Gesetzliche Grundlagen
Innerhalb Europas gibt es zahlreiche Regeln, welche die Sicherheit von Produkten erhöhen sollen. Doch trotz staatlicher Vorschriften und Gesetze tauchen in Geschäften immer wieder Produkte auf, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen.
EU Richtlinien
Richtlinie über die Allgemeine Produktsicherheit
Durch die Ausweitung des Handels innerhalb der EU und weltweit erhalten die Bürger der EU eine Vielfalt an Lebensmitteln und Produkten. Für die EU Kommission steht eine vereinheitlichte Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher an oberster Stelle. Deshalb erlässt sie Vorschriften zur Sicherheit von Verbrauchsgütern und gibt für Mitgliedsstaaten der EU Richtlinien zur Produktsicherheit vor, die dann in das entsprechende nationale Recht überführt werden müssen.
Die Sicherheitsanforderungen für Produkte sind in der „Europäischen Richtlinie zur Allgemeinen Produktsicherheit“ festgelegt. Diese enthält u.a.
- allgemeine Sicherheitsanforderungen an Produkte
- Verpflichtungen für Hersteller, z.B. Kriterien der Konformitätserklärungen, Strafen bei Nichteinhaltung
- Auflagen an nationale Aufsichtsbehörden, z.B. rasches Handeln im Falle eines unsicheren Produktes
EU-Richtlinie über die Allgemeine Produktsicherheit im Wortlaut
Nationale Gesetze
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Alle Produkte, die auf dem europäischen Markt angeboten werden – ausgenommen Nahrungsmittel und Produkte, die speziellen Richtlinien unterliegen –, werden seit 2004 im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) geregelt.
Durch das GPSG wird die „Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit“ der EU in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz soll gewährleisten, dass nur Produkte in Verkehr gebracht werden, von denen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch (nach Anleitung des Herstellers) oder bei einer vorhersehbaren Fehlanwendung keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher oder Dritter ausgeht. Die Grundlage für die Sicherheit eines Produktes bildet der neueste Stand der Technik, der z. B. in Normen festgelegt ist.
Das Gesetz legt u.a. fest:
- Inverkehrbringen und Kennzeichen von Produkten, u.a. Warnhinweise, CE Kennzeichen, GS Zeichen
- Pflichten von herstellern und Händlern ein als unsicher gemeldetes Produkt zu verbessern bzw. rückzurufen
- Aufgaben der nationalen Überwachungsbehörden, z.B. Untersagensverfügungen, Rückrufe,
Anforderungen an zugelassenen Stellen zur GS Prüfung
- Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Aufgaben des Ausschusses für technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte des Bundesministeriums für Wirtschaft
- Straf- und Bußgeldvorschriften
Weitere Informationen zum GPSG
Spielzeugrichtlinie
Im GPSG wurde eine Reihe von Europäischen Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Dazu gehören, u.a.
- Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG = 1. GPSGV
- Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG = 2. GPSGV
- Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG = 8. GPSGV
- Maschinenrichtlinie 98/37/EG = 9. GPSGV
- Richtlinie über Sportboote 94/25/EWG = 10. GPSGV
Die Spielzeugrichtlinie 88/378/EWG, auch 2. GPSG Verordnung genannt, gilt für den gesamten europäischen Raum und soll eine vergleichbare Mindestsicherheit für Spielzeug innerhalb der einzelnen Länder garantieren.
Sie enthält Sicherheitsanforderungen an:
- alle Spielzeuge für Kinder unter 14 Jahren
- Hersteller und Importeure:
- die obligatorische CE-Kennzeichnung
- physikalische, mechanische, elektrische oder chemische Sicherheitsbestimmungen
- schriftliche Warnhinweise auf dem Produkt, der Verpackung und in der Gebrauchsanweisung
Weitere Informationen zur Spielzeugrichtlinie
Die Rolle der Normen
Mithilfe von Normen werden die grundlegenden Sicherheitsanforderungen von Produkten konkretisiert. Wurde ein Produkt entsprechend der jeweiligen Norm hergestellt, so wird vermutet, dass es den Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheit genügt. Die Anwendung der Normen geschieht freiwillig, es sei denn sie sind in gesetzlichen Richtlinien für bestimmte Produkte verankert.
Die EU Kommission kann Mandate, bzw. Normungsauftrage für die Erarbeitung konkreter Sicherheitsanforderungen an den europäischen Normungsausschuss (CEN) leiten, die dann erarbeitet werden müssen. Wird die Norm später im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht spricht man von einer „harmonisierten Norm“.
In Deutschland werden die Normen durch das Deutsche Institut für Normung (DIN) erarbeitet. Dabei wird es von sog. interessierten Kreisen, z.B. aus der Industrie, der Wirtschaft und des Verbraucherschutzes unterstützt. Das DIN beruft Repräsentanten, die die deutschen Interessen auch in den europäischen (CEN) und weltweiten (ISO) Normungsorganisationen vertreten.
Die Entstehung einer Norm ist ein über Jahre andauernder Prozess. Normen werden alle fünf Jahre unter Berücksichtigung des neuesten Standes der Wissenschaft und Technik sowie unter Aspekten des Verbraucherschutzes überarbeitet. Eine Liste der aktuellen Normen zu den einzelnen Produkten in dieser Broschüre findet sich im Anhang. Die vollständigen Normen sind kostenpflichtig über den Beuth-Verlag des DIN zu beziehen.
