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Beitragsordnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V.

Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2007 gemäß § 6 der Satzung für die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen folgende Beitragsordnung festgelegt:

  1. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
  2. Alle Mitglieder bestimmen die Höhe ihrer Jahresbeiträge nach eigenem Ermessen. Der Mindestbeitrag beträgt für
    1. Ordentliche Mitglieder:
      Körperschaften und Gemeinnützige Einrichtungen  150 Euro
      Wirtschaftsunternehmen   500 Euro
    2. Fördermitglieder 50 Euro
    3. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
  3. Die Beiträge sind jährlich bis zum 31. Januar des laufenden Jahres zu entrichten.
  4. Die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen sind im Haushaltsplan nachzuweisen und zu erläutern.
  5. Die Bundesarbeitsgemeinschaft stellt auf Anforderung nach Eingang des Betrages eine Bescheinigung über die steuerliche Abzugsfähigkeit aus.
  6. Die Beitragsordnung tritt zum 01.01.2008 in Kraft.

SeitenanfangBundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V., Heilsbachstr. 13, 53123 Bonn, info@kindersicherheit.de