Inhalt
- Was verlangt die elterliche Aufsichtspflicht?
- Ab welchem Alter kann man Kinder alleine zu Hause lassen?
- Geschwisterkinder: Kann man dem älteren Kind die Betreuung der kleineren Geschwister übertragen?
- Betreung mehrerer Kinder: Welche Probleme ergeben sich?
- Wie erkennt man sichere Spielsachen?
- Rollende Spielgeräte: Was ist in welchem Alter zu empfehlen?
- Welche Sicherheitsartikel für zu Hause sind wichtig?
- Gesunde Schlafumgebung: Wie sollten Babys schlafen?
- Ab welchem Alter sind Hochbetten zu empfehlen?
- Lauflernhilfen, Gehfrei oder Babywalker: Sinnvolle Förderung oder Gefahr für Kinder?
- Wie lange dauert es, bis heiße Flüssigkeiten schwere Verbrühungen verursachen?
- Was sollte ich tun, wenn mein Kind Haushaltschemikalien verschluckt hat?
- Was sollte ich tun, wenn mein Kind Medikamente, Zigaretten oder andere gefährliche Substanzen verschluckt hat?
- Wie können wir unseren Gartenteich sicher machen?
- Wie passe ich den Fahrradhelm für mein Kind korrekt an?
- Wann sollte ein Kinderhelm durch einen neuen ersetzt werden?
- Sicherer Spielplatz: worauf müssen wir achten?
- Sicherer Spielplatz: Was tun, wenn der Spielplatz defekte Geräte oder Schwachstellen aufweist?
- Sicherheit in der Kindertageseinrichtung: An wen kann man sich wenden?
- Wie transportiere ich mein Kind auf dem Fahrrad am besten? Sitz oder Anhänger, und worauf kommt es an?
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kindersicherheit in Heim und Freizeit
Rollende Spielgeräte: Was ist in welchem Alter zu empfehlen?
Die meisten Kinder sind schon im Kleinkindalter von allen Arten rollender Spielgeräte fasziniert. Bereits auf Zweijährige üben Fahrräder eine große Anziehungskraft aus.
Vielfältige Bewegungserfahrungen und -angebote sind für die motorische Entwicklung eines Kindes von großer Bedeutung. Sie helfen sogar später, Unfälle zu vermeiden: Denn motorisch gut geübte Kinder leben sicherer. Allerdings ist die Verletzungsgefahr groß, wenn die Kinder Fahrzeuge in die Hand bekommen, die sie aufgrund ihres Entwicklungsstandes noch nicht beherrschen können.
Ist ein Kind dem Bobbycar oder Dreirad entwachsen, sollte es zunächst gut Roller fahren lernen. Der Roller ist ein ideales Bewegungsgerät für ein frühes Gleichgewichtstraining bei geringer Unfallgefahr. Das Kind macht die Erfahrung des Rollens und Kippens und erlebt Geschwindigkeit. Wird diese zu groß, springt es einfach ab.
Ähnlich gute motorische Erfahrungen sammeln Kinder mit Laufrädern, allerdings kann man hier nicht so problemlos abspringen. Das Üben mit Roller und Laufrad kann parallel erfolgen. Laufräder empfehlen wir erst ab einem Alter von 2,5 bis drei Jahren.
Erst wenn ein Kind sicher Roller und /oder Laufrad fahren kann, sollte ein Fahrrad angeschafft werden. Hat ein Kind genügend Gleichgewichtserfahrung mit Roller und/oder Laufrad gesammelt lernt es das Radfahren fast von alleine. Auf jeden Fall verzichten sollte man auf Stützräder. Sie führen häufig zu schlimmen Stürzen. Denn sie ermöglichen es dem Kind, mit dem Fahrrad Geschwindigkeiten zu erreichen, in denen es das Fahrzeug nicht beherrscht. Zudem verhindern die Stützräder das nötige Ausbalancieren in den Kurven.
Heutzutage besitzen in Deutschland mehr als 90 % der Vierjährigen ein Fahrrad, obwohl sich die Entwicklungspsychologen einig sind, dass Kinder dieses Alters nicht in der Lage sind, die mit dem Radfahren verbundenen Anforderungen zu bewältigen. Gleichzeitig treten, lenken, bei hoher Geschwindigkeit schnell reagieren, bremsen, das seitliche Geschehen wahrnehmen und dabei nach vorne schauen – noch im späten Grundschulalter sind Kinder mit dem Fahrrad im Verkehr häufig überfordert. Daher sollten Kindergartenkinder nur auf verkehrsfreien Flächen, die gegenüber dem Straßenverkehr deutlich abgegrenzt sind, Rad fahren.
Kleine
Kinder sollten von Anfang an stets mit einem sicheren
Kinderhelm ausgerüstet sein!
Informationen für Eltern:
Schritt für Schritt. Wie Sie Ihr Kind fit machen für
den Straßenverkehr. Eine Informationsbroschüre für
Eltern von Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren.
Hrsg.: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V., 53225 Bonn,
www.dvr.de
