Tragebügel gemäß Anleitung
  • ausreichend Zeit für die Sicherung der Kinder einplanen

Notwendigkeit des Wechsels auf die nächste Gewichtsklasse

  • Kind ist für den Sitz zu schwer
  • Kopf reicht an die Kopfstütze oder den Schalenrand des Sitzes
  • mitwachsende Sitze erscheinen sinnvoll, lassen sich jedoch nicht so gut an Körperproportionen anpassen

Achtung bei gebrauchten Sitzen

  • hohes Risiko, defekten Sitz zu erwerben
  • Mängel nicht direkt sichtbar
  • frühere Unfälle sind nicht auszuschließen
  • Bedienungsanleitung fehlt häufig
  • entsprechen nicht unbedingt den aktuellen Sicherheitsstandards

Isofix-System

  • starre, genormte Befestigung im Auto für dafür zugelassene Kindersitze
  • Kindersitz wird über zwei Rastarme an Befestigungshaken fest mit dem Auto verbunden
  • Plus an Sicherheit

Wichtiger Hinweis!

Seit April 2008 dürfen nur noch Kindersitze verwendet werden, die der ECE Norm 44/03 oder 44/04 entsprechen. Zu erkennen ist die Gültigkeit des Sitzes anhand der ECE Plakette. Darauf befindet sich unterhalb des Buchstabens „E“ (im Kreis) eine mehrstellige Prüfnummer. Beginnt sie mit 03 oder 04, darf der Sitz weiterhin benutzt werden; beginnt sie mit 01 oder 02, ist der Sitz veraltet und nicht mehr zugelassen. Alte Sitze sollten entsorgt werden.

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