Zum Inhalt springen |

Logo der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V.
Inhalt drucken
Produktsicherheit: Gesetzliche Grundlagen SicherheitsprüfungInstanzenStudien und StellungnahmenAktivitäten
Wasserzeichenlogo der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e. V.
Fachinfos > Produktsicherheit > Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)

zum Download: Gesetz im Wortlaut, pdf-Datei, 225 kB *

Das "Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten" trat am 1. Mai 2004 in Kraft. Es bildet zum einen den Kernbereich des bestehenden Gerätesicherheitsgesetzes (GSG) ab (technische Arbeitsmittel und Gebrauchsgegenstände) und übernimmt zum anderen vom Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die Auffangfunktion für Produkte, für die es kein Spezialrecht gibt, sowie die Dachfunktion bezüglich spezieller Regelungen für Verbraucherprodukte.

Das bestehende Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das bestehende Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) wurden vom GPSG abgelöst. Beide traten am 1. Mai 2004 außer Kraft. Mit dem GPSG liegt ein umfassendes Gesetz für technische Produkte vor. Zuordnungsprobleme und Doppelregelungen, wie sie durch das Nebeneinander von GSG und ProdSG bestanden, werden beseitigt.

In § 4 Absatz 2 GPSG wird das auf europäischer Ebene erfolgreiche Konzept der Einbindung technischer Normen auf den nationalen Bereich übertragen. Danach wird für Hersteller, die ihre Produkte auf der Basis amtlich bekannt gemachter Normen fertigen, die Konformitätsvermutung angewandt, d.h. es wird davon ausgegangen, dass diese Produkte im Sinne des Gesetzes als „sicher“ einzustufen sind.

Mit der Zusammenführung von GSG und ProdSG können Hersteller zukünftig auch Produkte mit dem GS-Zeichen auszeichnen, für die das bisher nicht möglich war, wie z. B. Zubehörteile von Maschinen und Möbel.

Abschnitt 3 GPSG fasst die Vorschriften bezüglich der Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie die Information über unsichere Produkte zusammen. Diese sind in Umsetzung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit 2001/95/EG erweitert worden.

Alle diese Punkte sollen letztlich zu einer Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern und Beschäftigten führen.

* Zum Lesen der pdf-Dateien benötigen Sie den Acorbat Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.


SeitenanfangBundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., Heilsbachstr. 13, 53123 Bonn, info@kindersicherheit.de