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Autositze für Kinder
Gemäß der Straßenverkehrsordnung dürfen Kinder bis zum
vollendeten 12. Lebensjahr oder bei weniger als 150 cm Körpergröße
in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben
sind, nur in amtlich genehmigten und für das Kind
geeigneten Rückhaltesystemen für Kinder transportiert werden.
Ob ein Kindersitz den gesetzlichen Vorschriften entspricht, lässt
sich an einem speziellen Prüfzeichen, der ECE Plakette (s. Abbildung), erkennen.
Nehmen Sie immer nur so viele Kinder im Auto mit, wie
auch Kindersitze vorhanden sind, auch wenn es sich
um noch so kurze Strecken handelt!
Gefahrenquellen
- Montagefehler, z. B. Babyschale wird vorwärts gerichtet oder bei eingeschaltetem Airbag
eingebaut
- Anwendungsfehler, z. B. falsche oder keine Gurtführung
- Verzicht auf Kinderautositze
- defekte oder unsichere Kindersitze
Kauftipps
- Beratung im Fachgeschäft, denn nicht jeder Sitz passt in jedes Auto
- Körpergewicht des Kindes ist entscheidend
- Kind und Fahrzeug (auch Zweitfahrzeug) zum Kauf mitnehmen, Sitz vorab austesten und
vom Verkäufer erklären lassen
- ausreichende Autogurtlänge, insbesondere bei rückwärts gerichteten Kindersitzen
- leicht zu bedienende und gut einrastende Gurtschlösser
- bei mehreren Kindern prüfen, ob Kindersitze hinten nebeneinander passen
- auf Vorhandensein der ECE-Prüfnorm und Gewichtsangaben achten
Sicherheitstipps für den Gebrauch
Einbau des Sitzes
- Einbau streng nach Gebrauchsanweisung
- Sitz fest im Fahrzeug fixieren und Fixierung vor jeder Fahrt kontrollieren
- regelmäßig Gurte auf Verschleiß prüfen, z. B. sich auflösende Nähte
- sofern ein Airbag und eine entsprechende Aktivierungsvorrichtung vorhanden sind,
diese bei rückwärtsgerichteten Schalen unbedingt ausschalten
Kind im Sitz sichern
- Gurte eng an den Körper anlegen (ein Finger Zwischenraum/dicke Kleidung während der
Fahrt ausziehen)
- Gurte vor jeder Fahrt erneut anpassen
- Schultergurt mittig über die Schulter, nicht über den Hals führen
- Beckengurt verläuft über den Beckenknochen, nicht über den Bauch
- Fünf-Punkt-Gurtschloss möglichst tief einstellen
- Prüfen der Tragebügel gemäß Anleitung
- ausreichend Zeit für die Sicherung der Kinder einplanen
Notwendigkeit des Wechsels auf die nächste Gewichtsklasse
- Kind ist für den Sitz zu schwer
- Kopf reicht an die Kopfstütze oder den Schalenrand des Sitzes
- mitwachsende Sitze erscheinen sinnvoll, lassen sich jedoch nicht so gut an Körperproportionen
anpassen
Achtung bei gebrauchten Sitzen
- hohes Risiko, defekten Sitz zu erwerben
- Mängel nicht direkt sichtbar
- frühere Unfälle sind nicht auszuschließen
- Bedienungsanleitung fehlt häufig
- entsprechen nicht unbedingt den aktuellen Sicherheitsstandards
Isofix-System
- starre, genormte Befestigung im Auto für dafür zugelassene Kindersitze
- Kindersitz wird über zwei Rastarme an Befestigungshaken fest mit dem Auto verbunden
- Plus an Sicherheit
Wichtiger Hinweis!
Seit April 2008 dürfen nur noch Kindersitze verwendet werden, die der ECE Norm
44/03 oder 44/04 entsprechen. Zu erkennen ist die Gültigkeit des Sitzes anhand der
ECE Plakette. Darauf befindet sich unterhalb des Buchstabens „E“ (im Kreis) eine
mehrstellige Prüfnummer. Beginnt sie mit 03 oder 04, darf der Sitz weiterhin benutzt
werden; beginnt sie mit 01 oder 02, ist der Sitz veraltet und nicht mehr zugelassen.
Alte Sitze sollten entsorgt werden.
