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Häufig gestellte Fragen zum Thema Kindersicherheit in Heim und Freizeit

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Sicherheit in der Kindertageseinrichtung: An wen kann man sich wenden?

Nach dem § 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch sind Kinder während ihres Aufenthaltes in Kindertageseinrichtungen gesetzlich versichert. Für die Sicherheitsanforderungen und Unfallprävention in Kindertageseinrichtungen dementsprechend die gesetzlichen Unfallversicherungsträger zuständig. Diese erlassen Richtlinien zu den baulichen Anforderungen im Innen- und Außenbereich, zu den sanitären Einrichtungen, zu den Spielplätzen, und zu vielen weiteren Themen.

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