Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
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Gesetz
im Wortlaut, pdf-Datei, 225 kB *
Das "Gesetz zur Neuordnung der Sicherheit von technischen
Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten" trat am 1. Mai 2004
in Kraft. Es bildet zum einen den Kernbereich des bestehenden Gerätesicherheitsgesetzes
(GSG) ab (technische Arbeitsmittel und Gebrauchsgegenstände)
und übernimmt zum anderen vom Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
die Auffangfunktion für Produkte, für die es kein Spezialrecht
gibt, sowie die Dachfunktion bezüglich spezieller Regelungen
für Verbraucherprodukte.
Das bestehende Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das bestehende Produktsicherheitsgesetz
(ProdSG) wurden vom GPSG abgelöst. Beide traten am
1. Mai 2004 außer Kraft. Mit dem GPSG liegt ein umfassendes Gesetz für
technische Produkte vor. Zuordnungsprobleme und Doppelregelungen, wie sie durch
das Nebeneinander von GSG und ProdSG bestanden, werden beseitigt.
In § 4 Absatz 2 GPSG wird das auf europäischer Ebene erfolgreiche
Konzept der Einbindung technischer Normen auf den nationalen Bereich übertragen.
Danach wird für Hersteller, die ihre Produkte auf der Basis amtlich bekannt
gemachter Normen fertigen, die Konformitätsvermutung angewandt, d.h. es
wird davon ausgegangen, dass diese Produkte im Sinne des Gesetzes als „sicher“ einzustufen
sind.
Mit der Zusammenführung von GSG und ProdSG können Hersteller zukünftig
auch Produkte mit dem GS-Zeichen auszeichnen, für die das bisher nicht
möglich war, wie z. B. Zubehörteile von Maschinen und Möbel.
Abschnitt 3 GPSG fasst die Vorschriften bezüglich der Überwachung
des Inverkehrbringens von Produkten sowie die Information über unsichere
Produkte zusammen. Diese sind in Umsetzung der Richtlinie über die allgemeine
Produktsicherheit 2001/95/EG erweitert worden.
Alle diese Punkte sollen letztlich zu einer Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern und Beschäftigten führen.
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