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 Betreff des Beitrags: TÃœV: Gefährliche Lichterketten und mangelhaftes Spielzeug
BeitragVerfasst: 23.11.2009, 22:15 
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Schlechte Verarbeitung, lockere Stromkabel und Verbrennungsgefahr, verschluckbare Kleinteile, verbotene Weichmacher und fehlende Sicherheitshinweise: TÜV Rheinland hat 42 Lichterketten und 31 Spielzeuge in sechs niederländischen Städten gekauft und in den niederländischen Laboren von TÜV Rheinland in Eindhoven und Niekerk sowie in den Prüflaboren in Köln und Nürnberg getestet. Das Ergebnis: Obwohl nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft wurde, sind drei von vier Artikeln bei den Prüfungen durchgefallen. Das heißt, sie dürften innerhalb der Europäischen Union nicht verkauft werden.


Die Fachleute von TÜV Rheinland haben die Lichterketten zum Preis von 89 Cent bis 14,95 Euro im Oktober und November 2009 in Amsterdam, Apeldoorn, Eindhoven, Groningen, Rotterdam, Venlo sowie einige weitere im Internet gekauft. Bei den Tests fielen 32 von 42 Lichterketten durch. „Sie weisen zum Teil gefährliche Sicherheitsmängel auf. Bei drei Lichterketten besteht sogar die Gefahr eines Stromschlags", so Henk-Jan Pieters von TÜV Rheinland EPS in Niekerk, wo der Lichterschmuck geprüft wurde. Die am häufigsten festgestellten Mängel sind falsche oder fehlende Sicherheitshinweise auf den Verpackungen und zu große Hitzeentwicklung. Fehlende Sicherheitshinweise können gravierende Folgen haben, beispielsweise wenn nicht erkennbar ist, dass Lichterketten nur in Innenräumen verwendet werden dürfen oder defekte Lampen sofort ausgetauscht werden müssen. Letzteres kann, wenn eine Lampe ausfällt und die Kette weiter brennt, sehr große Hitzeentwicklung zur Folge haben. Eine Lichterkette erreichte bei der Prüfung bis zu 250 Grad Celsius, erlaubt sind maximal 90 Grad Celsius. Kontrolliert wurde sowohl nach der DIN EN 60598-2-20 für Leuchten als auch nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.

Sämtliche Lichterketten, die im Internet gekauft wurden, waren mangelhaft. Generell empfehlen die Fachleute, elektrische Weihnachtsdekoration nur bei bekannten und sicheren Quellen zu kaufen, um etwaige Mängel reklamieren zu können.

Ähnlich schlecht sind die Testergebnisse bei den Spielzeugen. Diese wurden ebenfalls im normalen Handel in Amsterdam, Apeldoorn, Eindhoven, Groningen, Rotterdam und Venlo gekauft. „10 Spielzeuge waren mängelfrei, aber 21 Spielzeuge entsprechen nicht einmal den gesetzlichen Mindestanforderungen", fasst Hans Groothuis von TÜV Rheinland Quality in Eindhoven die Ergebnisse zusammen. Dort wurden insbesondere die chemischen Prüfungen vorgenommen. Im Test waren Spielzeuge bis zu einem Preis von 10 Euro.

Zehn Spielzeuge enthielten verbotene Weichmacher – so genannte Phthalate. Weichmacher in Kunststoff stehen im Verdacht, krebserregend sowie hormonell und toxisch zu wirken. Um Spielzeug als Quelle für die Belastung von Kindern auszuschließen, sind bestimmte Weichmacher in Spielzeug, das innerhalb der Europäischen Union verkauft werden soll, generell verboten.

Bei sechs geprüften Spielzeugen lösten sich zudem verschluckbare Kleinteile. Das kann besonders für Kinder unter drei Jahren sehr gefährlich sein und ist daher für Spielzeug dieser Altersgruppe verboten. Extrem negativ fiel eine kleine Puppe auf, bei deren Prüfung der Stoffkörper sofort aufriss: „Die Puppe war nicht nur mit Kunststoffgranulat gefüllt, sondern auch mit Müll. Wir haben Drahtfedern, Kork und Metall gefunden. Das ist unverantwortlich", so Karlheinz Hieronymus von TÜV Rheinland LGA in Nürnberg. Die Nürnberger Fachleute haben in Europas größtem Testlabor für Spielzeug die niederländischen Produkte auf mechanische Sicherheitsmängel überprüft.

Bei 19 Spielzeugen im Test von TÜV Rheinland waren die Kennzeichnungen, Warnhinweise oder Anschriften der In-Verkehrbringer nicht korrekt und vollständig. Auch wenn das nicht immer unmittelbar sicherheitsrelevant ist, lässt dies nach Ansicht der Experten Rückschlüsse auf die mangelnde Sorgfaltspflicht der Hersteller oder Importeure insgesamt schließen. Kontrolliert wurden die Vorgaben der europäischen Norm EN 71 für die Sicherheit von Spielzeugen und der europäischen Verordnung 1907/2006/EG Anhang XVII über das Verbot von bestimmten Phthalat-Weichmachern.

Aufgrund der Testergebnisse appellieren die Experten von TÜV Rheinland auch an die Verantwortung der Verbraucher, besser ein gutes Spielzeug als mehrere billige zu kaufen. Karlheinz Hieronymus: „Wenn eine Puppe, die aus Asien stammt, für 1 Euro bei uns verkauft wird, sind die Sozial- und Umweltstandards in der Produktion wahrscheinlich so niedrig wie der Preis. Auch bei der Qualität wird kein vertretbares Niveau erreicht." Deshalb gilt: bewusst einkaufen und sich beraten lassen. Orientierung beim Kauf bietet ferner ein unabhängiges Prüfzeichen wie beispielsweise das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit.


Quelle: www.tuv.com

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Lis Dammann
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Zuletzt geändert von Lis Dammann, BAG am 07.01.2010, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: Brandgefahr und blanke Drähte
BeitragVerfasst: 25.11.2009, 11:30 
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Brandgefahr und blanke Drähte
Sicherheitsmängel bei billigen Lichterketten

Alle Jahre wieder rüstet Deutschland in der Vorweihnachtszeit lichttechnisch auf. Lichterketten blinken aus vielen Fenstern. Nur die Sicherheit bleibt oft auf der Strecke. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt Tipps für die sichere Weihnachtsbeleuchtung.



Weihnachtsbeleuchtung - auf Qualität achten lohnt sich

Alle Jahre wieder rüstet Deutschland in der Vorweihnachtszeit lichttechnisch auf. Lichterketten blinken aus vielen Fenstern. Lichtschläuche ersetzen Blätter an den Bäumen vieler Vorgärten. Eigenheimbesitzer wetteifern um die originellste Illumination in der Straße. "Beim Wettstreit um die stimmungsvollste Beleuchtung bleibt oft die Sicherheit auf der Strecke, wenn an der falschen Stelle gespart wird", sagt Dr. Hans-Jörg Windberg von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). "Erst prüfen, dann einschalten", warnt der BAuA-Experte für die Grundlagen im Bereich der Sicherheit bei technischen Produkten.


Brandgefahr und blanke Drähte: Leuchtmittel in den "schwarzen Listen"

Insbesondere zur Weihnachtszeit tauchen immer wieder Leuchtmittel in den „schwarzen Listen“ der Marktaufsicht auf. Als häufige Mängel verzeichnen die Kontrolleure der Aufsichtsbehörden Brandgefahr und blanke Drähte. Wenn die Beleuchtung dann mit 230 Volt betrieben wird, droht ein tödlicher Stromschlag. Manche Birnen können bis zu 70 Grad Celsius heiß werden. Heiß genug, um Weihnachtsdekorationen, wie Tannenzweige, Strohsterne oder Tücher zu entflammen. Schlechte Qualität und falscher Umgang mit der Weihnachtsbeleuchtung gehören somit zu den häufigsten Ursachen für Brände oder Unfälle.

Oft kosten die Lichterketten weniger als der Strom, den sie über die Saison verbrauchen. Hans-Jörg Windberg rät, auf Qualität zu achten. An der Weihnachtsbeleuchtung sollte deshalb ein CE-Zeichen oder besser noch ein von einer vertrauenswürdigen Prüfstelle herausgegebenes GS-Zeichen vorhanden sein. Im Zweifelsfall lässt sich durch Nachfrage klären, ob sich der Händler von der Gültigkeit des GS-Zertifikats überzeugt hat. "Anlass zum Misstrauen geben vor allem fehlende oder unverständlich abgefasste Bedienungsanweisungen, verklausulierte Angaben zum Hersteller oder Importeur, sowie nachträglich aufgeklebte CE-Zeichen", erläutert Windberg.


Schützt vor Stromunfall: Das Quadrat mit Tropfen

Der Experte rät: Weihnachtsbeleuchtung, die draußen Verwendung findet, sollte das Piktogramm "Spritzwassergeschützt" (Dreieck mit Tropfen) oder besser "Regenwassergeschützt" (Quadrat mit Tropfen) sowie das Kürzel IP 144 oder höher aufweisen. In Innenräumen sollte man besser Lichterketten einsetzen, die mit einem Transformator betrieben werden. Der regelt die Spannung von 230 Volt auf 24 Volt herunter. Insbesondere für Kinder verhindert das die Gefahr eines tödlichen Stromschlages, falls offene Lampenfassungen oder mangelhafte Isolierung berührt werden. Und schon beim Kauf sollte jeder auf dünne oder brüchige Isolierung und fehlerhafte Lampenfassungen achten. Bei älteren Beleuchtungen am besten vor dem Einschalten auf solche Schäden prüfen, da sie Kabelbrände auslösen können.


Mehr zum Thema Stromunfall

Wichtig auch: Glühbirnen nur mit einer Birne der zugelassenen Wattstärke ersetzen, andere können möglicherweise sich selbst oder das Kabel überhitzen und dadurch Brände auslösen. Doch auch die zugelassenen Glühbirnen entwickeln eine Wärme, die anliegendes Dekorationsmaterial entzünden kann, darum Stauwärme vermeiden. Übrigens: Leuchtdioden verbrauchen weniger Strom und entwickeln wesentlich weniger Hitze. Angesichts der möglichen Risiken sollte zudem die Weihnachtsbeleuchtung nicht lange unbeaufsichtigt brennen. "Wer die Lichterkette nachts abschaltet, kann nicht nur ruhiger schlafen, sondern spart auch Energie und Geld", rät Windberg.


Weitere Informationen zur Produktsicherheit stellt die BAuA unter der Adresse www.portal-produktsicherheit.de bereit.


Quelle: www.baua.de - www.sifatipp.de

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 Betreff des Beitrags: Lichterketten nicht ins Kinderzimmer
BeitragVerfasst: 30.11.2009, 17:11 
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Registriert: 10.01.2005, 13:53
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Lichterketten nicht ins Kinderzimmer


Lichterketten sind im Kinderzimmer tabu - insbesondere, wenn es sich dabei um leuchtende Sterne oder Tiere handelt. Gerade farbige, spielzeugähnliche Lichterketten seien für Kinder attraktiv und forderten sie auf, damit zu spielen, erläutert die Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder in Bonn. Ist die Isolierung unzureichend und lückenhaft, könnte der Nachwuchs einen Stromschlag bekommen. Auch Schwelbrände seien möglich. Eltern hängen Lichterketten daher besser immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Gut sei, wenn die Lichterkette über einen Transformator verfügt, der den 230 Volt starken Strom aus der Steckdose reduziert.


Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de

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