Bei folgenschweren Verletzungen, die ein Kind trotz sachgemäßen Gebrauchs eines Produktes erlitten hat oder wenn Mängel eines Produktes zu einer Gesundheitsgefährdung führen könnten, sollten die Risiken auch anderen Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Das Produkt sollte gemeldet werden. Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, wenn ein Produkt unsicher ist oder zumindest erscheint? Lesen Sie bitte hier nach:
http://www.kindersicherheit.de/pdf/2011 ... blatt1.pdfWer prüft im Verbraucherschutz, insbesondere bezüglich Kindersicherheit? Lesen Sie bitte hier nach:
http://www.kindersicherheit.de/pdf/2011 ... blatt2.pdfDen Verbraucherinnen und Verbrauchern stehen bei der Meldung von unsicheren Produkten zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftliche/Telefonische MeldungDer Käufer setzt sich telefonisch oder schriftlich mit der örtlich für ihn zuständigen Marktüberwachungsbehörde in Verbindung. Dort werden die Informationen über den Unfallhergang oder über ein gefährliches Produkt aufgenommen und an die verantwortliche Behörde weitergeleitet. Die eingegangenen Meldungen werden überprüft und in behördliche Maßnahmen wie z. B. eine Produktänderung oder -rücknahme umgesetzt.
2. Meldung über das InternetDer Verbraucher kann auch direkt über das Europäische Marktüberwachungssystem für unsichere Produkte (ICSMS) ein Produkt anzeigen, bei dem eine Gefährdung aufgetreten ist. Zunächst wird dazu die zuständige Behörde ermittelt. Ist diese gefunden, kann ein Eingabeformular ausgefüllt und per E-Mail direkt an die Behörde verschickt werden. Von dort aus werden weitere Maßnahmen in die Wege geleitet. Der Verbraucher kann das von ihm gemeldete Produkt weiterverfolgen. Über die Produktsuche ist der genaue Stand der Bearbeitung einzusehen und letztendlich auch, welche Maßnahmen eingeleitet worden sind.
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