Beitragsordnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V.
Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2007 gemäß § 6 der Satzung für die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen folgende Beitragsordnung festgelegt:
- Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
- Alle Mitglieder bestimmen die Höhe ihrer Jahresbeiträge nach eigenem Ermessen. Der Mindestbeitrag beträgt für
- Ordentliche Mitglieder:
Körperschaften und Gemeinnützige Einrichtungen 150 Euro
Wirtschaftsunternehmen 500 Euro - Fördermitglieder 50 Euro
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Ordentliche Mitglieder:
- Die Beiträge sind jährlich bis zum 31. Januar des laufenden Jahres zu entrichten.
- Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen sind im Haushaltsplan nachzuweisen und zu erläutern.
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft stellt auf Anforderung nach Eingang des Betrages eine Bescheinigung über die steuerliche Abzugsfähigkeit aus.
- Die Beitragsordnung tritt zum 01.01.2008 in Kraft.
