Inhalt
- Was verlangt die elterliche Aufsichtspflicht?
- Ab welchem Alter kann man Kinder alleine zu Hause lassen?
- Geschwisterkinder: Kann man dem älteren Kind die Betreuung der kleineren Geschwister übertragen?
- Betreung mehrerer Kinder: Welche Probleme ergeben sich?
- Wie erkennt man sichere Spielsachen?
- Rollende Spielgeräte: Was ist in welchem Alter zu empfehlen?
- Welche Sicherheitsartikel für zu Hause sind wichtig?
- Gesunde Schlafumgebung: Wie sollten Babys schlafen?
- Ab welchem Alter sind Hochbetten zu empfehlen?
- Lauflernhilfen, Gehfrei oder Babywalker: Sinnvolle Förderung oder Gefahr für Kinder?
- Wie lange dauert es, bis heiße Flüssigkeiten schwere Verbrühungen verursachen?
- Was sollte ich tun, wenn mein Kind Haushaltschemikalien verschluckt hat?
- Was sollte ich tun, wenn mein Kind Medikamente, Zigaretten oder andere gefährliche Substanzen verschluckt hat?
- Wie können wir unseren Gartenteich sicher machen?
- Wie passe ich den Fahrradhelm für mein Kind korrekt an?
- Wann sollte ein Kinderhelm durch einen neuen ersetzt werden?
- Sicherer Spielplatz: worauf müssen wir achten?
- Sicherer Spielplatz: Was tun, wenn der Spielplatz defekte Geräte oder Schwachstellen aufweist?
- Sicherheit in der Kindertageseinrichtung: An wen kann man sich wenden?
- Wie transportiere ich mein Kind auf dem Fahrrad am besten? Sitz oder Anhänger, und worauf kommt es an?
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kindersicherheit in Heim und Freizeit
Was verlangt die elterliche Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach §1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Generell erfüllt die Aufsichtspflicht zwei Schutzzwecke: Erstens den Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können, und zweitens den Schutz außen stehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann weit reichende Konsequenzen in strafrechtlicher sowie in zivilrechtlicher Hinsicht nach sich ziehen. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie ist daher allen Eltern dringend zu empfehlen.
Die Aufsichtspflicht bedeutet nicht unbedingt, dass ein Überwachen des Kindes durch ständige Kontrolle erforderlich ist. Ab einem bestimmten Alter kann je nach Situation auch gelegentliches oder stichprobenartiges Kontrollieren ausreichen. In einem Urteil des Amtsgerichtes Ansbach aus dem Jahre 1993 beispielsweise wird von 10 bis 15minütigen Überwachungsintervallen bei einem vierjährigen Kind ausgegangen, das auf einem nicht eingefriedeten Grundstück spielt. Für sechsjährige Kinder betrachtete das Gericht Überwachungsintervalle mit Augenkontakt von 30 Minuten und mehr als ausreichend, da ihnen infolge ihres Alters und ihrer Entwicklung ein entsprechender Freiraum zur Entwicklung zur Selbständigkeit zuzubilligen sei. Diese Aussagen lassen sich jedoch nicht ohne weiteres auf andere Kinder gleichen Alters übertragen: Was die Aufsichtspflicht verlangt, ist in erheblichem Maße von den beteiligten Kindern, ihrem Entwicklungsstand und Erziehungshintergrund abhängig sowie davon, was die Situation erfordert (an einem See z.B. ist ständige Aufsicht erforderlich).
§ 1626 BGB, Absatz 2 legt fest: „Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln. (...)“ Die Aufsichtspflicht steht also in einem Spannungsverhältnis zu dem Recht des Kindes auf Entfaltung seiner Persönlichkeit. Nach ständiger Rechtssprechung bestimmt sich das Maß der gebotenen Aufsicht nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Eltern in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann. Entscheidend ist somit, was verständige Eltern nach vernünftigen Anforderungen unternehmen müssen, um Schaden abzuwenden. Die Aufsichtsmöglichkeiten umfassen abgestuft Belehrung, Überwachung, Verbote und das Unmöglichmachen von Handlungen, die dem Kind oder Dritten schaden.
Die Eltern können ihre Aufsichtspflicht zeitweise auf Dritte, beispielsweise Gruppenleiter, Großeltern oder andere Eltern, übertragen.
Weitere Informationen für Eltern:
Links zum Thema Aufsichtspflicht:
www.aufsichtspflicht.de:
Die Seite richtet sich an Jugendleiter rund um das Thema Aufsichtspflicht,
bietet auch für Eltern viel Wissenswertes und enthält
eine umfangreiche Sammlung von neueren Urteilen.
