Spielen im und am offenen Wasser ist für alle Kinder zu jeder Jahreszeit verlockend. Jedoch birgt das Wasser immer auch die Gefahr des Ertrinkens. Das gilt auch für den flachen Gartenteich und die Regentonne im Garten! Quelle: Thomas Tobaben - pixelio.deRegentonnen im Garten sollten mit einem abschließbaren Deckel gesichert werden, Gartenteiche mit einem Zaun, der mindestens 1 m hoch und nicht erkletterbar sein sollte. Ertrinken ist keine Frage der Wassertiefe. Kleine Kinder können in wenigen Zentimeter flachem Wasser ertrinken, wenn sie plötzlich mit dem Gesicht hinein fallen.
Immer wieder fragen Eltern oder Gartenbesitzer, wie weit rein rechtlich der Eigentümer eines Gewässers für dessen Sicherung zuständig ist. Die Frage nach der Haftung des Grundstückseigentümers bei Ertrinkungsunfällen kann nur im Einzelfall beantwortet werden. Hierbei ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes zwischen der Aufsichtspflicht der Eltern und der Verkehrssicherungspflicht des Grundstückbesitzers abzuwägen. Außerdem sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und der Unfallhergang einzubeziehen.
Kinder sollten möglichst früh schwimmen lernen. Kinder, die noch nicht schwimmen können, bedürfen im und am Wasser einer ständigen Aufsicht (auch wenn sie Schwimmflügel oder ähnliches tragen). Schwimmtiere, -reifen und -ringe sind keine geeigneten Schwimmhilfen!
Grundsätzlich müssen Mütter und Väter von Kindern unter drei Jahren wissen, dass sie eine 24-stündige Aufsichtspflicht haben, also die Kleinen keinen Moment aus den Augen verlieren dürfen. Zum Beispiel beim Spielen am Strand oder im Planschbecken gilt: Immer eine Hand am Baby!