Inhalt
- Was verlangt die elterliche Aufsichtspflicht?
- Ab welchem Alter kann man Kinder alleine zu Hause lassen?
- Geschwisterkinder: Kann man dem älteren Kind die Betreuung der kleineren Geschwister übertragen?
- Betreung mehrerer Kinder: Welche Probleme ergeben sich?
- Wie erkennt man sichere Spielsachen?
- Rollende Spielgeräte: Was ist in welchem Alter zu empfehlen?
- Welche Sicherheitsartikel für zu Hause sind wichtig?
- Gesunde Schlafumgebung: Wie sollten Babys schlafen?
- Ab welchem Alter sind Hochbetten zu empfehlen?
- Lauflernhilfen, Gehfrei oder Babywalker: Sinnvolle Förderung oder Gefahr für Kinder?
- Wie lange dauert es, bis heiße Flüssigkeiten schwere Verbrühungen verursachen?
- Was sollte ich tun, wenn mein Kind Haushaltschemikalien verschluckt hat?
- Was sollte ich tun, wenn mein Kind Medikamente, Zigaretten oder andere gefährliche Substanzen verschluckt hat?
- Wie können wir unseren Gartenteich sicher machen?
- Wie passe ich den Fahrradhelm für mein Kind korrekt an?
- Wann sollte ein Kinderhelm durch einen neuen ersetzt werden?
- Sicherer Spielplatz: worauf müssen wir achten?
- Sicherer Spielplatz: Was tun, wenn der Spielplatz defekte Geräte oder Schwachstellen aufweist?
- Sicherheit in der Kindertageseinrichtung: An wen kann man sich wenden?
- Wie transportiere ich mein Kind auf dem Fahrrad am besten? Sitz oder Anhänger, und worauf kommt es an?
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kindersicherheit in Heim und Freizeit
Sicherer Spielplatz: Worauf müssen wir achten?
Generell sind die Betreiber verpflichtet, regelmäßige Kontrollen auf Spielplätzen durchzuführen. Diese Kontrollen beinhalten nicht nur die allgemeine Sauberkeit der Spielanlagen, sondern auch die Wartung und Pflege der Böden, der Bepflanzung und der Geräte.
Der Zustand mancher Spielanlagen zeigt, dass nicht alle Betreiber verantwortungsvoll handeln: die Prüfungen finden nicht oder nicht in den notwendigen Intervallen statt, es wird kein qualifiziertes Personal zum Aufdecken der Mängel eingesetzt oder erkannte Mängel werden nicht sofort behoben.
Ob die Kontrollen sorgfältig und regelmäßig durchgeführt werden, lässt sich meist schon sehr schnell an wenigen Punkten erkennen.
1. Zugangsbereich:
Abgrenzungen zu Verkehrswegen müssen bei verkehrsreichen Straßen vorhanden sein, z.B. durch Drehkreuz, Barrieren, Durchlaufsicherung; selbst schließende Tore o.ä.
Hinweisschild in Piktogrammform mit Notrufnummer und Verantwortlichkeiten sollte vorhanden sein
2. Umzäunungen, Einfriedungen, Bepflanzung
Zäune dürfen nicht zum Spielen verleiten.
Zaunenden sollten ohne Spitzen und scharfkantige Teile sein.
Die Höhe sollte ca. 1m betragen; im Ballspielbereich mind. 4m.
Es sollten ausreichende Schattenplätze vorhanden sein.
3. Untergrund
Rasenflächen sollten ein gepflegtes Erscheinungsbild haben.
Eine Rasenbepflanzung ist unter den Spielgeräten nur zulässig, wenn deren Fallhöhe max. 1,5m beträgt. Sand / Kies ist
nicht durch Hunde-, Katzenkot oder Unrat verunreinigt.
Rindenmulch/ Hackschnitzel sollte noch nicht zu stark komprimiert sein oder gar beginnende Fäulnisbildung aufweisen.
Fallschutzbeläge dürfen keine hoch stehenden Stoßkanten aufweisen
4. Ausstattung
Sitzgelegenheiten sollten fest mit dem Untergrund verbunden sein (Kippgefahr)
Sitzbretter und Lehnen von Bänken dürfen nicht locker sein (Quetschgefahr)
Mülleimer sollten regelmäßig geleert werden
5. Spielgeräte allgemein
Ein GS Prüfzeichen weist auf die geprüfte Sicherheit der Geräte hin und sollte unbedingt vorhanden sein.
Stahlgeräte benötigen einen Schutzanstrich der keine Korrosion aufweist
Holzgeräte dürfen keine vorstehenden Gewinde-Enden, Schrauben oder Nägelköpfe aufweisen.
Bauteile dürfen nicht lose oder defekt sein.
Das Holz darf keine Splitter aufweisen.
Fäulnisbildung: Schwachpunkte sind horizontal liegende Hölzer, nicht abgedeckte Schnittflächen (z. B. oberes Ende von Standpfosten) und der Kontaktpunkt zum Erdboden
Kunststoffgeräte, besonders Rutschen, dürfen keine verschlissene Kunststoffschicht haben
Seile: Sind die Endverbindungen verschlissen? Sind die Decklitzen (meist aus Kunststoff) an den Verbindungsstellen aufgerissen dass der Drahtkern offen liegt?
6. Spielgeräte typbezogen:
Schaukel: Sind die Endverbindungen (letzte Kettenglieder am Sitz und am Gelenk) verschlissen? Sind die Schaukelbretter defekt?
Rutsche: Weist die Rutsche Spalten auf, in der sich Kordeln oder Bekleidungsteile einziehen können?
Ist das Rutschblech so fest mit den Wangen verbunden, dass auch unter Last kein Spalt zwischen Wange und Rutschblech entsteht? Ist das Ende der Rutsche nicht zu hoch über dem Boden (max. 35 cm zulässig).
Karussell: Ist das Lager ausgeschlagen, so dass das Karussell auf der Achse wackelt?
Wippen müssen über eine ausreichende Endanschlagdämpfung verfügen – sie dürfen nicht ungebremst auf den Boden aufschlagen. Das Lager darf nicht ausgeschlagen sein, sonst kann es zu einer Quetschstelle kommen. Die Wippe darf sich nicht horizontal verrücken lassen.
Seilbahn: Ist der Sitz der Seilbahn beschädigt? Beträgt der Abstand des Sitzes zum Untergrund unter Last mind. 40 cm?
Der Mindestabstand zwischen Sitz und Seil muss 2,10m betragen, damit man im Stehen nicht an das Seil gelangen kann.
