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Häufig gestellte Fragen zum Thema Kindersicherheit in Heim und Freizeit

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Welchen Gitterabstand sollen Kinderbetten aufweisen?

Laut DIN EN 716 sollte der Gitterabstand zwischen 4,5 und 6,5 cm liegen. Wenn dies gegeben ist, ist damit eine wichtige Sicherheitsanforderung erfüllt: Es sollte einem Kleinkind nicht möglich sein, seinen Kopf (und damit auch den ganzen Körper) durch das Gitter hindurchzuzwängen; auch sollte nicht die Gefahr bestehen, dass das Kind sich mit Händen oder Füßen in dem Gitter verhakt.

Der Abstand zwischen Bettenboden und Oberkante des Gitters sollte mindestens 30 cm betragen und auf 60 cm erweiterbar sein, damit ein größeres Kind nicht herausklettern kann.

Wer ein solches höhenverstellbares Gitterbett benutzt, sollte ferner darauf achten, den Bettenboden rechtzeitig tiefzustellen, bevor das Baby mobil wird. Ein Kind, das sich am Gitter hochziehen kann, könnte sich sonst leicht hinausstürzen.

Weitere Informationen für Eltern:

www.stiftungwarentest.de: Unter der Rubrik „Kinder und Familie“ finden sich umfangreiche Informationen zu Kindermöbeln und Sicherheitsartikeln.


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